Buckten (Transkription Nr. 2226)
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- Buckten (Niedere Schule, reformiert)
ANTWORTEN,
Über die vorgelegten FRAGEN von dem Zustande der SCHULEN an jedem Orte;
von,
Bürger Johann Jakob Roth, A. L. Mag: Schul Lehrer in BUCKTEN Kantons BASEL, de Mense Februarii, 1799.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
BUCKTEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst der Name des Orts da die Schule ist, ein Dorf, eine eigene Gemeine, aber doch eine Filial von der Pfarrey Rümmlingen, hat eine eigene Agentschaft, gehört zum District Gelterkinden, im Kanton Basel, im Umkreis eine halbe Viertelstunde, hat 30. Kinder die in die Schul gehen, und 36. Häuser; |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
WITISBURG: vom Schul Orte eine 1/2 Stund Weges, hat ungefehr 20. â. 30. Schulkinder; Häuser 32. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
DIEKTEN: und TENNIKEN: 1. Stunde Weges, sind eigene Pfarreyen, und haben auch eigene Schulen; |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Man lernt die Kinder zuvorderst die Buchstaben oder das A. B. C. dann Gedrucktes u. Geschriebenes buchstabiren, dann beydes lesen, auch schreiben, singen und rechnen; Auswendig unsern Basler Katechismus; oder das sogenannte Nachtmalbüchlein; |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schul wird Sommer u. Winter gehalten; Aussert in Heuet, Erndte, u. Herbst, sind jedesmal 14. Tage Ferien bestimmt, welche leztern aber, wegen Unbeträchtlichkeit des Herbstes schon lange nicht mehr ferirt habe; |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Diese sind für die kleinsten Kinder das A. B. C. oder sogenannte Namenbüchlein, für etwas grössere das Nachtmalbüchlein, für die Größten und Geschicktesten teils Hübners Biblische Historien, das neue Testament auch noch der 1.ste Teil von Rochows Kinderfreund welches Büchlein, nebst Bezeugung der Zufriedenheit mit dem Lehrer und dem Fleiß der Schüler wegen über sandten Schreib Proben, zu einigen Malen mit etlichen Sprengischen kleinen Vorschriften, samt einem Aufmunterungs Geschenk von 1. Duplonen für den SchulLehrer, ist verehrt worden, von der so betitelten Woltähtigen Gesellschaft in Basel; Nebst dem 1. Teil des Noht und Hilfsbüchlein; |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der SchulLehrer schreibt den Schülern selbs vor (umso mehr weil die obbemeldten Vorschriften als Praemia weggegeben worden) auch dictirt man kurze Briefe u. anders Nüzliches |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Dise sollte nach alter Ordnung täglich nicht länger als 4. Std. gehalten werden; Vormittag von 8. bis 10. Und Nachmittag, von 12. bis 2. Uhr; Winterszeit aber muß der Lehrer 6. Stunden Schul halten (u. zwar ohne mehrere Bezahlung) weils nicht möglich wäre in 4. Stunden fertig zu werden, wenn die Kinder alle behörig sollen abgehört werden; |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klassen geteilt, sowol wegen der Geschicklichkeit, als wegen dem Geschlecht, weil sie besonders sitzen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Den SchulLehrer hat jeweilen das Collegium der Vorsteher der Kirchen u. Schulen zu Stadt u. Land Basel, welche die Deputaten betitult werden, bestellt; Und zwar unter dreyen der Praetendenten durch das blinde Loos, und ist allso auch Buckten eine der Deputaten Schulen: |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johann Jakob Roth, A. L. M. Bürger der Stadt Basel; Gebohren den 1. Novembris 1738. folglich über 60. Jahre alt; Hatte 9. Kinder, von welchen 6. am Leben sind; |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Anno 1760. den 18.t Decembr: durchs Loos als SchulLehrer zu Buckten erwählt, folglich bald 40. Jahre im Amte; |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War vorhin immer in seiner Vaterstadt, denen Studien gewiedmet, erhielte nach überstandenen genauen Prüfungen in öffentlicher Promotion 1760. im May, als dem dritten Academischen feyerlichen Jubeljahr der Universitaet Basel, den Magister Grad, studirte Theologie, gab sich auch von seinen Studenten Jahren an, immer mit dem Unterricht der Jugend beyderley Geschlechts ab; Neben seinem SchulLehrer Amte ist er auch Cantor in der Kirche zu Rümmlingen, welches eine halb Stund Weges von seinem Wohnorte ist, und wofür Er keine besondere Bezahlung hat; denen ehemaligen Ober Vögten auf Homburg diente Er in ihren Geschäften als Schreiber wenn Sie keine hielten, auch denen Schreibern selbst wenn sie viel zu thun hatten; Übrigens hat Er sonst keinen Beruf u. Verrichtungen, als daß Er jezt dem hiesigen Bürger Agent ohnentgeltlich als Schreiber dient; Bey noch übrigen Musse Stunden gerne etwas nützliches in deutsch und Lateinischen Schriftstellern, und Zeit Schriften, zur Aufklärung, list; und im Früh Jahr und Sommer sich mit Besorgung seines Küchen Gartens, und GemüßPflanzen gerne beschäftiget; |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 4] Dismal 40. Knaben u. 30. Töchter, zusammen 70. Kinder |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
von denen Gemeinden Buckten, Känerkinden und Rümmlingen; Jm Sommer von disen 3. Gemeinden gibts sehr ungleich, jenachdem die Aeltern ihre Kinder zu gebrauchen wissen, so kommen oft nur die Helfte, oft nur der 1/3tel, so daß manchmal nur 15. Knaben, und 10. Töchter die Schul besuchen. Vorbemeldte zwey Gemeinden Witisburg: und Häfelfingen: welche ebenfalls (wie vorhin immer beschehen) in hiesige Schule gehörten, haben sich nun eigenmächtig Schulmeister bestellt, und sich von der Haubt Schul zu Buckten, unter Vorwand der weiten Entfernung, losgerissen, welche beyde Gemeinden zwischen 40. â. 50. Kinder haben, die ich aber nicht mehr bestimmen kan, wie viel Knaben und Töchter in disen Gemeinden sind; Wodurch dann der SchulLehrer zu Buckten, von besagten Gemeinden einen jährlichen Verlurst, wenigstens von 3. Duplonen leydet, und keine Entschädigung erhalten #kann## |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Beylage ||[Seite 8] BEYLAGE und ANMERKUNGEN: |
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Unterschrift | ||
Fliesstextantworten | ||
Oekonomie |
SCHUL FOND |