Egliswil (Transkription Nr. 2043)

Schulort: Egliswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 252v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Egliswil
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Egliswil
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

III.te und IN {IV.te} Schulen. zu Eglinschweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Ort, der zwo Schulen ist Eglinschweil, ein groses dorf mit 839. Einwohneren; gehört zur Kirchgemeine Seengen, und hat eine eigene Gemeine und Agentschafft — im distrikt Lenzburg und Kanton Argau gelegen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirk gehören auserhalb des Dorfs, die zween Höfe, Stökhof und Lyrihof; beyde sind je 1/2 Stund von der Schule entfernt, und senden der mal 7. Kinder dazu.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

3/4 Stunden davon ist die Schule zu Seengen — 3/4 Stund die Schule der Pfarr Ammersweil; ebenso weit die Schule der Pfarr Seon; und auch so die Schule zu Niederhallweil, der Pfarr Seengen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Beantwortet sich ganz wie bei Seengen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

auch die Gemeine Eglinschweil hat, wie Seengen, zwo Schulen, die Obere und Untere beyde Schulmeister wurden auf die weise wie Seengen, von der Herrschafft Hallweil bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeister der Oberen Schule, ist Jacob Weber, von Eglinschweil, 44. Jahre alt, verheirathet hat 4. Kinder, und steht nun 12. Jahre der Schule vor.
der Schulmeister der unteren Schule ist Jacob Wipf, von Eglinschweil, 39. Jahr alt; verheirathet, hat 7. Kinder; und ist seit 4. Jahren Schulmeister. beyde waren stets in Eglinschweil, und bearbeiten ihre eigenen Güter, ohne einen andern beruff.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn den beyden Schulen befinden sich der mal 184. Kinder nemlich 98. Knaben und 86. Mädchen
die gleichen besuchen auch die Sommer schule, die wochenlich 1/2. tag gehalten wird.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond und Schulstifftung ist nicht — auch kein Schulgeld eingeführt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond und Schulstifftung ist nicht — auch kein Schulgeld eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das, aus 2. nebeneinander gelegenen, nicht allzu heitren, Stuben, bestehende Schulhaus ist vor 15. Jahren, von Grund auf neü erbaut , und dient zu keinem andern Gebrauch, auch wohnt niemand darin, sondern die Schulmeister wohnen in ihren eigenen Haüsern.
So wie das Schulhause auf Kosten der Gemeine erbaut worden, so wird es auch von ihr in baulichem Stand erhalten: so wie sie das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das, aus 2. nebeneinander gelegenen, nicht allzu heitren, Stuben, bestehende Schulhaus ist vor 15. Jahren, von Grund auf neü erbaut , und dient zu keinem andern Gebrauch, auch wohnt niemand darin, sondern die Schulmeister wohnen in ihren eigenen Haüsern.
So wie das Schulhause auf Kosten der Gemeine erbaut worden, so wird es auch von ihr in baulichem Stand erhalten: so wie sie das zur Feürung nöthige Holz lieffert.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die besoldung des oberen Schulmeisters ist.
von der Kirche 21 1/2. Gulden an Gelt und 21. viertel bodenzins Kernen.

die besoldung des unteren Schulmeisters ist, von der Gemeine 50 1/2 Gulden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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