Oberwilen, Stalden (Transkription Nr. 2055)

Schulorte: Oberwilen, Stalden
Konfession der Orte: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 162-163v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Sarnen
Agentschaft 1799: Stalden
Kirchgemeinde 1799: Sarnen
Ort/Herrschaft 1750: Obwalden
Kanton 2015: Obwalden
Gemeinde 2015: Sarnen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

25.02.1799

Freyheit. Gleichheit.
An den Bürger Vonmatt Regierungsstatthalter des Katons Waldstätten.
sarnen den 25 hornung 1799.
Antwort auf die Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst Stalden bey der Kapelle, wo einige häüser beysammen sind; fast in Mitte der Gemeinde Schwändi; hat eine eigne agentschaft; sonst Zur Pfarrgemeinde und Districkt Sarnen gehörig, Katons Waldstätten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. Jnnerhalb des umkreises der ersten viertelstunde sind beyläüffig 40. häüser.
b. der Zweyten viertelstunde 50.
c. der dritten viertelstunde 50
d. der vierten viertelstunde 60.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Jnnerhalb des umkreises der ersten viertelstunde sind folgende weiler (das ist einige häüser beysammen) Stalden, obstalden, Ritti, Egg, schwanden. woher beyläüffig 18 kinder die schul besuchen.
b. der 2ten viertelstunde sind die weiler: geren, hasli, mosacher, seiten, acher, gassen etc. 14 kinder.
c. der 3ten viertelstunde sind weiler: Arben, stollen, auch gassen, ramersritti, gerisbach etc. 12 kinder.
d. der 4ten viertelstunde sind dörfgen: Weiler, Oberweil: Weiler sind: steinibach, hinder den gräben, grinn etc. 16 kinder. Von denen aber die meisten die schul zu oberwihl besuchen (siehe unten Oberwihl) Jn der gantzen Gemeinde sind keine höfe, wie etwa im kanton Luzern und anderswo, sonder kleinere wiesen, von denen die mehreste {mit ihren häüsern} eigne namen haben.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] 1 stunde entfernt sind die 2 schulen zu sarnen, die schul zu oberwihl in der nämlichen gemeinde schwändi 3/4 stund ist davon die schul in der kleinen gemeinde Römersberg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Deütsch lesen und schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie werden nur im winter gehalten von anfang des Advents bis ostern

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neben denen geschriebnen und gedruckten Namenbüchgen sind keine eigne eingeführt, sondern man giebt den kindern zu lehrnen woleingerichte ihnen unanstössige Briefe, handschriften, Rechnungen etc. auch gedruckte kathekismi.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der schullehrer schreibt den kindern zu erst kleinern, hernach grössern zu erlernung des schreibens vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Ununterbrochen von 9 bis 1 uhr: die kinder sind auch in keine klassen eingetheilet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der dortige Kaplan hat schuldigkeit die schul zu halten, oder halten zu lassen. damit er aber als alleinigen Prundtherr dort — seiner beschwärlichen Stelle Prundt mit mehr Muse und Würde vorstehen könne, so bestellt er nach dem beyspiele seiner vorfahrer einen anderen Tauglichen Mann, der hernach von der gemeinde gutgeheissen wird.

III.11.b Wie heißt er?

Joseph Jacober, aus der nämlichen gemeinde 40 Jahr alt, ledigen stands, wohnhaft bey seinen Brüdern 2 Jahr schullehrer; Zugleich weibel und unteragent, seiner Profession nach ein Landwirth.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] beyläüffig 60 im stalden und oberwihl zusammen, davon der 3te theil Mädchen sind. Nicht alle besuchen die schul fleissig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist kein eignes. der Messmer bey der Kapelle hat schuldigkeit seine geraumige, und in gutem stande befindliche stuben zu schulhalten herzugeben; wo die knaben und Mädchen an zwey abgesönderten Tischen sind. der Messmer wird dafür zur schulzeit von der gemeinde beholtzet.
das haus aber, welches nicht Jhm, sonder seinem Dienst gehörig, muss der unterverwalter der kapelle im baulichen stand erhalten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

der Kaplan zieht aus der gemeindekasse für dieschul den schullehrer zu besolden 24 gulden sonst ist kein Einkommen. Nebens hat der Kaplan die aufsicht über die schul; er besucht dieselbe wochentlich wenigst einmal, und steht seinem lehrer mit Rath und that bey.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Zu Oberwihl in der niedrigsten gegend der nämlichen gemeinde schwändi, nahe am Sarnersee ist von der gemeinde seit mehrern Jahren auch eine schul nach der Form der schul im stalden aufgerichtet für etwa 12 bis 18 dasiger kinder. Diese schul ist eine stunde von denen schulen zu sarnen, sachslen, und giswihl entfernet. der Lehrer wird von der gemeinde besetzt, mit 16 1/2 gulden samt holtz für seine eigne stube, die er hergiebt, besoldet. Schon 2 Jahr ist dort lehrer Peter Triner 48 Jahr alt mit weib und kinder; ein Landwirth. Über diese schul wird auch nach gewohnheit von dem Kaplan im stalden die aufsicht gehalten. alle kinder in der gantzen gemeinde können die obere schul im stalden oder die untere zu oberwihl besuchen.
Eine Bitte.
Jn Erwegung, das die Einwohner der Gemeinde schwändi ihre kinder im sommer fast unmöglich in die schul schicken könnten, weil sie auf ihrem rauhen und weitschichtigen berge vom Frühe- bis spättjahr mit ||[Seite 4] überflüssigen Feldarbeiten beladen sind {alle hände zu thun haben} auch viele auf den Alpen und hohen allmenden sein müssen; Bittet Ends unterzogner, die Schulen möchten dorten nur im winter, wie bisher, gehalten werden

Unterschrift

Bürger Zur Mühli Kaplan im stalden, Distrikts Sarnen.

Zitierempfehlung: