Küssnacht (Transkription Nr. 2017)

Schulort: Küssnacht
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 84-85v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Arth
Agentschaft 1799: Küssnacht
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Küssnacht
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Küssnacht (Niedere Schule, katholisch)

Antwort auf die Fragen über den Zustand der schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Orth Heißt — Küssnacht.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein flecken, oder grosses Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

es Hat eine eigene Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zu dem Districkt Arth.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

vnd zu dem Kanton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des umkreises der ersten viertelstunde liegen beylaüfig 140. Häüser, — innerthalb der zweyten beyläüfig 64. Haüser, — innerthalb der dritten beyleüfig 12. Haüser, — und endlich innerthalb des umkreises von einer stunde liegen 4. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sie Heissen: Halticken, Thal, St. Martin, Berg. usw.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Sie sind 1/2 stunde, 3/4 st. auch eine stunde entlegen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die anzahl derselben konnte sich beyläüfig auf 400. berechnen lassen.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

betragt 1/2 auch 3/4 stunde.

I.4.a Ihre Namen.

Jmmensee, auch Ehrleschachen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

die erste ist 1/2 st. die zweyte aber 3/4 stunden entlegen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen und schreiben. — gedrucktes, und geschriebenes.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Des schullehrers ordonanz verpflichtete ihn nur den Winter hindurch schul zuhalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Gar keine. Jeder folgte seinem eigenen gout in der lehrart.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vnter diesen können wir nichts anderes verstehen, als die schreib-formel, die der schullehrer täglich (die Ruhetäge ausgenommen) den zum schreiben bestimmten Kindern vorlegte.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

2. stunde vor- und soviel Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Diese wurde anderst nicht beobachtet, als nur um die schönere schreibart zuunterscheiden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieser ward gehalten bey der Jährlichen Gemeinds versammlung am 2.ten Sonntag im May Monath jedesmal um seine stelle aufs neüe anzuhalten, und selbe durch die mehrheit der stimmen (Durch das Hände aufheben) von den anwesenden öffentlich bestättigen zulassen.

III.11.b Wie heißt er?

Er nennt sich: Felix Alois Sidler.

III.11.c Wo ist er her?

ist die pfarr Küssnacht.

III.11.d Wie alt?

betragt volle 44. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

bestehet in 5 Persohnen, nemlich: Der schullehrer, seine Frau, ein Tochter, und zwei Knaben.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Diese schulpfründe besizt er 25. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zuvor hatte er anfänglich zu Hause, nachher in Luzern, auch letstlich in Brisach die niedern schulen, samt der choral-Music für die Orgel (die er laut seiner ordonanz verstehen mus) erlernet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Bestunden seit einigen Jahren in einer nicht gar beträchtlichen Handlung von Specerie-Waaren, und baumwollen, um bey dem geringen einkommen ||[Seite 3] Der schulpfründe einen bessern unterhalt zufinden, — auch bekleidet er jezt noch eine Secretariat stelle bey dem Bürger District Statthalter Truttmann.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

bey ruhigeren zeiten zählte man bisweilen Winterszeit 70 bis 80. schulkinder. davon die anzahl der Knaben und Mädchen fast gar getheilt ware.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerszeit ware es kaum der mühe werth schule zuhalten, weil die Kinder von den Eltern zur arbeit sowohl im Hause als auch, und noch viel mehr im felde gebraucht wurden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Hier in unser pfarrgemeinde Küssnacht, so beträchtlich selbe sonst immer seyn mag, ist weder würklich, noch ehemals ein bestimmter schul-Fond, oder schulstifftung gewesen, der weder von der Kirche, noch von dem armengut herflosse: Als das laut ordonanz des schullehrers Jedes schulkind wochentlich 3 schilling und ein scheit Holz, oder ohne Holz 4 schilling bezahlen mußte. Jene aber, welche unterricht in der Choral-Music zuerhalten verlangten, mußten 10 schilling wochentlich entrichten.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das schulhaus ist zwar in Hinlänglichem guten stande, doch sollte es eine bessere innere einrichtung haben.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die stube, die der schullehrer bewohnt, mus auch zugleich zur schulstube dienen, weil keine andere da ist, und der schullehrer desswegen keinen Hauszins erhaltet.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

stehet eigentlich und allein den collatoren des schuldienstes, nämlich allen Bürgern der Gemeinde zu.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Das Einkommen des schullehrers bestehet weder an geld, getreide usw. noch in abgeschaften zehenden, oder stifftungen, oder liegenden Gütern usw. Sondern ganz allein nur in folgendem: Er hat freye Wohnung samt garten, wochentlich von jedem Kind 3 schilling oder ohne Holz, 4 schlilling — vom Choral-vnterricht wochentlich 10. schilling — Endlich vom Orgelschlagen und Choral- oder Kirchen Gesang laut stifftung von Jahrzeiten circa 52 gulden vom Orgel schlagen bey Kindstaufen, nach eines jeden willkuhr, wie auch zu Weihnacht vom Herumsingen bey eines jeden Bürgers usw. Hause zum wenigsten 3 schilling nach belieben der Einwohner. usw.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: Kein wunder also, Das die leüte, oder die Einwohner der meisten pfarrgemeinden, so wie der allhiesigen in Küssnacht, bisher so geringe fortschritte in der aufklärung gemacht, sondern villmehr allezeit in der einfalt, leichglaubigkeit, Dummheit, bosheit, aberglauben und sittenlosigkeit unterhalten worden, da weder für eine bessere einrichtung der schule und zweckmässigen vnterricht, noch auch für eine hinlängliche besoldung eines rechtschafenen schullehrers bisdahin jemals gedacht worden ist. usw.

Unterschrift

Nebst Republikanischer Begrüßung Felix Alois Sidler

Zitierempfehlung: