Sarnen (Transkription Nr. 2004)

Schulort: Sarnen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 160-161v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Sarnen
Agentschaft 1799: Sarnen
Kirchgemeinde 1799: Sarnen
Ort/Herrschaft 1750: Obwalden
Kanton 2015: Obwalden
Gemeinde 2015: Sarnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Sarnen (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, katholisch)

06.11.1800

Freyheit. Gleichheit.
Sarnen den 6. 9bris 1800
Bürger Regierungsstadthalter!
Unter dem 10. 7bris 1800. wurde der Lehrer der littrarischen Schule zu Sarnen, Districkt Sarnen, Kanton Waldstätte, von dem Schulinspechtor gleichen Ortes eingeladen, über das Oekonomische, wissenschaftliche und persönliche seines Jnstituts Rechenschaft zu geben — unversaümt that er es, und beruft sich hier darauf ohne Sie zu wiederholen. Heute ward er durch Bürger Districts statthalter aufgefordert: Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte an Bürger Regierungs-statthalter zu beantworten, und er thut es wieder nach seinem besten Wissen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Sarnen, bey dem Flecken, in der Gemeine, Kirchgemeine, Agentschaft und Districkt gleichen Namens ist die littrarische Schule errichtet.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schulbezirke gehörigen Haüser erstreckt sich in der Runde auf drey stunden.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Hauptdörfer, die zu dem Schulbezirke gehören sind: Sarnen, Kerns. Sachseln, Altnacht, Gyswil, Lungern

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Kerns und Sachselen 1/2 stunde: Altnacht und Gyswil 2. Lungern 3. stunden entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Kerns kommen dermal zwey, von Sachseln ein Knabe her. Und einer von Lungern hat zu Sarnen seine Kost.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Entfernung der litterarischen Schulen ist 3. bis 5. Stunden Jhre Namen sind Stans, Luzern.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird Latein, Religion, Geschichte, Geographie, Rechnen und Redekunst gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden von Allerheiligen bis Mariageburt Sommer und Winter fortgesezt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nach dem alten Schlendrian muste der Bube nur latein und Kathekismus lernen und da war die rheinische Gramatick nebst Kathekismus eingeführt. Der ietzige Lehrer führte mit Erlaubnis einer obrigkeitlich Schulkomission Bröders grössere und kleinere Gramatick ein. Religions Unterricht ertheilt er nach dem Konstanzer Kathekismus und Galura, je nachdem er Schüler hat. Rechenkunst, Geographie, Geschichte ohne Lehrbuch, er giebt Sie nämlich den Schülern geschrieben. Für Uebungen werden die Musterhaften republikanischen Helden des Kornel Nepos, und Lhorond de viris illustribus urbis Romae erklärt: Jn der Rhethorick wird das wienrische Lehrbuch gebraucht, und Cicero und Virgil als Muster aufgestelt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Als Vorschriften können allerhand Schrifliche Aufgaben angesehn werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich Vormittags 2 Nachmittags 2 1/2 stunde. Doch giebt es auch wie an andren Orten ganze und halbe Vakanztage.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Knaben sind in Klassen eingetheilt. Ehemals wurde diese Eintheilung durch die beordnete Schulkomission zu Anfangs des Schuljahrs gemacht; Sie besuchte das Jahr hin durch einige mal die Schule; erkundigte sich um das Verhalten und Fortgang der Schuler stelte zu Ende des Jahrs Prüffungen an, und theilte Prämien aus. Dermal aber weiss man nicht, Wem dieses Geschäft aufgetragen ist.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Die ehemalige Obrigkeit hat den Schulmeister bestelt. Er muste sich alle Jahre an dem ersten Rathstag im Herbstmonat stellen. So geschah es auch vor dem Districktsgericht, bis selbes von der Verwaltungskammer die Weisung bekamm: das gehe ihn nichts an. Unterdessen ist der Lehrer Provisorisch, so lange er nicht weist: Wen es angehe.

III.11.b Wie heißt er?

Joann Joseph Lochmann.

III.11.c Wo ist er her?

Von Sachseln districkt Sarnen.

