Oberstammheim (Transkription Nr. 197)
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- Oberstammheim (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der SCHULE ZU OBERSTAMMHEIM.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Name des Schulortes heißt Oberstammheim. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Fleken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ober- u: Unter-Stammheim sind zwo große Dorfschaften. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchengemeine ist Stammheim: Zwo Agentschaften, Ober- u: Unter-Stammheim. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Gehört zum Distrikte Bänken, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
im Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen alle Häuser von Ober- u: Unterstammheim, auch das, einige Minuten weit vom Fleken entfernte, Haus St. Anna. Jnnerhalb des Umkreises der zweyten Viertelstunde liegt die Furthmülle. Jnnerhalb der dritten Viertelstunde liegt der Hof Aeppelhausen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Namen der zum Schulbezirke gehörigen Höfe sind, (außer den beyden Dorfschaften Ober- u: Unter-Stammheim) das Haus zu St. Anna, die Furtmülle u: Äppelhausen; von welchen drey leztgenannten Orten Dato noch keine Kinder zur Schule kommen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Die Kinder aus den, dem Schulhause am nähesten gelegenen Häusern von Unterstammheim haben etwa eine 1/2 Viertelstunde, u: aus den entlegnern eine Viertelstunde bis zur Schule. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Wie viele Kinder von Unterstammheim zur Schule kommen, wird unter Numero 12. lit. a.) gemeldet. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Waltelingen, Guntelingen, Nußbaumen, Yrschhausen, Weilen in der Pfarre Neunforrn, und Schlattingen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Waltelingen, Guntelingen u: Nußbaumen sind jedes 1/2 Stunde, Yrschhausen u: Weilen 3/4 Stunden, u: Schlattingen eine ganze Stunde von der Stammer-Schule entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird das Buchstabiren, Lesen gedrukter und geschriebener Schrifte, die Kalligraphie und Orthographie, das Choralgesang, die 4. Rechnungsspezies, auch einiger Religions-Unterricht gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Winter Vor- u: Nachmittags von Martini bis zu Ende des Märzmonats, u: im Sommer, vom Maytage bis zum Herbste an jedem Vormittage gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Eingeführte Schulbücher sind die gewöhnliche Zürcherische Namenbüchlein, der kleine u: große Zürcherische Katechismus, das Zeugnißbuch, der Psalter, das Testament und das waserische Bischofzeller Schulbüchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Vorschriften sind mancherley: Zuerst werden den Anfängern die kleinern, nachher die größern Buchstaben nach ihren Grundzügen vorgeschrieben; nachher Zusammenschriften, kleinere u: größere, enthaltend kurze Klugheitsregeln, Sittenlehren, biblische u: Religions-Geschichte, Muster von verschiedenen Aufsäzen, Briefen, Hausrechnungen pp. Jedes Kind schreibt über jedes mal eine andere Vorschrift ab; auch werden mit den ältesten Schülern u: Schülerinnen Übungen im Auswendigschreiben vorgenohmen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich 6. Stunden: Vormittags 3. und Nachmittags 3 Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in keine besondre Klaßen eingetheilt; doch sagen die Kinder meistens nach der Folge ihrer Schulbücher auf; die, so im Testamente lesen, lesen gemeinschaftlich. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
ist ein jeweiliger Helfer, der bisher von dem Abte zu St. Gallen aus dem, ihm von Seithe Zürich gegebenen, dreyervorschlag erwählt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der dißmalige heißt Hs. Heinrich Nägeli; |
III.11.c | Wo ist er her? |
ist von Zürich u: |
III.11.d | Wie alt? |
60 Jahre alt; |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat eine Gattin u: eine Tochter, u: ist nun |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
11 Jahre lang Helfer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zuvor war er evangelischer Pfarrer zu Basadingen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben den Schulgeschäften hat er auch Prediger- u: Katecheten-Geschäfte zu Unterstammheim, Nußbaumen, Yrschhausen u: Waltalingen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Gegenwärtig besuchen die hiesige Schule überhaupt 212 Kinder: |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter, Knaben von Oberstammheim 56. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer sehr ungleich, 60-80. mehr und minder, je nachdem Geschäfte u: Witterung eintreffen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Schulfond ist kein anderer, als das Kaplaneygut, woraus der Helfer besoldet wird. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist auch keines. |
IV.15 | Schulhaus. |
Das Schulhaus bewohnt der Helfer u: ist |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
in einem brauchbaren Zustande. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Unten im Hause befindet sich eine große besondere Schulstube. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Wohnhaus hat die Kaplaney St. Anna im baulichen Stande zuerhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld fl. 64. xr. 36. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Quellen, aus welchen dieß Einkommen herfließt, sind einige der Kaplaney zustehende Lehenhöfe. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
1. Anmerkung: Was von diesen Einkünften dem Helfer als Religionslehrer, u: was ihm als Schullehrer zukomme, ist ihm unbewußt. So viel ihm bekannt ist, waren beyde Stellen immer mit einandern vereiniget. |
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Unterschrift |