Oberbözberg (Transkription Nr. 2207)

Schulort: Oberbözberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bözberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Bözberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberbözberg (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bözberg. (Obere)

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Gemeinde zusammen mit Ursprung, und unterm Bözberg.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde BÖZBERG.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Obere Bözberg ||[Seite 2] und Bechthelen. — Überthal, ein Weiler 1/2 ||[Seite 1] Altisberg, ein ||[Seite 2] Weiler 1/2 — Rüttacher, ein Weiler 3/4. Einwohner 270.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Untere Bözberg. Usprung. Elfigen. Mönthal. Remigen usw.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern. — Schreiben & Les. Geschr. Schrift (zum theil) — Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bern. Namebüchlein — Heidelberger.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Schenkenberg.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] Andreas Siegrist.

III.11.c Wo ist er her?

Obere Bözberg.

III.11.d Wie alt?

33. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

13. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Landbau. Landbau.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Munizipalbeamter. Posaunist. Vorleser.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl 74. Knaben 45. Mädchen 29

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 7] Kirchegut.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines die Gemeinde bezahlt für das reichen Schulkind bz. 10. für d. ärmere 5

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Privathaus, des Lehrers, mit Hauszins.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] an Geld. Schulgeld Gl. 36. Kirchegut Gl. 21. Holz. 2 Klfter v. d. Gemeinde. — Hauszins Gl. 4.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 8] an Geld. Schulgeld Gl. 36. Kirchegut Gl. 21. Holz. 2 Klfter v. d. Gemeinde. — Hauszins Gl. 4.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 8] an Geld. Schulgeld Gl. 36. Kirchegut Gl. 21. Holz. 2 Klfter v. d. Gemeinde. — Hauszins Gl. 4.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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