III.11.d Wie alt?

38. Jahr alt ist der ietzige Lehrer

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat seine Mutter und Schwester bey sich, und ein Waisenkind, das er aufgenohmen hat.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14. Jahre Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher studierte er zu Luzern, Solothurn Freyburg in Breisgau und Konstanz, und war ein Jahr unser pfründter Priester zu Sachseln.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat nebst dem Lehramte die Verrichtungen eines katholischen Priesters. z.b. Predigten,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Schulknaben ist gar ungleich. oft hatte {er} 10-12 verflossenes Jahr aber nur 4. Knaben. oft. 2. 3 bis 4. Klassen. Mädchen lernen hier zu Lande nicht Latein

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist eine Schulstiftung vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

Sie ist dermal 500. Franken stark

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften flüssen von den Zinsen der stiftungs Kapitalien.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Aus dem Armengut wurde ehemals 26 2/3 Franken bezahlt. seitdem aber nur ein Lehrer angestellt ist nur 13 1/3.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jeder Knabe zahlt nach altem Gebrauch 8. Franken.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] groß, stattlich von aussen, innerlich schlecht eingerichtet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulstuben sind genug in dem Collegio

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ob, und wie viel Hauszins ich {er} bekomme, für das, als ich {er} zweymal mit seiner ganzen Haabe fliehen muste, um das Schulhaus zum Lazeräth und Kaserne einzuraümen weis ich nicht!!

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Schulwohnung wird aus seinem eigenen Fond im baulichen stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Da mehrere Zeit 2. auch bisweilen 3. Lehrer angestelt waren hatte jeder 200. Franken jährlich Einkommen, auch von jedem Schüler 8. die sie unter sich theilten — (Es müssen daher Zuschüsse aus den Staatskassen geflossen seyn) — seit 6. Jahren aber, da nur ein Lehrer, bezog er die 200. Franken wie vorher, nur wurden ihme 48. Franken Zulage gegeben, Der fond hat also, da er iezt aus 500. besteht, jährlich die Hälfte reinen Vorschlag — Nicht einmal die Zulage ward ihm für verflossenes Schuljahr dem Lehrer gegeben, weil er nicht weiss, an wen er sich zu wenden hat. Er bittet also bey dieser gelegenheit um selbe, da ohne hin sein Einkommen geschwächet ist, da dermal weniger Schüler sind — Doch dieser Umstand würde sich bald wieder ändern, wenn der Lehrer auch weiß, wo er zu Hause ist, und nicht von jeder Gewalt aus seiner Wohnung, auf die Gasse, kann verstossen werden. Ubrigens bezog er das Einkommen durch den Kollegi Verwalter theils an Zinsen, theils an Geld, von den Kapitalien des Stiftes, und 13 1/3 Franken von dem Armengut.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Soviel auf die vorgelegten Fragen. Aber noch ist es jedem Lehrer erlaubt Anmerkungen beyzusetzen. Es werden also auch hier einige an dem rechten Orte stehen. also: Jeder Arbeiter ist seines Lohnes Werth, gewis würde es für einen Lehrer die beste Ermutigung seyn, wenn er doch wenigst auch nur von dem Einkommen zu leben hätte, das der Lehrer der litterarischen Schule zu Sarnen bey weitem nicht hat. Es würde wiederum eine Aufmunterung für ihne seyn, wenn er in jedem Falle auch wüste, an Wen er sich zu wenden hätte — Könnte also nicht die Aufsicht, die ehemals die Ortsobrigkeit hatte, dem Districktsgericht, mit Zuzug des Bürger Statthalters und Pfarers übergeben werden? Die Stiftung ist einmal eine Milde Stiftung für unsren Districkt, soll sie von Aussen abhangen? Sollen entfernte nähere Kenntnis haben? u, s, w. Ubriges würde sich der Lehrer allen Verfügungen von höherer Behörde gerne unter werffen, und nach Kräften mitwirken gute Christen, Ächte Republikaner, sittliche Menschen zu bilden, er geharret mit Grus und Hochachtung

Unterschrift

Lochmann

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