Hunzenschwil (Transkription Nr. 2199)

Schulort: Hunzenschwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 263-264
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Hunzenschwil
Kirchgemeinde 1799: Suhr
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Hunzenschwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hunzenschwil (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

BEANTWORTUNG
der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hunzenschwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigne Gemeinde, eigne Agentschafft.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Suhr.

I.1.d In welchem Distrikt?

Lenzburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Aargau.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zu diesem Schulbezirk gehörige Häüser liegen innerhalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Suhr 3/4. Buchs. 3/4. Schafisheim 1/2. Rupperswyl 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

1. Lesen. 2. Schreiben. Singen. 4. Rechenkunst, selten 1. Knab oder 1. Mädchen die 4 Species. 5. Aus dem Gedächtnis: Heidelbergischer Catechismus. Biblische Sprüche. Fest Gesänge.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schulen werden täglich gehalten von Martini bis Mariä Verkündigung — inzwischen aber p. Woche nur einen Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

1. Heidelbergischer Catechismus! 2. Neü Testament. 3. Hübners Kinderbiebel. 4 Neüe Psalmen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die eigne, die sehr ordentlich ist.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich 6 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Kinder, sind nicht in Claßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

1.ter SchulLehrer.
II.ter SchulLehrer.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Landvogt auf Lenzburg, nach vorgegangner Prüffung durch den Pfarrer, und auf seinen Vorschlag.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Rohr.
Hs. Jacob Rohr.

III.11.c Wo ist er her?

Hunzenschwyl.

III.11.d Wie alt?

58. Jahre.
30 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

4 Söhne.
4.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

28 Jahre.
2 Jahre, seit dem diese Schule v. d. Gemeine selbst errichtet worden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Hunzenschwyl, ohne besonderen Beruff.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Agent.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] 1.ter SchulLehrer.
Knaben? 36.
Mädchen? 36.
72.
II.ter Schullehrer.
Knaben? 27.
Mädchen? 28.
55.
127.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn gutem Stand, doch haben beyde Schulen nur eine, und zwar nicht einmal ganz unterschlagne Stube — auch wohnen beyde Schullehrer außer dem Schulhaus, in eignem Zins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeine unterhaltet d. Schulhaus.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An liegenden Gründen? 1 1/2 Vierlig Aker, Ertrag — gl. 8.
b. An Getreide? Kernen? 1 1/2 Viertel. Roggen? 1. Mut.
c. An Geld. Gl. 34.
a. An liegenden Gründen nichts.
b. An Getreide? Kernen? Roggen? nichts.
c. An Geld. Gl. 40.
Theils aus dem Kirchen Gut, theils aus der Gemeind Kasse.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Suhr den 18.te Februarii, 1799.
F: L. Strähl, Pfarrer

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