Fahrwangen (Transkription Nr. 2045)

Schulort: Fahrwangen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 253
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Fahrwangen
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Fahrwangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Fahrwangen (Niedere Schule, reformiert)

V.te Schule zu Fahrwangen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule zu Fahrwangen ist in der Mitte dieses, aus 529. Einwohneren bestehenden dorfs, welches eine eigene Gemeine und agentschafft ausmacht; im Kirchspiel Seengen, distrikt Lenzburg, Kanton Argau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Fahrwangen hat keine auser dem dorf gelegene Haüser oder Höfe.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die auf 1/4. Stund nächstgelegene Schule ist zu Meisterschwanden — 3/4. Stund dennweil, und 5/4 entfernt Seengen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jst ganz wie bey Seengen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister wurde, auf die weise wie Seengen, von der Herrschafft Hallweil bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeister ist Rudolf Hochstraser, von Fahrwangen, 59. Jahr alt, verheirathet, hat 5. Kinder, und haltet 29. Jahre Schule — war stets bey Hause, bearbeitet seine Güter; und wird, als im Schreiben und Rechnen wohl erfahren, bey Theilungen, Vogts-Gmein- und anderen Rechnungen viel gebraucht. — eine andre Stelle hat er sonst nicht.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn der Schule befinden sich dermal 155. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

nemlich 74. Knaben und 81. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

die gleichen besuchen zu gesezter zeit auch die Sommerschule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner, auch kein Schulgeld.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond ist keiner, auch kein Schulgeld.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das, der Gemeine zustehende Schulhaus, mit einer Schulstube, in welcher niemand wohnt, da der Schulmeister seine eigene wohnung hat — wird von der Gemeine in baulichem Stand erhalten; die auch das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das, der Gemeine zustehende Schulhaus, mit einer Schulstube, in welcher niemand wohnt, da der Schulmeister seine eigene wohnung hat — wird von der Gemeine in baulichem Stand erhalten; die auch das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die besoldung des Schulmeisters ist.
von der Kirche 14 1/2 Gulden an Gelt, und 11. viertel bodenzins Kerne.
von der Gemeine 24. Gulden 40. xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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