Risch (Transkription Nr. 2013)

Schulort: Risch
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 53-53v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Zug
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Risch
Ort/Herrschaft 1750: Zug
Kanton 2015: Zug
Gemeinde 2015: Risch
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

21.12.1800

Freyheit Gleichheit.
Antwort über die Fragen die Schule zu Risch betreffend.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst die Schule nächst der Pfarkirche Risch, in der Gemeine gleichen Namens. Die ganze Nachbarschaft Risch besteht nur in 7 zerstreüten Häusern, liegt im Districkt Zug, Kanton Waldstädten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Eigentlich hat die ganze Pfargemeine Risch das Recht ihre Kinder hieher in die Schule zu schicken; da aber noch kein eigentliches Schulhause da ist, und zu Holz Häüsern (in der gleichen Pfargemeine) auch eine Schule eingeführt ist, so befinden sich die meisten, zur hiesigen Schule gehörigen Häüser im Bezierke einer viertelstunde, und sind 35.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diese in ihren eigenen Grundstücken gelegenen Häüser, heissen, Risch, das aus 7 Häüsern bestehet, die 7 Kinder schicken; Oberrisch besteht aus 10 Häüsern, und, schickt 8 Kinder; Buhnas, aus 8 Häüsern besteht, schickt 14 Kinder; Böschenroth, das aus 10 Häüsern besteht, schickt 4 Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die nächst gelegenen Schulen sind Meyers-Kapel, die 2/4; Holzhäüsern, 3/4 und Kam, die eine starke Stunde von hier sind.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Werden die Kinder im Christenthumme, Sittenlehren, Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jst hier Sommer und Winter Schule. Die Winterschule fangt am 1ten November an, und endet sich um Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Namenbüchgen, Katekismus und Rechnungskunst sind nach der Schule von St. Urban. Für Lesbüchgen haben wir das Gebeth und Exempel-Büchgen von Jais.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sind die Vorschriften nach der Normal-schule von St. Urban eingerichtet.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauert die Winter-Schule täglich 5, die Sommer-Schule höchstens 2 1/2 Stunde in der Frühe. Auch haltet man Sommerszeit an Sonn-und Feyertägen wenigst 2 Stunden repeditions Schule für die grössern Kinder, die an Werchtägen verhindert sind.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind die Kinder in Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher war hier keine eigentliche Schule. Jetzt aber hat die Gemeine, als Kollator, die Schule mit der Kaplaney verbunden.

III.11.b Wie heißt er?

Jch nenne mich Kaplan lutiger, gebürtig von Risch, sonst von Kam, Districkts Zug.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

39 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor dem war ich Stifts-Kaplan in Solothurn 13 1/2 Jahr; eben so lang Musicmeister und 11 Jahr Kapellen-meister im dortigen Stift.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nun bin ich obligiert dem Br. Pfarer beyzustehen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Winterszeit habe ich 35 Schulkinder, könnte aber ohnmöglich mehrere plassieren. Sommerszeit 12 bis 16.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner da.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst da kein Schulgeld eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schule mus ich im Kaplanen-Hause, in meinem Wohn und nächstgelegenen Schlafzimmer halten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Für diese Jncomendation habe ich nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 2] Für meine Schullehre verordnete mir die Gemeine vier Luisdor.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruss und Bruderliebe.
Risch den 21ten decembr 1800.
Kaplan und Schullehrer Kaspar lutiger.

Zitierempfehlung: