Seltisberg (Transkription Nr. 2070)

Schulort: Seltisberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 138-139v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Liestal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Liestal
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Seltisberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Seltisberg (Niedere Schule, reformiert)

22.02.1799

Bericht
Über den zustand der Schule in Seltißberg

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Seltißberg ist Ein Dorf Gehört zu der Kirchgemein Liechstal Districkts Gericht Liechstal Canton Basel

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Seltißberg ist Ein Dorf Gehört zu der Kirchgemein Liechstal Districkts Gericht Liechstal Canton Basel

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein Hauß das zum Schul bezierk Gehört ist Ein Viertelstund Entfernt

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Ohris Mühlin Genant werden daher drey kinder geschickt

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schulen sind Liechstal Eine Halb stund
Lupsingen Eine Viertel stund, Bubendorf Eine Halbe stund
Lausen Ein stund Entfernt

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird Gelernt Buchstabieren lesen Schreiben Rechnen Singen wird auch außwendig Gelernt

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird Sommer und Winter Gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schul Bücher sind Testamenter Bibelische Historie Bücher Catechismi Büchlein und Namen Büchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister Schreibt den Schulkindern Vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird Täglich Sechs stund Gehalten Jm Winter, Jm Sommer wird Nur Ein Haben Tag in der wochen Schul Gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Die Kinder sind in Klassen Eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist Von dem Bürger Pfarer Von Liechstal Bestelt, und Heißt Jacob Schäfer Gebürtig Von Seltißberg, Jst 45 Jahr Alt Hat Eine Frau und zwey kinder Jst Schullehrer zwölf Jahr, Jst Vorher in Frantzösischen Kriegs Diensten Gewesen Sein Beruf ist Neben dem Lehr ammt Land arbeit.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Der jetzige Winter Haben die Schul Besucht zwantzig Knaben und 18 Töchtern letztern Sommer 15 Knaben und 10 Töchtern

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schul Fond ist keiner

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul gelt zahlt jeder Hauß Vater für seine kinder dem Schulmeister wochtlich, für Arme Schul kinder aber Hat das Depudaten ammt Dem Schulmeister der Schullohn Jährlich Bezahlt

IV.15 Schulhaus.

Schul Hauß ist keines der Schulmeister Haltet die Schul in seinem Eygenen Hauß Hauß zins wird keiner Bezahlt

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Das Einkomen des Schulmeisters ist der Schul lohn wochtlich für Ein kind Ein Schiling im Winter, Jm Somer für Ein kind wochtlich zwey Pfennig Vom dem Depudaten ammt all Jährlich Jn Korn drey Seck in Gelt 6 lb. 13 ß. 4 d. Von der Gemein das Benöthigte Holtz zur Heitzung der Stuben

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Seltißberg den 22 Hornung 1799
Jacob Schäfer Schulmeister

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