Oberiberg (Transkription Nr. 2025)

Schulort: Oberiberg
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 130-131v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Einsiedeln
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Oberiberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberiberg (Niedere Schule, katholisch)

Antworten über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Beliebe der Bürger Minister meine Antwort auf das letste Circulare an die chatolische Religions Diener zu lesen.
Augustin Schibig Schullehrer:

Fliesstextantworten
Lokal

Wie angenehm muss jedem, dem es an dem Wohl der Menschheit was gelegen ist, der neüe Stral der Hofnung seyn. der uns durch die genaue Erforschung der Laage der Dinge anscheinet, wenn er den beweinungswürdigen Zustand der Schulen in dieser Gegend betrachtet. Für wahr wir sind mit unserer Aufklärung einige Jahrhundert zurüke. Und wir würden solange in dieser finstern Unwissenheit ruhig geschlummeret haben, so lange nemlich nicht Kentnisse und Verdienste, sondern blindes Wohlwollen des Pöpels Ehren und Aemter aus{ge}theilte {hätte}. Man fragte nicht, Versteht er wass, sondern giebt er wass? der Geldsäkel gab Verstand, und nach dem Masse desselben stiegen auch die Grade der Kentnisse. Kann man aber Vom Blinden wahre Jdeen Vom Lichte hoffen? Jst es Wunder, dass man den Unterricht der Jugend so wenig achtete, da die Erfahrenheit weisste, wie wenig er zur Beförderung des Menschlichen Wohlstandes dieser Gegenden taugte. Reichthum ist oder war unser einziges Bedürfnisse. und diesen müssten uns unsere Felder, oder in einem Wort. unser Viech Verschaften. die Art mit seIbem umzugehen. ||[Seite 2] Die Weise dasselbe zu benutzen. war der Gegenstand mit dem man die Jugend beschäftigte. Und ich zweifle, ob jener Weltweise Griechenlands. nicht ebenfahls, wie ehemals Von den Megarensern geurtheilt hätte. Male Megariensis alicujus arietem quam filium esse. wenn er unsere Gegenden durchreisset hätte.
Jberg, so heisst der Ort, meiner Wohnung. ein Kirchgang in Mitte der Alpen, so im Distrikt Einsidlen Kanton Waldstätte eigene Gemeinde ausmacht. hat im Bezirke Von 1 Viertel Stunde 52. im Umkreise der 2:ten 15. und inder 3:ten 13 und in der Entfernung Von einer Stunde 21 Haüs: auch sind zwey Hauser anderthalbe Stund Vom Orte.
Studen oder Sylthal ist die anderthalbe Stunde Von hier entfernete nächste Schule. eine Filiale Von Jberg. sonst ist der Ort 3 Stunden weit Von jedem andern Orte durch hoche Berge abgesöndert.

Unterricht

Jn der Schule, die nur Von St: Martini bis Mitte Fasten alle Tag zwey Stunde dauret, wird nichts anders als ein Unterricht im Schreiben und Lesen gegeben, das heist. Man muss die Kinder Lehren Buchstabieren und Buchstaben schreiben, können sie dies oder wenig mehr, so glauben die Aeltren schon ihrer Pflicht ein Genügen gethan zuhaben, den die Meisten aus ihnen können können auch nich mehr. oder gar nichts, und sie wollen nicht, dass ihre Kinder gelehrter werden als sie. Mann muss die Kinder auch nach der alten Art, das ist, nicht nach dem Silben Mass Buchstabieren lehren, sonst seind sie ||[Seite 3] nicht zufrieden; sie sehen jede Neüigkeit als eine Ketzerey an, Der Lehrer hatte also keine Schulbücher, und die Vorschriften muss er selbst Verfertigen. und so gehts nach dem alten Schlendrian; Etwas neües anfangen, heiste so Viel als die Kinder zur Schul ausjagen.
NB: Von etwan 100 Kinder, die in die Schul kommen könten gehen dermal 12 Knaben und 8 Mädchen.

Personal

Das Schulhalten ist mit der Pfarrhelferey Verbunden und wurde bey jeder Erledigung ohne Einschränkung Von der Gemeind Versamlung Vergeben.
der ietzige Schullehrer und Pfarrhelfer Augustin Schibig Von Schweitz gebürtig ist 32 Jahr alt. war Vorher 4 Jahr Vicarius in Wangen Distrikt Schänis Kanton Lint. besitz dieses Beneficium seit 3 Jahren.

Oekonomie

Die Schul hat kein Fondum. der Kirchenpfleger zahlt dem Schullehrer jährlich 12 Müntz Guldin. der Landsekelmeister zalte 3 fl: Es ist auch kein eigenes Gebaüde noch eine Schulstuben darzu. der Schullehrer müsste die Schul in seiner Stuben ohne Vergeltung halten. da diese aber sehr klein und kaum diese wenige Kinder fassen könte, hat der Bürger Pfarrer auf mein Anhalten, ein geräumiges Zimmer in seinem Haus eingeräumet.
Schullohn wird keiner bezahlt. Es sollte zwar laut Aufsatz meines Benefiziums jeder Haus Vater den gebührenden Schullohn Von seinen Kindern bezahlen. Aber da man mir dieses Benefizium Verliehen, wollten einige diesen Articul aus dem Aufsatz ausgestrichen wissen. und ich liesse es geschehen in der Hofnung, sie würden ihre Kinder desto fleissiger in die Schul schicken.

Zitierempfehlung: