Steinen (Transkription Nr. 2036)

Schulort: Steinen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 100-101v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Schwyz
Agentschaft 1799: Steinen
Kirchgemeinde 1799: Steinen
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Steinen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Steinen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

16.02.1799

Beantwortung
Auf die Fragen über den zu stand der schulen an einem jeden orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

steinen, ein altes, zimlich ansehnliches Landdorff;

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

hält ihr eigne urversammlung unter aufsicht eines eignen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

gehört zum distrikt schweitz

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

liegt im Kanton Waldstätten

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. jnnert dem umkreise einer viertel stunde 156 haushaltungen;
b. jnnert dem umkreise der zweiten viertel stunde 29. haushaltungen;
c. jnnert dem umkreise dreyer viertel stunden 13. haushaltungen;
d. jnnert dem umkreise einer stunden 3. haushaltungen;
e. jnnert dem umkreise fünff viertel stunden 2. haushaltungen;

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

kan weder über a, noch über b, nicht geantwortet werden, weil keine andere dörfer, weiler ald höfe da sind, die zu dieser schuhlgemeinde gehören.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

jhr Namen sind: schweitz, sewen (eine zu schweitz gehörige kaplanej und fleken) lauertz, steinerberg, und sattel, alles eigene Gemeinde, sewen ausgenomen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

schweitz, lauertz und sattel sind eine stund, sewen und steinerberg aber nur eine halbe stunde entlegen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Da wird unterricht gegeben gegeben im schreiben, lesen, gedruktes und handschrifften, und christliche unterweisung zur Woche dreymahl auf eine halbe stunde, — hie und da etwas weniges von der Rechnung.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird gehalten a, im winter nach vollendetem hl. Gottesdienst drey bis drey und ein halbe stunde; hiermit vor und nachmittag; — b, im sommer bis mittag leüten; hiermit nur vormittag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Wir haben uns in hier seit einem jahr bemühet, eine solidere, verbeserte, mit jener in schweitz überein stimmende, Normal-mäsige schulmethode einzu führen, welche aber bisher wegen zerschiedenen dazwischen gekommenen hindernissen, besonders der unruhigen und stürmisch wankenden zeitlaüfer noch nicht bis zu jener vollkomenheit hat gedeihen können, die wir uns gewünschet hätten, nämlich: das Normal Abc buch von st Urban, nebst dem Katheketischen auszüge von eben daher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

eben jene abgestochene wienerische Normal Vorschrifften, Wie der würdige, in schulsache, einsichtsvolle schullehrer in schweitz.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

ersechen sie oben unter Numero 6

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

da beobachtet man die anweisungen des Normal-methoden buchs von st urban, und theilten, so viel möglich, die Kinder in die abc Klase, in die Klase der buchstabierenden und der lesenden, und diese wider in unter Klassen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bin bestelt an der Kirchengemeind durch freyes stimmenmehr

III.11.b Wie heißt er?

Rochus domini Kürtzi ist mein Namme

III.11.c Wo ist er her?

gebürtig von schweitz,

III.11.d Wie alt?

ein und sechzig iahr alt,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

bin priester.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

besorge schon fünf und dreisig jahr den schuhldienst,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

seith dem ich priester bin, diene ich jmmer dem Kirchgang steinen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

der vorherige beruf war also jener eines studierenden jünglings. Nebst dem schuhldienst versiche ich den Fruhmess-dienst, diene nebet den übrigen zween Benefiziaten, als pfarrherr und Kaplan in der seelsorge, versiche den orgel dienst in der pfarrkirche, und gibe jnstruction in der Musik aus verpflichtung, wan subjecten da sind, die es verlangen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

jm Winter in circa Knaben 40 Magdlein 30

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

jm sommer in circa Knaben 6 Mägdlein 9

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] sind gar keine vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

der schullehrer ziecht seine Einkünften daher 1. von der Lands- Kasse gl. 16. 2. auf jeden tag von jedem schulkind, wan es da ist, 3 angster, nebst einem scheit holtz in der Winter schuhlzeit, welche angerechnet wird von st. Martini bis ostern.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

schulgeld ist keines, als jenes, was aber Numero 13. unter c. angemerkt ist.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist ein eignes, in zimlich gutem zu stande.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

jm schulhause ist ein eigne ordentliche durch Klasen-bänke eingerichtete schulstube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

darüber ist kein weitere beantwortung zu geben.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die erhaltung des schulhauses, wie auch der schulstube ligt lediglich auf der Kirche.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld und holtz jenes, was oben unter Numero 13 in c zu ersechen ist an Getreid Wein usw. gar nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

dieser gantze strophe falt in der beantwortung völlig weg.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

dies getreülich beantwortet den 16ten february 1799 in steinen.
Rochus domini kürtzi schullehrer

Zitierempfehlung: