Buckten (Transkription Nr. 2226)

Schulort: Buckten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 225-230v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Gelterkinden
Agentschaft 1799: Buckten
Kirchgemeinde 1799: Rümlingen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Buckten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Buckten (Niedere Schule, reformiert)

ANTWORTEN,
Über die vorgelegten FRAGEN von dem Zustande der SCHULEN an jedem Orte;
von,
Bürger Johann Jakob Roth, A. L. Mag: Schul Lehrer in BUCKTEN Kantons BASEL, de Mense Februarii, 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

BUCKTEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst der Name des Orts da die Schule ist, ein Dorf, eine eigene Gemeine, aber doch eine Filial von der Pfarrey Rümmlingen, hat eine eigene Agentschaft, gehört zum District Gelterkinden, im Kanton Basel, im Umkreis eine halbe Viertelstunde, hat 30. Kinder die in die Schul gehen, und 36. Häuser;

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

WITISBURG: vom Schul Orte eine 1/2 Stund Weges, hat ungefehr 20. â. 30. Schulkinder; Häuser 32.
HÄFELFINGEN: Ebenfalls ein starke 1/2 Stund Weges, hat zwischen 20. â. 25. Schulkinder; Häuser 34.
RÜMMLINGEN: der Pfarr Ort eine kleine 1/2 Stund, hat 12. â. 16. Schulkinder; Häuser 22.
KÄNERKINDEN: Eine 1/4tel Stund Weges vom Schul Orte, hat 24. Schulkinder; Häuser 28.
METTENBERG: Zum Pfarr Ort Rümmlingen gehörig, ehemals ein Hoof, jzt ein Weyler, angebaut von 6. â 8. Häuser, 1. Stund Weges vom Schul Orte, werden aber keine Kinder von daher geschickt;
RAMSEN Baad: 1. Hoof, 1. Stund Weges, schicken keine Kinder;

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

DIEKTEN: und TENNIKEN: 1. Stunde Weges, sind eigene Pfarreyen, und haben auch eigene Schulen;

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Man lernt die Kinder zuvorderst die Buchstaben oder das A. B. C. dann Gedrucktes u. Geschriebenes buchstabiren, dann beydes lesen, auch schreiben, singen und rechnen; Auswendig unsern Basler Katechismus; oder das sogenannte Nachtmalbüchlein;

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird Sommer u. Winter gehalten; Aussert in Heuet, Erndte, u. Herbst, sind jedesmal 14. Tage Ferien bestimmt, welche leztern aber, wegen Unbeträchtlichkeit des Herbstes schon lange nicht mehr ferirt habe;

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Diese sind für die kleinsten Kinder das A. B. C. oder sogenannte Namenbüchlein, für etwas grössere das Nachtmalbüchlein, für die Größten und Geschicktesten teils Hübners Biblische Historien, das neue Testament auch noch der 1.ste Teil von Rochows Kinderfreund welches Büchlein, nebst Bezeugung der Zufriedenheit mit dem Lehrer und dem Fleiß der Schüler wegen über sandten Schreib Proben, zu einigen Malen mit etlichen Sprengischen kleinen Vorschriften, samt einem Aufmunterungs Geschenk von 1. Duplonen für den SchulLehrer, ist verehrt worden, von der so betitelten Woltähtigen Gesellschaft in Basel; Nebst dem 1. Teil des Noht und Hilfsbüchlein;

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der SchulLehrer schreibt den Schülern selbs vor (umso mehr weil die obbemeldten Vorschriften als Praemia weggegeben worden) auch dictirt man kurze Briefe u. anders Nüzliches

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dise sollte nach alter Ordnung täglich nicht länger als 4. Std. gehalten werden; Vormittag von 8. bis 10. Und Nachmittag, von 12. bis 2. Uhr; Winterszeit aber muß der Lehrer 6. Stunden Schul halten (u. zwar ohne mehrere Bezahlung) weils nicht möglich wäre in 4. Stunden fertig zu werden, wenn die Kinder alle behörig sollen abgehört werden;

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen geteilt, sowol wegen der Geschicklichkeit, als wegen dem Geschlecht, weil sie besonders sitzen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Den SchulLehrer hat jeweilen das Collegium der Vorsteher der Kirchen u. Schulen zu Stadt u. Land Basel, welche die Deputaten betitult werden, bestellt; Und zwar unter dreyen der Praetendenten durch das blinde Loos, und ist allso auch Buckten eine der Deputaten Schulen:

III.11.b Wie heißt er?

