Ossingen (Transkription Nr. 20)

Schulort: Ossingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 3-4v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ossingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Ossingen
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN IN OSSINGEN VON SCHULMEISTER, CONRAD FISSLER,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

OSSINGEN IST EIN FLEKEN

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

MACHT EINE eigene Pfarr oder Kirchengemeine aus, und ligt im Distrikt Benken u. CANTON Zürich.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser, Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde ligen 6 Haüser.
Jnnerthalb der 2ten Viertelstunde ligen 9 Haüser,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hausen ein Weiler 1. Vrtlstund entfernt, daher kommen Schulkinder — 7.
Geysenhart ein Weiler, 1. Vrtlstund entfernt, daher kommen Schulkinder. — 5.
Langenmoos ein Hof, daher kommen wegen einer 1/2 Stund entfernt, keine Schulkinder, weilen sie die nähere gelegene Schul in Trülliken besuchen.
Weerdhof, ein Hof eine 1/2 stund entfernt, da sind keine Schulkinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung, Kleinandelfinden, eine kleine Stund.
Trülliken eine Stund, Trutiken ein 1/2 stund.
Neünforn eine Stund, Gütikenhausen 3/4 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, u. Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr ununterbrochen gehalten nur in der Erndte 3. Wochen, u. im Herbst 3 Wochen nicht. Auch wird wochentlich ein 1/2 Tag der Repetirschul für diejenigen Kinder gewidmet, die die täglich Schule nicht mehr besuchen,
||[Seite 2] AUCH WIRD NACH WOCHENTLICH 3 NÄCHTE NACHTSCHULE GEHALTEN in Üebung des Lesens und Singen, und an Sommer Sonntagen des Morgens, eine Stund vorhaltung des Gottes Dienst, eine Sing Üebung, und so nachmittag, eine Lese Üebung gemacht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind Schul-Lese Bücher. Namenbüchlein, Zeügnuß, Testament, Psalmenbuch nebst Zeitungsblätter, und Schulbriefen, zum Auswendiglernen, der kleine u. große Cathechismus, und das Waserische Schul-Büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schullehrer, Schreibt den Anfängern die Buchstaben vor, und dann eine ganze Linnie, bis sie ihren eigner Namen richtig schreiben können, dann eine vom Schullehrer eigens geschriebene Vorschrift, z: b: Biblische Sprüche, zum vorlegen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die erste hälfte der täglichen Schul dauret 3 Stund, und die andere Hälfte 4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt, nämlich, Ältere und Jüngere.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Denn Schulmeister hat das ehmahlige a. Examinator Convent in Zürich bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Der jezige Heißt Conrad Fißler von Oßingen ist alt. 33 Jahr hat eine Fammile von 4 Kindern ist schon sint 14 Jahren Examinirter Schulmeister, aber bis auf den letzten Herbst nur als Gehülfe bey einem geringen gehalt vom Martine bis zur Ostern an hießiger Schule gestanden.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher bey seinen Eltern, und arbeitete auf den Gütern, auch widmete sich zu seinem jezigen berufe.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat jezt aber neben seinen Schulgeschäften fast keine zeit, zu andern Verrichtungen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Es besuchen überhaupt die Schule des Winters 100 Schulkinder, nämlich 45 Knaben, und 55 Mädchen und des Sommers, 20 Knaben, und 15. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst von diesen keines vorhanden, seine Einkünften fließen von Bürgeren, Kirchen, und Gemeingut.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Bürger bezahlen vom Kind wochentlich. 2 xr:

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein neügebautes Schuhaus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

befinden sich darinnen 2 Schulstuben, und für den Schullehrer, ein eigens Stübli, mit seiner Fammile zu wohnen, ohnentgeltlich, dafür muß der Schulmeister, in Reinlichen stand {un} terhalten, die Kirchen aber das Gebeüd,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

befinden sich darinnen 2 Schulstuben, und für den Schullehrer, ein eigens Stübli, mit seiner Fammile zu wohnen, ohnentgeltlich, dafür muß der Schulmeister, in Reinlichen stand {un} terhalten, die Kirchen aber das Gebeüd,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Schulgeld von denn Bürgeren Circa. 95 fl: aus dem Kirchengut 33 fl: und 5. Eimer Wein, aus der Gemeind Kaßen 16 1/2 fl. auch 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgeld von denn Bürgeren Circa. 95 fl:

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus der Gemeind Kaßen 16 1/2 fl. auch 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz.

IV.16.B.e Kirchengütern?

aus dem Kirchengut 33 fl: und 5. Eimer Wein,

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Von diesem Schuleinkommen muß der Schullehrer, dem von der Gemeind Erwählten Schulgehülfen jährlich entrichten 27 fl: 2 1/2 Eimer Wein.

Unterschrift

Zitierempfehlung: