Oberstammheim (Transkription Nr. 197)

Schulort: Oberstammheim
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 12-13v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799: Oberstammheim
Kirchgemeinde 1799: Stammheim
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Oberstammheim
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberstammheim (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der SCHULE ZU OBERSTAMMHEIM.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Name des Schulortes heißt Oberstammheim.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Fleken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ober- u: Unter-Stammheim sind zwo große Dorfschaften.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchengemeine ist Stammheim: Zwo Agentschaften, Ober- u: Unter-Stammheim.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikte Bänken,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen alle Häuser von Ober- u: Unterstammheim, auch das, einige Minuten weit vom Fleken entfernte, Haus St. Anna. Jnnerhalb des Umkreises der zweyten Viertelstunde liegt die Furthmülle. Jnnerhalb der dritten Viertelstunde liegt der Hof Aeppelhausen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der zum Schulbezirke gehörigen Höfe sind, (außer den beyden Dorfschaften Ober- u: Unter-Stammheim) das Haus zu St. Anna, die Furtmülle u: Äppelhausen; von welchen drey leztgenannten Orten Dato noch keine Kinder zur Schule kommen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Kinder aus den, dem Schulhause am nähesten gelegenen Häusern von Unterstammheim haben etwa eine 1/2 Viertelstunde, u: aus den entlegnern eine Viertelstunde bis zur Schule.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Wie viele Kinder von Unterstammheim zur Schule kommen, wird unter Numero 12. lit. a.) gemeldet.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Waltelingen, Guntelingen, Nußbaumen, Yrschhausen, Weilen in der Pfarre Neunforrn, und Schlattingen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Waltelingen, Guntelingen u: Nußbaumen sind jedes 1/2 Stunde, Yrschhausen u: Weilen 3/4 Stunden, u: Schlattingen eine ganze Stunde von der Stammer-Schule entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird das Buchstabiren, Lesen gedrukter und geschriebener Schrifte, die Kalligraphie und Orthographie, das Choralgesang, die 4. Rechnungsspezies, auch einiger Religions-Unterricht gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter Vor- u: Nachmittags von Martini bis zu Ende des Märzmonats, u: im Sommer, vom Maytage bis zum Herbste an jedem Vormittage gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Eingeführte Schulbücher sind die gewöhnliche Zürcherische Namenbüchlein, der kleine u: große Zürcherische Katechismus, das Zeugnißbuch, der Psalter, das Testament und das waserische Bischofzeller Schulbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Vorschriften sind mancherley: Zuerst werden den Anfängern die kleinern, nachher die größern Buchstaben nach ihren Grundzügen vorgeschrieben; nachher Zusammenschriften, kleinere u: größere, enthaltend kurze Klugheitsregeln, Sittenlehren, biblische u: Religions-Geschichte, Muster von verschiedenen Aufsäzen, Briefen, Hausrechnungen pp. Jedes Kind schreibt über jedes mal eine andere Vorschrift ab; auch werden mit den ältesten Schülern u: Schülerinnen Übungen im Auswendigschreiben vorgenohmen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6. Stunden: Vormittags 3. und Nachmittags 3 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine besondre Klaßen eingetheilt; doch sagen die Kinder meistens nach der Folge ihrer Schulbücher auf; die, so im Testamente lesen, lesen gemeinschaftlich.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

ist ein jeweiliger Helfer, der bisher von dem Abte zu St. Gallen aus dem, ihm von Seithe Zürich gegebenen, dreyervorschlag erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

der dißmalige heißt Hs. Heinrich Nägeli;

III.11.c Wo ist er her?

ist von Zürich u:

III.11.d Wie alt?

60 Jahre alt;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Gattin u: eine Tochter, u: ist nun

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

11 Jahre lang Helfer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zuvor war er evangelischer Pfarrer zu Basadingen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den Schulgeschäften hat er auch Prediger- u: Katecheten-Geschäfte zu Unterstammheim, Nußbaumen, Yrschhausen u: Waltalingen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Gegenwärtig besuchen die hiesige Schule überhaupt 212 Kinder:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter, Knaben von Oberstammheim 56.
von Unterstammheim 47.
Mädchen von Oberstammheim 54.
von Unterstammheim 55.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer sehr ungleich, 60-80. mehr und minder, je nachdem Geschäfte u: Witterung eintreffen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond ist kein anderer, als das Kaplaneygut, woraus der Helfer besoldet wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist auch keines.

IV.15 Schulhaus.

Das Schulhaus bewohnt der Helfer u: ist

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

in einem brauchbaren Zustande.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Unten im Hause befindet sich eine große besondere Schulstube.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Wohnhaus hat die Kaplaney St. Anna im baulichen Stande zuerhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld fl. 64. xr. 36.
An Kernen, ungleichen Määßes 38 Mtt, 2 Vtl. 3 Vlg.
An Haber 5 Mltr.
An Wein 13 1/4 Saum.
An Rysten 12. lb.
Für Hühner, Eier, Heugeld 8 fl. 55 xr.
An Holz, was ein Bürger zu Oberstammheim: auch bringt jedes Schülerkind, so lange die Winterschule dauert, täglich ein Scheit Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die Quellen, aus welchen dieß Einkommen herfließt, sind einige der Kaplaney zustehende Lehenhöfe.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Anmerkung: Was von diesen Einkünften dem Helfer als Religionslehrer, u: was ihm als Schullehrer zukomme, ist ihm unbewußt. So viel ihm bekannt ist, waren beyde Stellen immer mit einandern vereiniget.
2. Anmerkung: Ein Wunsch, daß die große allzuzahlreiche Schule der beyden Gemeinen Ober- u: Unterstammheim durch Theilung verbeßert werden möge!

Unterschrift

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