Villigen (Transkription Nr. 2215)

Schulort: Villigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rein
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Villigen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Villigen Knaben Schule
Villigen Mädchen Schule

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde REIN.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zum Dorfe: ||[Seite 2] Guntenmühle, ein Weiler 1/8. Naßeberg 1 Haus 1/2 Einwohner 497.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Schulen in der Kirchgemeinde. Mandach. Hottwyl.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern. — Schreiben — Lesen geschr. Schrift. — Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bern. Namenbüchlein. Heidelberger. Lampe. Hübner. Psalmen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer, und Ernennung vom vormaligen Oberamte Schenkenberg.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] Knaben Schule. — Jacob Schödler.
Mädchen-Schule Jacob Vogt.

III.11.c Wo ist er her?

Villigen.
Villigen.

III.11.d Wie alt?

33. Jahre.
22. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Kinder.
unverheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

4. Jahre.
2. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Landbau. Vieharzt. Betrieb s. Berufe ||[Seite 6] und ||[Seite 5] seit 1781. Besorgung der ||[Seite 6] Schule.
||[Seite 5] Landbau. Baumwollenweber. Betrieb seine Berufe.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Munizipalbeamter.
Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Knaben 74.
Mädchen 59.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut; besond. Schulgut. Gl. 750. wovon Gl. 600. zur Verbeßerung der Lehrer besoldungen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

eigenes Schulgebäüde, neü für die KNABENSCHULE. für die MÄDCHENSCHULE.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] an Geld: Besoldungsfond Gl. 24. Gemeinde Gl. 12. Kirchegut Gl. 5. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen.
an Geld Besoldungsfond Gl. 6. Gemeinde Gl. 33. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 8] an Geld: Besoldungsfond Gl. 24. Gemeinde Gl. 12. Kirchegut Gl. 5. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen.
an Geld Besoldungsfond Gl. 6. Gemeinde Gl. 33. Frucht: Kirchegut 3 Viertel Kernen.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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