Muntelier (Transkription Nr. 210)

Schulort: Muntelier
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: AEF H 437.24, 005-008
Standort: Staatsarchiv Fribourg
Kanton 1799: Fribourg
Distrikt 1799: Murten
Agentschaft 1799: Murten
Kirchgemeinde 1799: Murten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Murten
Kanton 2015: Fribourg
Gemeinde 2015: Muntelier
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Muntelier (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der Schul Montelier.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Ortes ist MONTELIER:

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeind,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört Zur Kirchgemeind MURTEN,

I.1.d In welchem Distrikt?

Zugleich in Districkt Murten:

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

gehörig in, KANTON FREYBURG.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Montelier sind 42 Häüser, alle innerthalb einer Viertelstund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Schule kommen noch Kinder aus dem Leüenberg,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

dieser Leüenberg ist eine Viertelstunde von der Schule entfernet,
daselbst sind 7 Häüser innerthalb einer Viertelstund,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

von daselbst komen 7 Kinder in die Schule

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise sind folgende:
* 1. Gallmiz, 2/4 Stund. 2. Oberried, 1. starke Stund. 3. Büchslen, 1. Stund. 4. Jeüß, 1. Stund. 5. Salfanach, 3/4 Stund. 6. Burg, 2/4 Stund. 7. Münchenweyler, 2/4 Stund. 8. Gurwolf, 1. Stund. 9. Merlach, 2/4. Stund. 10. Murten 1/4. Stund. **

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird auswendig gelernt, 1. der Heidelbergische CATECHISMUS, 2. die Anfänge der Christlichen Lehre, 3. Psalmen 39, 4. Festlieder 20, 5. aus dem neüen TESTAMENT 12. Capitel, in dieser Schule wird auch Schreiben und Rechnen gelernt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die ||[Seite 2] Wird die Schule gehalten im Winter von Anfang Wintermonats bis Ends Merzens: im Sommer solte darmit fortgefahren werden, doch macht sie der unfleißige Besuch derselben, sehr Unvollkommen:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt folgende, als; 1. Zum lesen die heilige Schrifft, 2. Hübners Historien, 3. Zum Singen die Psalmen und Vestlieder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften hat der Schullehrer seine eigenen, wornach er die Kinder so viel möglich Schreiben lehrt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Viele Tage taurte die Schule wegen der Rechnung 7 Stund, Vormitags von 8. bis Mittag 12, und nachmittag von 1. bis 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 3. Klaßenn getheilt: a. Jn der Ersten sind diejenigen, welche neben dem und Lesen, und Auswendiglernen, Singen, Schreiben und Rechnen: b. Jn die Zweyte gehören die, so buchstabieren, lesen und anfangen auswendiglernen: c. Jn der Dritten sind die Kleinen so buchstabieren.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat bisdahin bestelt: Der jeweilige Bürger Pfarrer Zu Murten, auf vorgegangenes EXAMEN, mit Zuthun der Bürgeren Vorgesetzten der Gemeind Montelier.

III.11.b Wie heißt er?

Gegenwärtiger Schullehrer im Montelier heist Johannes Gehri:

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Seedorf, in Districkt ZOLLIKOFEN,

III.11.d Wie alt?

Alt 41 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat nebst der Frau und ein erzeügtes Kind, noch der Frauen geringe Schwester.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer ist er 21 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher ware er Schullehrer Zu Murzelen, im Districkt ZOLLIKOFEN.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramte hat er keinen andern Beruf als Baursmann.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die ||[Seite 3] Die Zahl der im Rodel der Schule eingeschriebenen Kinder belaufft sich auf 94.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 49. Mädchen 45.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer kann nichts gewißes bestimmet werden; wenige Aeltern schicken Jhre Kinder fleißig Zur Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen Schulfond (Sulstifftung) ist im Montelier keines.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünffte fließen aus der Gemeinds Kaßen, Beünden und Krautgarten.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er hat auch keine vereinigung mit Kirchen oder Armengut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist in dieser Schule auch kein sonderbares Schulgeld eingeführet

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus belangend. Daßelbe ist im Jahr 1741, von Stein Neü erbauet worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Darinn ist nebst der Schulstuben eine bequeme Wohnung für den Schullehrer.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung sorget allein die Gemeinde und erhaltet es im baulichen Stand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld bezieht der Schullehrer im Montelier Jährlich kr: 80, b. Dargegen an Geträide, Wein oder anders ist kein Einkommen, c. An Holz hat er 4 Klaffter Dannigs aus National Wald, und bezahlt der Schullehrer den Holzer- und Fuhrlon.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

An abgeschafften Lehengefällen, (Zehnten, Grundzinsen) ist nichts Zu dieser Schule,

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgelder dergleichen sind keine als was die Kinder der Ausbürger bezahlen, diese bezahlen pr Kind bz: 10, und sind gegenwärtig ander Zahl 25.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stifftungen sind keine als kr: 45, von einem verstorbenen der im Leüenberg gewesen,

IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus der Gemeindskaßen fließen die oben angezeigten, kr: 80,

IV.16.B.e Kirchengütern?

aus Kirchengut fließet offt ermelter Schule nichts Zu,

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

die ||[Seite 4] Die Hausväter legen auch keine Gelder Zusammen für den Schullehrer,

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

an liegenden Gründen ist eine Beünden Zu einem Mäs Hanfsamen, und ein Krautgarten, die Zusammen ohngefehr kr: 4 betragen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Fonds, (Capitalien) es ist kein angelegtes Capital als die kr: 45, von einem Legat.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Jm verfloßenen 1798 Jahr, wolte der Schullehrer um ein geringes Schulgelt, Sommerschule halten: im Anfange waren es bey 20 Kinder, sie wurde aber bald Zerstöret indem sie die Kinder nicht mehr schickten, wiewohl sie doch so gute Zeit hatten:
Nun {wünscht} der Schullehrer mit offenem Herzen in das künfftig Zu der Kinder Glück damit fortzufahren!

Unterschrift

Zitierempfehlung: