Niederhallwil (Transkription Nr. 2104)

Schulort: Niederhallwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 254v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Niederhallwil
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Hallwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederhallwil (Niedere Schule, reformiert)

VIII.te Schule, zu Niederhallweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule zu Niederhallweil ist in der Mitte dieses aus 361. Einwohneren bestehenden dorfs, welches eine eigene Gemeine und agentschafft ausmacht, Kirchspiel Seengen; distrikt Lenzburg, Kanton Argau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schulbezirke gehören keine auser dem dorf gelegene Haüser oder Höfe.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

3/4. Stund von dieser Schule ist die zu Eglinschweil 1/2. Stund, die in der Pfarr Seon — 1/2 stund die zu bonischweil, und 3/4 stund die zu Seengen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

antwort wie zu Seengen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schul lehrer, wurde auf die weise, wie bey Seengen, aber vom Landvogtey Lenzburg bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeister ist Jacob Urech, von Niederhallweil; 45. Jahre alt, verheirathet und hat 6. Kinder. ist 4. Jahre Schulmeister; war sonst nirgendwo, und bearbeitet seine Güter dermal ist er zugleich agent.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Schule besuchen dermal 115. Kinder.
nemlich 55. Knaben und 60. Mädchen.
welche auch zur gesezten zeit die Sommerschule besuchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, und Schulgeld ist nicht.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond, und Schulgeld ist nicht.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das von der Gemeine vor 15. Jahren von Grundauf neüerbaute Schulhaus, in welchem Niemand wohnt, da der Schulmeister in seinem eigenen Hause ist — wird auch von ihr in baulichem Stand erhalten. so wie sie das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das von der Gemeine vor 15. Jahren von Grundauf neüerbaute Schulhaus, in welchem Niemand wohnt, da der Schulmeister in seinem eigenen Hause ist — wird auch von ihr in baulichem Stand erhalten. so wie sie das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die besoldung des Lehrers ist,
von der Kirche 16 1/2. Gulden an Gelt und 7. viertel Bodenzins Kerne. von der Gemeine 6. Gulden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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