Bad Zurzach (Transkription Nr. 2255)

Schulort: Bad Zurzach
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 183-185v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Bad Zurzach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bad Zurzach (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

11.02.1799

Copia der Antworten auf vorgelegte Fragen, den gegenwärtigen Zustand des Schulwesens betreffend, welche schon den 11ten Februar von dem Bürger Decan Atia sind eingegeben worden.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift
Fliesstextantworten
Gesamt

1. Jn dem Flecken Zurzach ist eine offentliche katholische Schule, worzu die Dörfer Rietheim, Reckingen, und Mellikon ihren Zutritt haben.
2. Der Schul-Lehrer ist ein helvetischer Bürger, er heißt Johann Nepomuk Gfrörer, hat eine Familie von 5. Köpfen, 45. Jahr alt, erwählt von der Stift, er lehrt nach seiner Bestallung das ganze Jahr hindurch.
3. Ein geprüft — tauglich — u. sehr fleissiger Lehrer, welcher schon über 21. Jahr sich darmit abgiebt.
4. Der Gegenstand seines Dienstes ist doppelt, als: er beschäftigt sich mit dem Unterricht der Kinder, und bedient die Stift durch Vorstehung ||[Seite 2] der Music im Choral, u. figural, wie auch in Stiftsgeschäften etc., etc., läßt er sich brauchen.
5. Nach den Regeln der Normal lehrt er Buchstaben kennen, buchstabieren, lesen, schreiben, die Calligraphie, Orthographie, schriftliche Aufsäze machen, Briefe schreiben, rechnen, geschriebenes lesen, die Religions-Grundsäze, katechisiert, lehrt die Chorales singen giebt auf Verlangen Unterricht im Clavecin, Violin, Singen, in lateinischer Sprache bis in die Rhetoric, dergleichen Schüler er mehrere mit Satisfaction aufgestellt hat.
6. Er ist verpflichtet im Sommer u. Winter Schul zu halten, alle Monathe das Jahr durch 14. Tag in der Pfingst, u. 14. Tag in der Herbstmeße, u. 8. Tag in der Weinlese ausgenommen, 5. Stund des Tags.
7. Er ward von der Stift besoldet, vor oder nach Martini jedes Jahrs bezog er seine Besoldung ||[Seite 3] und diese bestund in Früchten, theils Zehnden, theils Grundzinsen aus dem Kelleramt, an Kernen, Roggen, Haber, Gersten, Schmalsaat, zusammen 36 1/2 Stück. an Geld aus zerschiedenen Stiftungen fl. 17. 38 1/2. xr. von den Schulkindern u. einigen accidentien. fl. 30. Wein 10. Saum. Freye Behausung und Krautgärtel, also im ganzen berechnet nach dem würklichen Anschlag belauft sich die Besoldung, auf fl. 464, 38 1/2. xr.
8. Es ist ein eigen von der Stift dazu gewiedmetes Schulhaus, in einem zu verbeßerenden Zustand, als z. B. der würkliche Lehrer hat, um auch ein anständiges Zimmer darin zu haben, selbst, eins aus seinen eignen Kösten machen laßen, welches ihn 3. Louisdor kostete, er hofft aber diese werden ihm jezt vergutet werden, — wird von der Stift unterhalten, der Lehrer wohnt darinn, zur Heizung der Schulstuben bekommt er jährlich 2. Klafter ||[Seite 4] buchen Holz franco zum Haus, welches freylich in einem nur mittelmäßig — kalten Winter kaum hinreichend ist, auch hat er 2. Klafter Burgerholz, welche er in seinen Kösten muß machen laßen, also fast so viel kosten, als wenns man kauft.
9. Die Schulstuben im offentlichen Schulhaus ist schlecht beschaffen, sie ist 7. Schuh hoch, 20. Schuh lang, 10 1/2. Schuh breit, nicht heiter genug, Tisch u. Bänk sind wie es sich schickt angebracht.
10. Die Anzahl der Schulfähigen Kindern dörfte 50. seyn, die Knaben u. Mädchen, 40. besuchen würklich die Schul, sie sizen in Klaßen abgetheilt, jedes Geschlecht abgesöndert, doch so, wie es der Plaz erlaubt. ||[Seite 5] 11. Jm 5. od 6ten Jahr fangen sie an die Schul zu besuchen, u. benuzen den Unterricht, so lang es den Eltern gefallt.
12. Alle Jahr wird eine Prüffung gehalten, u. geschieht in Gegenwart der Br. Decan, Cantor, u. 2er weltlicher vorgesezten, auch unter dem Jahr wurde die Schule öfters besucht
13. Bisher hat der Br. Decan, u. der Lehrer die nöthigen Bücher angeschaft, derer Bezahlung das meiste aussteht.
14. Die Lage des Schulhauses ist bequem, u. die entferntesten Kinder haben 3/4. Stund zu gehen.

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