Johann Jakob Roth, A. L. M. Bürger der Stadt Basel; Gebohren den 1. Novembris 1738. folglich über 60. Jahre alt; Hatte 9. Kinder, von welchen 6. am Leben sind;

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Anno 1760. den 18.t Decembr: durchs Loos als SchulLehrer zu Buckten erwählt, folglich bald 40. Jahre im Amte;

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorhin immer in seiner Vaterstadt, denen Studien gewiedmet, erhielte nach überstandenen genauen Prüfungen in öffentlicher Promotion 1760. im May, als dem dritten Academischen feyerlichen Jubeljahr der Universitaet Basel, den Magister Grad, studirte Theologie, gab sich auch von seinen Studenten Jahren an, immer mit dem Unterricht der Jugend beyderley Geschlechts ab; Neben seinem SchulLehrer Amte ist er auch Cantor in der Kirche zu Rümmlingen, welches eine halb Stund Weges von seinem Wohnorte ist, und wofür Er keine besondere Bezahlung hat; denen ehemaligen Ober Vögten auf Homburg diente Er in ihren Geschäften als Schreiber wenn Sie keine hielten, auch denen Schreibern selbst wenn sie viel zu thun hatten; Übrigens hat Er sonst keinen Beruf u. Verrichtungen, als daß Er jezt dem hiesigen Bürger Agent ohnentgeltlich als Schreiber dient; Bey noch übrigen Musse Stunden gerne etwas nützliches in deutsch und Lateinischen Schriftstellern, und Zeit Schriften, zur Aufklärung, list; und im Früh Jahr und Sommer sich mit Besorgung seines Küchen Gartens, und GemüßPflanzen gerne beschäftiget;

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] Dismal 40. Knaben u. 30. Töchter, zusammen 70. Kinder

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

von denen Gemeinden Buckten, Känerkinden und Rümmlingen; Jm Sommer von disen 3. Gemeinden gibts sehr ungleich, jenachdem die Aeltern ihre Kinder zu gebrauchen wissen, so kommen oft nur die Helfte, oft nur der 1/3tel, so daß manchmal nur 15. Knaben, und 10. Töchter die Schul besuchen. Vorbemeldte zwey Gemeinden Witisburg: und Häfelfingen: welche ebenfalls (wie vorhin immer beschehen) in hiesige Schule gehörten, haben sich nun eigenmächtig Schulmeister bestellt, und sich von der Haubt Schul zu Buckten, unter Vorwand der weiten Entfernung, losgerissen, welche beyde Gemeinden zwischen 40. â. 50. Kinder haben, die ich aber nicht mehr bestimmen kan, wie viel Knaben und Töchter in disen Gemeinden sind; Wodurch dann der SchulLehrer zu Buckten, von besagten Gemeinden einen jährlichen Verlurst, wenigstens von 3. Duplonen leydet, und keine Entschädigung erhalten #kann##

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Beylage ||[Seite 8] BEYLAGE und ANMERKUNGEN:
1. SCHULBÜCHER: Neben den bisher üblichen Schulbüchern, sollten noch andere nützliche Lehrbücher eingeführt werden: Z. B. Ein Historischer Unterricht von der ganzen Helvetischen Republik, und was von Alten und Neuen Geschichten hiezu dient; des gleichen ein Geografischer Unterricht, nach jeziger neuen Einrichtung: Hiezu erstlich ein Plani- globium; Eine General Karten von ganz Europa; Eine General Karten der ganzen Helvetischen Republik, und eine Special Karten unsers Kantons, nach jeziger Einrichtung der Districten;
2. Ein Geometrischer Unterricht von der FeldMesserkunst, so kurz und deutlich gefaßt, daß auch ein Schüler Knab begreifen lernt, ein Stück Land, nach Schuh und Ruthen abzumessen u. zu berechnen:
3. Ein kurz gefaßtes deutliches RechenBüchlein, nach neuer Berechnung durch alle 4 Species von Fr: — ß — d. worinn zugleich eine richtige Anweisung wäre einen Heustock nach Schuh, grossen u. kleinen Klaftern abzumessen und zu berechnen welche Rechnung sehr gemein, aber sehr wenigen bekannt ist;
VORSCHRIFTEN.
4. Sehr dienlich wären hiezu die schönen Braunischen groß u. klein Vorschriften, aus selbigen würden die Schüler, Schön- und Rechtschreibung erlernen, und würde dem Lehrer viel Zeit mit vorschreiben erspahrt, welche Er denn sonst nützlich anwenden könnte; ||[Seite 9] SCHULHOLZ.
5. Vorbemeldte bestimmte Kompetenz der 4. Klafter Holz und 300. Wellen, sind bis dahin von denen Gemeinden Frohnsweise, in der sogenannten Kirchen und Schulfrohn, größten Teils auf dem ehmaligen Schloßgut Hombrug, nun aber NationalGut (weil die Gemeinden in ihren Waldungen an Holz entblößt sind) gemacht und gelifert worden. Bey der neuen Ordnung der Dingen aber, wollen sich die Gemeinden nicht mehr gern hiezu verstehen solches Holz, wie vorhin, Frohnsweise zu machen und zu lifern, weil sie sich ganz Frohnfrey glauben Wäre allso höhst nöhtig hierüber zu decretiren ob es bei der alten Ordnung bleiben solle, oder ob die Verwalltungs Kammer denen Gemeinden sowol den Holz MacherLohn, als auch den Fuhrlohn hierfür bezahlen wolle; Weil ja dem SchulLehrer solches nicht wird können aufgebürdet werden;
SCHULHAUS.
6. Dasselbige hätte Reparationen höhst nöhtig, und insbesondere sollte die Schulstube, eine andere Lage, und bessere Einrichtung haben, Schul
||[Seite 10] SCHULLEHRER betreffend:
7. Sollte nicht ein SchulLehrer, der bald 40. Jahre einer Landschule vorgestanden, und über 60. Jahre alt ist, welchem das Loos bis dahin bessere Plätze und Stellen versagt, nicht ein Lebenslängliches Gnadengehalt verdient haben, oder noch zu einem bessern und ruhigern Posten können gebraucht werden, der seine sonstigen Dienste zum besten des Vaterlandes nach all seinem Vermögen und Talenten willig anbietet?

Unterschrift
Fliesstextantworten
Oekonomie

SCHUL FOND
Da ist keiner auch von gar keiner Gattung, weder von Stiftungen, Gemdskassen, oder von zu sammengelegten Geldern der Hausväter;
SCHUL GELD
Es ist eines eingeführt, nemlich von jedem Kind fronfastentlich 3. Bz. oder 6. ß. — Und sollten die Aeltern nach der Anno 1759. damals neu eingerichteter und publicirter Schul Ordnung, vom 6.ten Jahre des Alters ihrer Kinder, bis ins 12.te Jahr, dem SchulLehrer dises Schulgeld bezahlen, sie mochten selbige dann in die Schul schicken oder nicht, welches nun aber bey ||[Seite 5] bey der neuen Ordnung der DINGEN, nicht mehr stattfinden will, wobey denn der SchulLehrer abermal merklichen Schaden leydet; Für die armen Schüler bezahlt der Ehrw: B: Pfarrer zu Rümmlingen, auf Rechnung des Kirchenguts für jedes Kind alle Quartal 6 ß.
SCHULHAUS.
Dasselbe ist Alt und baufällig, besonders die dazu gehörige halbe Gerechtsame Scheuer, u. die Dachungen; die Schulstube ist eine der schlechtesten und ungesundesten, auch sehr finster; Ligt ebenes Fusses und sehr tief, und fließt der Dorfbach hart an derselben vorbey; Auch die Öfen und das übrige Feuerwerk im Haus sind sehr schlecht; Biß dahin ist das Schulhaus von dem Deputaten Amte besorgt, u. so viel möglich in baulichem Stand erhalten worden;
EINKOMMEN des SchulLehrers, An Geld.
A. Vom Gottshause Rümmlingen alle Quartal 1 lb. 10 ß. oder 1. Schw: Fr: 16 ß.
B. Vom Gottshause Leufelfingen, jährlich auf Pfingsten 6 lb. — oder 7. Schw: Fr: 4 ß. Von denen ehemaligen Einschlags Geldern der Pfarrey Leufelfingen, ungefehr jährlich 2. N Thl: oder 8. Schw: Fr: Schulgeld, von jedem Kind, wie gesagt, alle Fronfasten 3. Bz. oder 6 ß. betragt ungefehr jährlich 60 lb. oder 72. Schw: Franken; Getreide
||[Seite 6] GETREIDE.
Von dem ehemaligen Fruchtzehnden der Pfarrey Leufelfingen, der Zehntel, so ungefehr gegen 9. â. 10. Vrnzel betrug, wovon der 1/3. Haber war samt 12. Korn Stroh Wellen; Von dem FruchtZehnden zu Wysen, Kantons Solothurn, von welchem der B: Pfarrer zu Leufelfingen den 1/4. zu beziehen hatte, u. die Depp: 3/4. von des Pfarrers 1/4. auch der X.tel, so ungefehr 3. bis 4. Säck für den Schul Lehrer zu Buckten in Korn und Haber abwerfen mochte Von dem Deputaten Amt, Jahrlohn 4. Vrnzel Korn.
WEIN.
Diser SchulLehrer dienst, als einer der beschwerlichsten, hat gar keinen Wein, ist auch der Einzige unter allen der Deputaten Schulen des ganzen Kantons, so dise nöhtige Competenz ermangelt und muß sich der SchulLehrer solchen zu seinen nöhtigen Erquickung aus seinem Kosten anschaffen.
HOLZ:
Sind zu disem Schulhaus 4. Klafter, und 300. Wellen bestimmt;
LIEGENDE GRUNDE:
Solche sind ein Kraut und Baumgärtlin hinter dem Schulhaus; Sodenn noch 2. Stücklin Mattland oder Wiesen, welche aber, aus Mangel des Waidgangs, lange nicht hinreichen eine S.V. Kuh zu erhalten; Gra=
||[Seite 7] Gratificationen. GELD
1770. Jm Julio von der ehemaligen alten Regirung jährlich 50 lb. oder 60. Schw: Franken, welche voriges Jahr von der Verwalltungs Kammer der neuen Regirung gütigst continuirt worden:
GETREIDE.
Von obbemeldter alten Regirung, unter obigem Jahr und Monath, jährlich vom Korn Amte in Liestal zwey Säck Kernen oder fünf Säck Korn, welche ebenfalls von der Verwalltungs Kammer auch continuirt worden:
Und Endlich: Schon seit 1763.
Von dem Deputaten Amte jährlich Korn 8. Vrnzel welches Collegium aus überwiegenden Gründen und selbst gethanen Untersuchungen sich rühmlich entschlossen, mir dem dißmaligen SchulLehrer zu Buckten, dise Beylagen von Korn, jährlich in zwey verschiedenen Malen, nemlich auf Laetare Rechnung 4. Vrnzel und jeweilen um die jährlichen Zehnden Verleihung im Julio, wider 4. Vrnzel Groß gl. zu gewähren;

Zitierempfehlung: