Auenstein (Transkription Nr. 2061)

Schulort: Auenstein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 201v-202v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Aarau
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Auenstein
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Auenstein
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Auenstein (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen des KIRCHSPRENGELS AUENSTEIN, Bezirk Arau. Canton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Auenstein ein Pfarrdorf, Bezirk Arau, Canton Argau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der Auw. zwey häüser. 10. Minuten. entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jst beantwortet.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die nächstgelegenen Schulen sind Veltheim und Biberstein, eine kleine Stund entfernt

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

A.BC. Syllabiren aus dem Buch. und gedächtniß, lesen. Auswendig gelernt wird: der heydelberg: Catechismus — die Bergpredigt Jesu Math: 5. 6. 7. eine Auswahl An Psalmen — hübners biblische Erzählungen werden gelesen und erklärt das Schreiben nach gegebenen Vorschrifften — von 20. kindern. das Rechnen die 4 Species — von 5. kindern erlernt. Jn der Music der Tenor. mit kentniß der Noten

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini biß End Merzens; Jm Sommer 1/2Tag p woche.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jst oben 5. beantwortet.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vom Pfarrer examinirt. dem Amtmann vorgeschlagen, von diesem erwehlt

III.11.b Wie heißt er?

der Schullehrer heisst: Caspar Frey ist Burger zu Auenstein. 30. Jahr alt. hat keine Kinder. dienet sint 4. Jahren — Jst ein Leinenweber. beschäftigt sich mit dem Landbau — hat sonst keine andern Verrichtungen.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 46. Mägdchen 41.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Gleiche Anzahl.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

die Gemeind-Armen-Kirchengüter sind gesonderte Fonds.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein neües Gebäüde, mit einer geräümig Schulstube, zu gleich auch eine Behausung für den Schullehrer: wird von der Gemeind unterhalten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 2] an geld. Gulden 32.
an Getreyd KERNEN 9. Viertel
an holz. So viel als für die Schule nöthig ist — franco.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

KERNEN. 5. Viertel. von Bodenzinssen der Kirche ehemals zuständig

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Gulden 32.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

KERNEN. 4. Viertel von den hausvättern jährlich zusammengeschossen.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

A: Jm hooff. Jnspector der Schulen des districts Arau

Zitierempfehlung: