Bettingen (Transkription Nr. 2066)

Schulort: Bettingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 108-109v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Bettingen
Kirchgemeinde 1799: Riehen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Bettingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bettingen (Niedere Schule, reformiert)

12.02.1799

Beantwortung der von dem Erziehungs-Minister vorgelegten Fragen über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

BETTIGEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein kleines Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ist eine eigene Gemeinde, und hat seinen Agenten.
Gehört zur Kirchgemeine Riehen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Basel

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Basel

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

In dem Schulbezirk von Bettigen gehört ausser dem Dorfe ein einziger Hof, St. Chrischona genannt, eine starke Viertelstunde von Bettigen entlegen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

St. Chrischona, 1/4 Stunde von Bettigen; von da könnten jetzt 2 Kinder in die Schule kommen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jn unserm Kanton, Riehen; in der benachbarten Marggrafschaft Crenzach und Weil

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Riehen 1/2 Stunde; Crenzach 1/2 Stunde; Weil 3/4 Stunden.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Singen, auswendig Lernen aus dem Catechismus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Neue Testament, der Basler Catechismus, und das Basler-A B C Büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird jedem Kinde vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

2.-3. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Keine Klassen-Abtheilung.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der jetzige Schulmeister in Bettigen erhielt (auf Begehren der Gemeinde) von dem Deputaten-Amte in Basel die Erlaubniß, zwischen den Schulstunden zu Riehen, wo er als Schulhelfer angestellt ist, auch in Bettigen Schule zu halten Das Deputaten Amt ernannte ihn zum Schulhelfer in Riehen.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Meyer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Binningen, Districkt Basel.

III.11.d Wie alt?

39. Jahre

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Frau, und 1. Kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst Schullehrer seit 7 1/2 Jahren.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War als Sänger bey dem Concert in Basel angestellt; nachher gieng er in Kriegsdienste.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat neben der Schule in Bettigen die Schulhelfer Stelle in Riehen, und ebendaselbst die Vorsinger- u. Organisten-Stelle zu versehen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn Bettigen und dem gehörigen Schulbezirke sind vom 6ten bis zum 15ten Jahre: Knaben 30. Töchtern 27.
Zusammen 57. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

davon kommen: im Winter ungefehr 2/3.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer ungefehr 1/3.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Kein Schulfond.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist ein Schulgeld eingeführt, nehmlich wöchentlich von jedem Kinde 1 Basler Schilling (6/10 Batzen)

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schulhaus

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube, klein und elend, in einem Privathause, dessen Eigenthümmer dafür von der Obrigkeit jährlich 1. Ldr. und 1 Klafter Holz erhielt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schulmeister bezog von der ehemaligen Obrigkeit, als Schulhelfer in Riehen, 20 lb. oder 24 Schweizerfranken für Hauszins, und wohnte in Riehen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Als Schulmeister in Bettigen, in Geld: circa 90 Schweizer-Franken.
Als Schulhelfer in Riehen: in Geld 164 Schweizerfranken in Holz: zwey Klafter Eichen Holz.
Als Vorsinger u. Organist in Geld: 36 Franken

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

IV.16.B.b Schulgeldern?

An Schulgeld, in Bettigen, höchstens 50 Basler Pfund oder 60 Schweizerfranken.
Jn Riehen circa 60 Schweizerfranken

IV.16.B.c Stiftungen?

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Staats Casse in Basel für die Schule zu Bettigen 20 lb. oder 24 Schw. Franken; für die Schule zu Riehen 104; Franken Für das Orgelspielen 30. Franken.
Von der Gemeinde Riehen pr. Vorsingen 6. Franken.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Vom Deputaten Amt: 6 Schw. Franken.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[ Seite 4 ] Anmerkung. Die Bürger von Bettigen bezeugen ein grosses Verlangen nach einer wohl eingerichteten Schule; sehr gerne hätten sie ein eigenes Schulhaus, u. einen bey ihnen wohnenden recht besoldeten Schulmeister. Diesen Wunsch legen sie auf das dringendste dem Bürger Erziehungs Minister dar. Bey der jetzigen Einrichtung, da nur in zwischen Stunden Schule gehalten wird, bleiben die Kinder im lernen sehr weit zurücke.

Unterschrift

Riehen, den 12ten Februar 1799. Johannes Meyer.

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