Lupsingen (Transkription Nr. 2229)

Schulort: Lupsingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 154-155v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Liestal
Agentschaft 1799: Lupsingen
Kirchgemeinde 1799: Ziefen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Lupsingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lupsingen (Niedere Schule, reformiert)

17.02.1799

BEANTWORTUNG
der Fragen über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

LUPSIGEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Weiler

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu zyfen; hat aber seine eigne Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Liestal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sie sind alle bis an eins in Weiler eingeschlossen, u. machen im ganzen Umfange kaum 1/4 Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Östthal, 1/4 Stunde, daher kommt 1. kind.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

* Zyfen 1 Stunde
Bubendorf 1 Stunde.
Selbis berg 1 Stunde
St Panthaleon 1/2 St
Büren 1/2 St **

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Singen u. Catechis mus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Sommer u. Winter. Jm Sommer von Ostern bis Martine im Winter v. Martine bis Ostern

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Hübners Historin, Nachmahl büchlein, u. Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wenn darunter dis Vorschreiben verstanden wird, so dient zur Antwort, daß den Kindern zu erst das Abc, dann Wörter, dann Linien vorgeschrieben werden.
Jst aber von Schulvorschriften die Rede, so ist jeden Tag ein bestimmtes Tagwerk vorgeschrieben, welches auch eigentlich befolgt wird

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn bsondere bedingungen sind sie nach ihren Fähigkeiten vertheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

das deputatenamt auf ein Verschreiben des Pfarrers

III.11.b Wie heißt er?

Hans Biedermann

III.11.c Wo ist er her?

Von Lupsigen.

III.11.d Wie alt?

50 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2 Söhne

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

13 Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgends als seinem Wohnorte trieber den Beruf eines Bandwebers.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Besuchen die Schule 36

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 18.
Mädchen 18

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15
Mädchen 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Jst keiner vorhanden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eins eingeführt
wöchentlich 1 Schilling im Winter, 1/2 Schilling aber im Sommer.

IV.15 Schulhaus.

Jst keins, der Lehrer hält die Schule in seinem eignen hause u: erhält keinen Schul haus zins

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst keins, der Lehrer hält die Schule in seinem eignen hause u: erhält keinen Schul haus zins

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jn Geld jahrlich 30 Franken vom obrigkeitlichen Brett.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

GRUS UND Fründschaft vom Schullehrer Hans Biedermann in Lupsigen

Zitierempfehlung: