Altenburg (Transkription Nr. 2223)

Schulort: Altenburg
Konfession des Orts:
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Windisch
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Brugg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Altenburg (Niedere Schule)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Altenburg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde WINDISCH.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Dorfe Altenburg ||[Seite 2] noch Obere Rütene 1 Haus 1/4. Einwohner 131.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Brugg. Habspurg. Windisch. Hausen. Umiken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen. — Schreiben (zum theil) — Singen — Bibl. Sprüche — Lesen geschr. Schr. (zum theil) Etwas Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelberger. — Lampe. — Psalmen. Hübners Hist. Bern. Namenbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Königsfelden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] Jacob Läber.

III.11.c Wo ist er her?

Oberflachs.

III.11.d Wie alt?

41. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

4 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

6. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Strumpfweber. Betrieb s. Profeßion

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl 20. Knaben 10. Mädchen 10.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] die gleichen Güter, & gleiches Cap. Gl. 250.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Eltern von Schulkindern zahlen an der Lehrerbesoldung etwas mehr, als andre Gemeinds bürger.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Privathaus. des Lehrers Wohnung. ohne Zins.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] an Geld. Besoldfond. Gl. 10. — Gemeinde. Gl. 5. Frucht. Kirchegut 8 Viertel, gemischt. Gemeinde 6 V. 1 Vlg. gemischt. Holz Kl. 1 obrigk. Waldung.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 8] an Geld. Besoldfond. Gl. 10. — Gemeinde. Gl. 5. Frucht. Kirchegut 8 Viertel, gemischt. Gemeinde 6 V. 1 Vlg. gemischt. Holz Kl. 1 obrigk. Waldung.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

||[Seite 8] an Geld. Besoldfond. Gl. 10. — Gemeinde. Gl. 5. Frucht. Kirchegut 8 Viertel, gemischt. Gemeinde 6 V. 1 Vlg. gemischt. Holz Kl. 1 obrigk. Waldung.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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