Kleinandelfingen (Transkription Nr. 200)

Schulort: Kleinandelfingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 14-15v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799: Oerlingen
Kirchgemeinde 1799: Andelfingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Kleinandelfingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung, Über die Fragen. Über den Zustand der Schulen an Jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

KLEIN ANDELFINGEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Andelfingen. Öhrlingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Benken.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Keine.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Ossingen, 1. Stund Jm Distrikt Benken.
b. Öhrlingen, 1/2. Stund Jm Distrikt Benken.
c. Alten, 3/4. Stund Jm Distrikt Benken.
d. Andelfingen, bloß Ennert der Thur,
e. Attliken, 1/4. Stund, Jm distrikt Andelfingen.
f. Humliken, 1/2. Stund, Jm distrikt Andelfingen.
g. Niderweil, 1. Stund, Jm distrikt Andelfingen.
h. Detweil, 1/2. Stund Jm distrikt Andelfingen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter, Von Martini biß anfangs Aprill.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind daß abc Büchlin, der Kleine Catechismus, die Zeügnuß oder der große Catechismus, daß Psalmenbuch, und daß Neüe Testament.
Zum außwendig Lehrnen, der Catechismus, Gellerts, und Wasers Geistliche Lieder, und Psalmen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Anfängeren, werden abc vorzedel vorgeschriben, den grösseren Sprüch aus H. Schrifft. Alten, und Neüen Testaments.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Fünff biß 6. Stund, auch wirt Nachtschul gehalten, in der Wochen 3. mahl, und dauert jedes mahl 2. Stund, von Martini biß nach Liechtmeß.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nachdeme zuerst die Schule eröfnet, von der Kanzel verlesen worden, wurden die Competenten, nach vorläüffigem Examen im Pfarr haus mit Briefen von B. Pfarrer ans Löblichem Examina tor Convent nach Zürich gesendet. Jezt von der Löblichen verwaltungs Kammer gewehlt!

III.11.b Wie heißt er?

hans Ulrich Himmel.

III.11.c Wo ist er her?

Von Klein Andelfingen.

III.11.d Wie alt?

46. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3. Knaben, 2. Töchteren.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem 17.ten 9 bris. 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jederzeit in der Gemeine, der Beruf war die Schuster profession

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

75. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

39. Knaben.
36. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

15. Knaben.
14. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

Mit Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Biß dato ist Ein Schilling vom kind in der Wochen von der Winterschul bezalt worden und von der Somerschul vom kind vier Schilling.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Die Gemeine hat kein Schulhaus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schulmeister hat die Schule in der Stube seines eigenen haußes.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er erhält biß dahin keinen hauszinß.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ein Mütt. 2. Vrtl. KERNEN, vom Zehenten. Sodem amt Spanweid in Zürich zuständig gewesen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

vom kind ein Schilling in der wochen im Winter, und 4. ß. von jedem Nachtschüller, und von jedem Kind 4. ß. von der Sommerschul.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?

3. Mtt: KERNEN. 5. fl. Geld, und 2. Klaffter holz.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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