Staffelbach (Transkription Nr. 2117)

Schulort: Staffelbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 6-8
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöftland
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Staffelbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Staffelbach (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Schöfftland.
Schule zu Holziffelbach Staffelbach

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Staffelbach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Schöfftland

I.1.d In welchem Distrikt?

zofingen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton aargau

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schubezirck gehören, das dorf Staffelbach, und zwey Höfe, Sattel 2 Haüßer, Weiliberg 3 Haüßer leztre 5 Haüser, sind eine halbe Stunde von der Schule entfernt. in allem sind es, 74 Haüßer.
die anzahl der Schulkinder belauft sich biß auf 120

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wittwyl, eine 1/4tel Leerau, Schöfftland eine 1/2 Hirrstall Holziken. eine Stunde.
Schulsprenglen, und sind für die, welche zu denselben gehören, die nächst gelegenen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Alles wie in der Schule zu Bottenwyl

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Zu Staffebach

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

auch so

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Hanß Rudolf Hunziker, von Staffelbach, 68 Jahr Alt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat vier erwachsene Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit Anno 1756. also circa 42 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst immer bey Hauße gewesen, Er trieb, so wie noch jez neben der Schule. Landarbeit und Baumwollen spinnen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein, keine anderen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ordinari 60 biß 70 Kinder, am Examen 115 biß 130

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 55 biß 60
Mädchen 60 biß 70.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10 biß 15.
Mädchen 10 biß 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schul Fond vorhanden, auch kein Schulgelt eingeführt

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist kein Schul Fond vorhanden, auch kein Schulgelt eingeführt

IV.15 Schulhaus.

Hat auch kein eigenes Schulhauß, sondren in einem particular Hauß eine eigene Stube empfangen, einzig zur Schule bestimmt, und unabhängig von den Bewohneren deß Haußes ist. auch heiter, warm und geraümig genug die Gemeinde bezahlt den zinß dafür

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt jährlich in 30 gl.
getreid Nichts
Wein Nichts
Holz Nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Gemeind-Guth und Gemeind Steüren. oder Tellen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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