Oberwilen, Stalden (Transkription Nr. 2055)
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- Oberwilen (Niedere Schule, Nebenschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Stalden (Niedere Schule, katholisch)
25.02.1799
Freyheit. Gleichheit.
An den Bürger Vonmatt Regierungsstatthalter des Katons Waldstätten.
sarnen den 25 hornung 1799.
Antwort auf die Fragen über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Jst Stalden bey der Kapelle, wo einige häüser beysammen sind; fast in Mitte der Gemeinde Schwändi; hat eine eigne agentschaft; sonst Zur Pfarrgemeinde und Districkt Sarnen gehörig, Katons Waldstätten. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
a. Jnnerhalb des umkreises der ersten viertelstunde sind beyläüffig 40. häüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
a. Jnnerhalb des umkreises der ersten viertelstunde sind folgende weiler (das ist einige häüser beysammen) Stalden, obstalden, Ritti, Egg, schwanden. woher beyläüffig 18 kinder die schul besuchen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] 1 stunde entfernt sind die 2 schulen zu sarnen, die schul zu oberwihl in der nämlichen gemeinde schwändi 3/4 stund ist davon die schul in der kleinen gemeinde Römersberg. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Deütsch lesen und schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Sie werden nur im winter gehalten von anfang des Advents bis ostern |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Neben denen geschriebnen und gedruckten Namenbüchgen sind keine eigne eingeführt, sondern man giebt den kindern zu lehrnen woleingerichte ihnen unanstössige Briefe, handschriften, Rechnungen etc. auch gedruckte kathekismi. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der schullehrer schreibt den kindern zu erst kleinern, hernach grössern zu erlernung des schreibens vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Ununterbrochen von 9 bis 1 uhr: die kinder sind auch in keine klassen eingetheilet. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der dortige Kaplan hat schuldigkeit die schul zu halten, oder halten zu lassen. damit er aber als alleinigen Prundtherr dort — seiner beschwärlichen Stelle Prundt mit mehr Muse und Würde vorstehen könne, so bestellt er nach dem beyspiele seiner vorfahrer einen anderen Tauglichen Mann, der hernach von der gemeinde gutgeheissen wird. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joseph Jacober, aus der nämlichen gemeinde 40 Jahr alt, ledigen stands, wohnhaft bey seinen Brüdern 2 Jahr schullehrer; Zugleich weibel und unteragent, seiner Profession nach ein Landwirth. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] beyläüffig 60 im stalden und oberwihl zusammen, davon der 3te theil Mädchen sind. Nicht alle besuchen die schul fleissig. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ist keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist kein eignes. der Messmer bey der Kapelle hat schuldigkeit seine geraumige, und in gutem stande befindliche stuben zu schulhalten herzugeben; wo die knaben und Mädchen an zwey abgesönderten Tischen sind. der Messmer wird dafür zur schulzeit von der gemeinde beholtzet. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
der Kaplan zieht aus der gemeindekasse für dieschul den schullehrer zu besolden 24 gulden sonst ist kein Einkommen. Nebens hat der Kaplan die aufsicht über die schul; er besucht dieselbe wochentlich wenigst einmal, und steht seinem lehrer mit Rath und that bey. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Zu Oberwihl in der niedrigsten gegend der nämlichen gemeinde schwändi, nahe am Sarnersee ist von der gemeinde seit mehrern Jahren auch eine schul nach der Form der schul im stalden aufgerichtet für etwa 12 bis 18 dasiger kinder. Diese schul ist eine stunde von denen schulen zu sarnen, sachslen, und giswihl entfernet. der Lehrer wird von der gemeinde besetzt, mit 16 1/2 gulden samt holtz für seine eigne stube, die er hergiebt, besoldet. Schon 2 Jahr ist dort lehrer Peter Triner 48 Jahr alt mit weib und kinder; ein Landwirth. Über diese schul wird auch nach gewohnheit von dem Kaplan im stalden die aufsicht gehalten. alle kinder in der gantzen gemeinde können die obere schul im stalden oder die untere zu oberwihl besuchen. |
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Unterschrift |
Bürger Zur Mühli Kaplan im stalden, Distrikts Sarnen. |