Seon (Transkription Nr. 2119)

Schulort: Seon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 257-258v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Seon
Kirchgemeinde 1799: Seon
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Seon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung
der Fragen über den Zustand der Schulen:
Jn der Kirchgemeine Seon.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Seon, wo zwey Schulen im gleichen Schulhause sind.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein großes Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Auch Kirchengemeine und Agentschafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikte Lenzburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Aargau.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zu diesem Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu diesem Schulbezirk gehören zwey Dörfer:
a. Seon; die weitesten Kinder haben nicht einmal eine halbe Viertelstunde zur Schule; dieses Dorf enthält zweyhundert Schulkinder.
b. Retterschweil; ein kleines Dorf von 8 Haüsern, eine kleine Viertelstunde von der Schule entfernt; enthält gegenwärtig nicht mehr als zwey Schulkinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die nähst gelegene Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
a. Eglischweil, in der Kirchgemeine Seengen, eine kleine halbe Stunde weit.
b. Nieder Hallweil, in der Kirchgemeine Seengen, eine kleine halbe Stunde.
c. Bonischweil, in der Kirchgemeine Seengen, eine starke halbe Stunde. ||[Seite 2] d. Dürrenäsch, in der Kirchgemeine Leütweil, eine starke halbe Stunde.
e. Schafisheim, in der Kirchgemeine Staufberg, eine kleine Stunde.
f. Staufen, in der Kirchgemeine Staufberg, eine Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Winterschule nimmt ihren Anfang auf Martini, und dauret bis Maria Verk: auf welchen Tag gewöhnlich das Schul Examen gehalten, und die Winterschule geschloßen wird. Vierzehn Tage nach dem Schul Examen fängt die Sommerschule an, welche wöchentlich zweymal zu 3 Stunden gehalten wird.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Berner Namenbüchlein, Heidelbergisch Catechismus, das N. Testament und das Psalmenbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister verfertigt die Schreib-Vorschrifften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter täglich 6 Stunden, außert dem Samstag, da sie nur 3 Stunden dauert. Jm Sommer jedesmal 3 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die beyden Schulen bilden zwey Klaßen. Jn der Untern sind die Kinder von 6 bis 10 Jahren; hernach kommen sie in die Obere. Weiter wird keine Rangordnung beobachtet, außer daß die geschickten oben an sitzen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bey verledigten Schullehrer-Stellen wurden die Aspiranten ||[Seite 3] von dem Pfarrer in Beyseyn einiger Vorgesetzten examinirt. und hierauf derjenige, welcher der tüchtigste befunden ward, dem jeweiligen Landvogt zu Lenzburg zur Erwählung vorgeschlagen.

III.11.b Wie heißt er?

Der obere Schulmeister heißt Jakob Suter, 44 Jahr alt; der Untere Heinrich Fehlmann, seines Alters 25 Jahre.

III.11.c Wo ist er her?

Sind beyde Bürger zu Seon.

III.11.d Wie alt?

Der obere Schulmeister heißt Jakob Suter, 44 Jahr alt; der Untere Heinrich Fehlmann, seines Alters 25 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Der obere Schullehrer ist Wittwer, hat 8 Kinder, darunter 4 noch unerzogen sind; der Untere ist erst seit einigen Monaten verhürathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der obere Schullehrer hat seine Stelle bereits 8 Jahre bekleidet; der Untere 4 Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Beide Schullehrer haben stets zu Seon gewohnt, und haben sich theils mit Bearbeitung ihres eigenen wenigen Lands beschäfftiget, theils mit Daunen abgegeben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Außer dem Schulhalten beschäfftigen sie sich mit Landarbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] {NB. Oben ward vergeßen Num: 12.
12. Jn allem Zweyhundert und zwey Schulkinder.
a. Jm Winter und Sommer die gleiche Anzahl Knaben 97. Mädchen 105.}

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst gar kein Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, wird keines entrichtet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst noch in gutem Zustand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind zwey abgesönderte Schulstuben im gleichen Schulgebaüde.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die beyden Schullehrer bewohnen ihre eigene Haüser, und beziehen keinen Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde. unterhält das Schulgebäude aus dem Kirchengut.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] a. An Geld, jeder Gulden 29.
b. An Getreide jeder Mütt Kernen 4.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Kirchengut. Der Kernen floß dahin aus den nunmehr abgeschafften Grundzinsen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchengut. Der Kernen floß dahin aus den nunmehr abgeschafften Grundzinsen.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Unsers Bedünkens würden bey der nunmehr projectirten Verbeßerung unserer Landschulen folgende zwey Mittel am sichersten zum erwünschten Ziele führen
a. Einführung zweckmäßigerer Schulbücher, die aber, wenigstens von Anfang, den Kindern unentgeldlich müßten angeschafft werden.
b. Erhöhung des Einkommens der Schullehrer, welches allein dazu berechtigen kan, von ihnen mehrer Geschmeidigkeit Anstrengung und Zeitversaümniß für ihre Privatgeschäffte zu erwarten.

Unterschrift

Also im Namen der beyden Schullehrer der Kirchgemeine Seon getreülich ausgefertiget, von Samuel Ringier Pfarrer der Gemeine

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