Bergdietikon, Kindhausen (Transkription Nr. 2278)

Schulorte: Bergdietikon, Kindhausen
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 266-267
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Baden
Agentschaft 1799: Bergdietikon
Kirchgemeinde 1799: Dietikon
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Bergdietikon
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

18.02.1799

Verzeichnus Der Evangelischen Schull, in der Berg Gmeind ob Dietikon.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Zur nachricht dienet ihnen zu wüssen, diser Schullehrer, muß alle sonn und Feyrtag, und so offt der Gottes dienst zu Dietikon gehalten wird, Ein Starke halbe stund wegs auf Dietikon, und in der Kirchen vorsingen von disen gebührte ihm auch ein billichen Lohn, obschon bis auf Jetz Keiner nichts bekommen hat, ist doch Jeder arbeiter seines Lohns werth,
Weitere nachricht, von der nebend Schull, zu Kindhausen, Jst Selbige von dem Herren Peyer gestifftet worden, und Bekomt all Jährlich von des Peyers Mittlen 20. fl. Und ist also geordnet für Junge Kinder, sie in den ersten anfängen zu lehren Buchstabieren und Läsen, Und haben an der haubt Schull die gleichen recht, Mehreres zu lehren wie die anderen

Unterschrift

Melchior Boll auf Gwinden Schullehrer Jn Eichholtz den 18. Febr Anno 1799.

Fliesstextantworten
Gesamt

a. Jst Eine Weitläüffige, aber doch Eigne Gemeind und gehört, zu der Kirchen Gmeind Dietikon.
b. Gehört zu dem distrikte Baden, Zum Canton Baden
c. hat ein Eigen agent, ob wohl das Schullhaus Mitten in der Gmeind ist, so sind etliche örter Ein halbe stund, etliche Ein viertel stund, darvon Entfehrnt, besteht in Unterschidlichen orten, als Erstlich Hollenstras
a. Ein halbe stund, 2. häüser Kinder 5.
b. Balterschweil Ein viertel stund 5. häüser Kinder 11.
c. Gwinden 3. haüser Ein viertel stund Kind 6.
d. Hinder u. Vorder Bernet Ein halb viertel stund haüser 5. {7} Kind.
e. Heerenberg 1. hauß Ein halbe stund Kinder 3
f. Langen Moß u. Schönnenberg, Ein gute halbe stund häüser 4. Kinder 2.
g. Kindhausen Ein viertel stund Häüser 9. Kinder 19.
1. Von unser Schulle, bis auf di Schulle Dietikon Ein halb stund
2. Bis auf Spreitenbach Ein stund,
3. Bis auf Urdorf Ein stund,
4. Bis auf Schlieren Ein Stund, Jn der Schulle wird gelehrnt,
a. Läsen Schreiben, auch so fehrn Einiche Begehren Rächnen nach dem Einer fähigkeit hat.
b. Wird die Schulle im Winter gehalten von Martini Bis vast im aprellen
||[Seite 2] c. Schullbücher sind, Lehrmeister Zeügnus, Testament, Psalmen buch, und geschribene schrifften
d. Vorschrifften, aus dem Testament, u. Psalm Buch, auch sonst eine nutzliche histori
e. Die Schull dauret Täglich 6. stund, di Kind sind in Classen getheilt
f. An sonn und Feyrtagen, Muß der Schullehrrer in der Schullstuben Kinderlehr halten
Jch Melchior Boll auf Gwinden, Ein viertel stund von der Schull entfehrnt, Bin Zu einem Schullehrrer bestättet, Anno 1753. Von denen Herren Examenatoren Jn Zürich — alt 63. Jahr, Kinder 7. 3. Knab Söhne 4. Töchtren vorher Ein Taglöhner, Nebet Jeziger Schullarbeit etwas Eigne güter
Winters Zeit gehören in Tägliche Schull 50. Kinder 28. Knaben u. 22. Mädchen
Jm sommer 7. Knaben 9. Mädchen, Schull Fond nichts Daß Schullhaus ist in guter ordnung, u. Ein heitere stuben, Wird von dem districhter Jacob Schmid und seiner Familien underhalten
DASS EINKOMEN DES SCHULLEHRRERS
a 20. fl. für Tägliche Winterschull, aus dem Gmeind Guth
b 2. fl. für nachtschull — aus dem Gmeind Guth
c 3 fl. für Sommerschull aus dem Gmeind Guth
d 1. Müth 2. viertel Kernen, aus dem Kirchen Guth Dietikon 1. Müth Kernen aus dem Chorherren Stifft Zürich ||[Seite 3] 3 fl. aus dem Kirchen, und armen guth Dietikon
1 fl. 26. ß. 8. hlr. aus dem Heideggrischen Fond, Zürich
Aber Jetz schon 5. Jahr nichts Mehr bekomen An ligenden güteren ecetra Weiter nichts

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