Gränichen, Vorstatt, Rütihof, Refental (Transkription Nr. 2068)

Schulorte: Gränichen, Vorstatt, Rütihof, Refental
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 207v-208v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Aarau
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gränichen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Gränichen
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen der Kirchgemeind GRÄNICHEN. Bezirk Arau Canton Argau.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Kirchsprengel Gränichen hat 4. Schulen. die erste ist im Pfarrdorf Gränichendie andere ist auch im dorf. und heisst die Schul in der Vorstatt die dritte auf dem Rütihof: die 4.te im Räfenthal. zu welcher noch Liebegg gehört. das 1/4 stund davon entfernt. die beyden leztren werden alternis diebus von dem gleichen Schulmeister versehen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jst beantwortet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die nächstgelegene Schule ist die. zu welcher sie gehören. sie werden in den dörfren selber gehalten, außer zu Liebegg, welches von Räfenthal 1/4 stund entfernt ist.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn allen Schulen — buchstabieren, Syllabiren und lesen. auswendig gelernt wird — der heydelberg: Catechismus — eine Auswahl von einichen Capiteln des N: Testaments und Psalmen:
das Schreiben wird getrieben nach den Vorschrifften der Schul Meister
Jm Rechnen wird fast nichts praestirt
Jn der Music auch sehr wenig.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden gehalten von Martini biß End Merzens. Jm Sommer 1. Tag p woche

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jst oben beantwortet

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vom Pfarrer examinirt. dem Amtmann vorgeschlagen, von diesem erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

der Schullehrer im dorf heisst Jacob Brunner, Burger des Orts, ist 61. Jahr alt sint 40. Jahr. treibt den Feldbau.
der Schullehrer in der Vorstatt heisst Jacob Suter, Burger des Orts. 58. Jahr alt dient sint 27. Jahren — ist ein Weber
der Schullehrer Rütihof, Räfenthal und Liebegg. hs Rodolf Widmer. Burger des ersten orts alt 46. Jahr. sint 4. Jahren. treibt Feldbau.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

der Schullehrer im dorf heisst Jacob Brunner, Burger des Orts, ist 61. Jahr alt sint 40. Jahr. treibt den Feldbau.
der Schullehrer in der Vorstatt heisst Jacob Suter, Burger des Orts. 58. Jahr alt dient sint 27. Jahren — ist ein Weber
der Schullehrer Rütihof, Räfenthal und Liebegg. hs Rodolf Widmer. Burger des ersten orts alt 46. Jahr. sint 4. Jahren. treibt Feldbau.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

der Schullehrer im dorf heisst Jacob Brunner, Burger des Orts, ist 61. Jahr alt sint 40. Jahr. treibt den Feldbau.
der Schullehrer in der Vorstatt heisst Jacob Suter, Burger des Orts. 58. Jahr alt dient sint 27. Jahren — ist ein Weber
der Schullehrer Rütihof, Räfenthal und Liebegg. hs Rodolf Widmer. Burger des ersten orts alt 46. Jahr. sint 4. Jahren. treibt Feldbau.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schul im dorf.
Knaben. 85.
Mägdchen. 85.

Jn der Vorstadt.
Knaben. 65.
Mägdchen. 69.

Rütihof. Räfenthal
Knaben. 31.
Mägdchen. 28.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

die gleiche Anzahl

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Jst keiner vorhanden — die Lehrer werden aus dem Gemeind- und Kirchengut besoldet, welches gesonderte Fonds sind.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 2] Jst keiner vorhanden — die Lehrer werden aus dem Gemeind- und Kirchengut besoldet, welches gesonderte Fonds sind.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn den Schulen im dorf und in der Vorstadt zahlt jedes Kind 10 xr.
Jn der Schule: Rütihof. Räfenthal und Liebegg zahlt jedes Kind 10. bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Nur die Schul im dorf hat ein Schulhaus, das zugleich dem Schul Mstr zur Wohnung dienen kan.Für die übrigen 3. Schulen, werden die Schulstuben gemiethet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

SCHUL im dorf.
an Geld. gl. 56. 5. bz.
an Getreyd. Kernen. 4. Viertel Roggen 8. Viertel
an holz. 6. klafter

in der Vorstadt.
an Geld. gl. 47. 10. bz.
an Getreyd. Kern 4. Viertel Roggen 4. Viertel

Rütihof. u Räfenthal
an Geld. gl. 69. 15 bz.
an Getreyd. Kernen 4. Viertel Roggen 4. Viertel

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

SCHUL im dorf.
4. Viertel Kernen. 8 Viertel Roggen

in der Vorstadt.
4. Viertel kernen 8 Viertel Roggen

Rütihof. u Räfenthal
4. Viertel kernen 4 Viertel Roggen
**

IV.16.B.b Schulgeldern?

SCHUL im dorf.
gl. 28. 5. bz.

in der Vorstadt.
gl. 22. 10 bz.

Rütihof. u Räfenthal
gl. 39. 5 bz.
**

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

in der Vorstadt.
gl. 5.

IV.16.B.e Kirchengütern?

SCHUL im dorf.
gl. 20.

in der Vorstadt.
gl. 20.

Rütihof. u Räfenthal
gl. 30.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

SCHUL im dorf.
gl. 8

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Obs: die Schulen im dorf und in der Vorstadt hat jede einen adjunct: deren Besoldung. welche aus dem Kirchengut entrichtet wird. besteht für einen jeden an Geld. 12 gl. an Kernen 4 Viertel an Roggen 4 Viertel

Unterschrift

A: Jm hooff Jnspector

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