Illgau (Transkription Nr. 2075)

Schulort: Illgau
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: StASZ, Archiv 1, 214.003
Standort: Staatsarchiv Schwyz
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Schwyz
Agentschaft 1799: Illgau
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Illgau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Illgau (Niedere Schule, katholisch)

18.02.1799

1799, 18. februar.
Beantwortung
der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Jllgau

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

einer eignen gemeind und Agentschaft

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikt Schweiz,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sind die Haüser weit entfernt, und im Berg vertheilt, von drey Seiten her ist es eine Stund bis zur Kirchen, und im bezirk einer Viertelstunde liegen circa 8 Haüser, die übrigen sind nirgens beysammen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn unser Pfarre ist kein Dorf, sondern alle Haüser sind verstreüt, nur der Pfarrhof samt des Sigersten sind bey der Kirche.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die nächste Schul ist im Mutathal bey der Kirche, von uns eine stund entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Man lehrt teütsch geschribenes u. gedruktes lesen und deütsches schreiben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter gehalten, meistens 18 Wochen lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

bestimmte Schulbücher hat man keine besondere; legt zum lernen vor deütsch geschribene Namenbüchlein, oder gedrukte von Zug, gebethbücher und dan teütsche briefe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften macht man selbst und bestehen im A.b.c. und einigen lehrreichen Versen samt Zifferzahlen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

täglich haltet man Schuhl circa 3 stund Vormittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Man macht keine Klassen, sondern sezt sie wochentlich ein mal nach ihrem Verhalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Den Schullehrer bestellen die Pfarrgenossen und zwar haben sie hier Zu allen zeiten den jewiligen Pfarrherrn dieses auferlegt; versteht sich von selbst, das er noch andre Verrichtungen und Pflichten hat, und sonderbar, da er hier der Einzige beneficiat ist.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 2] Den Schullehrer bestellen die Pfarrgenossen und zwar haben sie hier Zu allen zeiten den jewiligen Pfarrherrn dieses auferlegt; versteht sich von selbst, das er noch andre Verrichtungen und Pflichten hat, und sonderbar, da er hier der Einzige beneficiat ist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder giebt es zum meisten 20. Ordinaire nicht so viel

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Stiftung ist keine.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines. die Stube des Pfarrherrn muß dienen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keines. die Stube des Pfarrherrn muß dienen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen ist zumal von einem Kind 3 Angster, samt einem Scheit holz; überdas empfieng der Schullehrer jährlich vom Landes Sekelmeister 4 gl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jllgau den 18 Februar. 1799.
Melch in der bitzen Pfarrer des Orts.

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