Erstfeld (Transkription Nr. 1954)

Schulort: Erstfeld
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 211-214v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Altdorf
Agentschaft 1799: Erstfeld
Kirchgemeinde 1799: Erstfeld
Ort/Herrschaft 1750: Uri
Kanton 2015: Uri
Gemeinde 2015: Erstfeld
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Erstfeld (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

BEANTWORTUNG,
An den Minister der Künste und Wiessenschaften über den Zustand der Schule, von Erstfeld.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Den Ort wo der Schulmeister wohnt, wird Kluß genannt.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein kleiner Flecken, in welchem 9 Häußer begriffen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Er gehört zu der Gemeine Erstfeld?

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Nämmlich zu der Kirchengemeine und Agentschaft allda.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Altdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Waldstätte.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung von der Pfarrkirche (welche dann anderseits des Reüs flusses) und so ringsherum die mehresten Häuser der Gemeine enthaltet; ist ungefähr eine halbe viertelstunde, worinn sich etwann 65 Häuser oder Hütten einfinden, Jtem noch jnnert halb einer viertelstunde des Umkreises lassen sich annoch 8. und noch etwas weiters bis 16 Häuser finden jm Umkreiß einer halben Stunde sind annoch bis 20 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Jn dem jetzig Wohnort des Schulmeisters so oben angemerkt ist, befinden sich Schulfähige Kinder dermalen 12. daß heißt: vom 7.ten bis ins 11.te Jahr alte.
b. Jn der inneren Gemeine, gegen der Pfarrkirche und ander seits des Reüs flusses, Zählet man Schulkinder wenigstens 38 oder noch mehr.
c. Jn dem bezirk Riebs Hausen genannt, welcher fast eine halbe Stunde, von der Kirchen gemein, und bis zum itzigen Schulorte noch weiter entfernet ist! sind 4 Häuser. und 2 Schulkinder.
d. Den Ort welchen man Hoffstätten nennt, samt ||[Seite 2] Zubehörde, ist eine gute viertel stunde vom Schulorte entfernet, Niederhofen etwas näher, haben sammtlich 9 Kinder
e. Enggestein, Leitschachen, und Seewaden, giebts 6 Häuser ist etwas mehrers als eine viertelstunde entfernet, sind 11 Kinder.
f. Weiler welch Ort eine halbe stund oder besser, weit entlegen ist, sind 11 Häuser und 7 Kinder.
NB. noch etwelche Hauser in Zerschiedenen weit entlegenen Bergen, sind dermalen keine Schulkinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Schadorff. b. Sielenen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt! nämlich Lesen, Schreiben und Rechnen, und ist allso eine gemeine Deutsche Schule

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Vor Jahren wurden die Schulen nur im Winter gehalten doch itzt in den 4 letzten Jahren habe ich die Schule mit Beyhilfe des Pfarrherrn, auch im Sommer gehalten. jm Sommer von St. Johanni bis Michaeli und im Winter, von Allerheiligen bis Ende Aprill.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind folgende eingeführt! als
a. Zum Religions unterricht.
1. Der Katechismus in zween Theilen, oder des 2.ten Stückes des Lesebuchs 1. und 2.ter Theil.
2. Kurzer Jnnhalt der biblischen Geschichten des alten und neuen Testaments, und Sittenlehren in Erzählungen oder des Lesebuchs 1tes Stück.
3. Schul gesetze, wodurch die Schüler zu einer weisen und christlichen Aufführung an geleitet werden. Diese sind im Methodenbuche enthalten
4. Gebets buch für den Landmann.
b. Jm wissenschaftlichen Fache.
1. Das A.B.C. oder Namenbüchlein
2. Lesebücher — die zwey obenbenannten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] 1. Anleitung zum Schön schreiben nach Regeln und Mustern
2. Anleitung zur Recht schreibung.
3. Anleitung zur Rechen kunst in zween Theilen
4. Anleitung zur verfertigung der gemeinen im Leben vorkommenden schriftlichen Aufsätzen, und vorzüglich der Briefe.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird alle Schultäge 4 Stundelang ohne unterbrechen gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klassen eintheilung wird also geübt?
Die sammtlichen Schüler werden in drey Klassen abgetheilt, und wird in jeder Klasse folgendes gelehrt.
a. Jn der ersten Klasse.
1. Die Kenntnis der Buchstaben, oder aller Alphabete.
2. Die Tabelle von Erkenntnis der Buchstaben
3. Das Buchstabiren der einsilbigen Wörter bis zum 3.ten Abschnitt des Namenbüchleins.
4. Der kleine Katechismus, das ist: die Haupttabelle des Katechismus sammt beyden Auszügen.
b. Jn der 2.ten Klasse.
1. Die Tabelle von dem Buchstabiren.
2. Das Buchstabiren vom 3.ten Abschnitte des Namenbüchleins bis zum Ende.
3. Das Schreiben des kleinen und grossen Kurrent alphabets nach den 10. Numern
4. Die Rechenkunst in den 4 Rechnungs arten gleicher und verschiedener Gattungen.
5. Die erweiterten katechetischen Tabellen.
c. Jn der 3.ten Klasse.
1. Die Tabellen von dem Lesen.
2. Das Lesen des Namenbüchleins, und der beyden Stücke der Lesbücher.
3. Fernere Uebung im Schreiben durch Abschreiben verschiedener Muster aus der Anleitung zu den schriftlichen Aufsätzen.
||[Seite 4] 4. Die Recht schreibung.
5. Die Anleitung zu den schriftlichen Aufsätzen.
6. Die Rechenkunst in den 4 Rechnungs arten mit gebrochnen Zahlen, und die allgemeine Regel.
7. Die erweiterten katechetischen Tabellen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister hat bis häro die Gemeinde bestellt, und zwar auf diese Weise? laut vorschrift.
1. Soll er eines Fromm Exemplarischen Lebens wandel seyn, damit er den Kindern, daß was er sie mit den Worten lehren solle! auch mit den Weken vorleuchte.
2. Soll er bedacht sein, den Kindern alle gute Tugenden einzu pflanzen, und alles böse abzu gewöhnen, damit selbe zu guten Christen, und endlich zu gut und nützlichen Bürgern gebildet werden
3. soll er schuldig seyn, von Aller Heiligen an bis zu Ende Aprill die Schule halten; und alle Schul kinder, selbsten und nicht durch andere unterrichten und Lehrnen
4. Soll er die Armen (daß ist: die welche es für ein Allmosen begehren) ohne Bezahlung zu Lehrnen schuldig sein, und solcher armen Leuthen ihre Kinder mit allem guten Willen in die Schule auf nehmen.
Anmerkung. Wann aber im Frühling nicht mehr so viel Kinder die Schule besuchen, daß er für ein Tag 10 od. 12 Schilling für seine Belohung bekömmt! so ist er die Schule nicht mehr schuldig zu halten; solten ihme aber die Aeltern der Schulkinder obgesagte 10 oder 12 Schilling bezahlen wollen, so ist er schuldig die Schule im sommer auch zu halten.

III.11.b Wie heißt er?

Der Schulmeister heisst mit Tauf und GeschlechtsNamen? Johann Joseph Mutter.

III.11.c Wo ist er her?

Jst gebürtig von Erstfelden alldasiger Gemeinde.

III.11.d Wie alt?

||[Seite 5] Jst 42 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verheyratet, hat Sechs lebendige Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 9 Jahre und 4. Monat in dasiger Gemeinde Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst vorhin in Militärischen Diensten? nämmlich 7 1/2 Jahr' bey der Compagnie de Schmid Régiment de Castella. das ist: Jnfanterie Suise. hat von erster Jugend an, grosse Begürde für Wiessenschaften und Künsten zu Lehrnen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jst zu gleich neben diesem Schulammte, von der Gemeind für Pfarrkirche und Kappellen in Jagdmatt, bestellter Organist.
Jst auch neben diesen Verrichtungen ein Buchbünder.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 24 bis 28
Mägdchen? 22 bis 30

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

etwas weniger.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, oder Schulstiftungen sind keine vorhanden. auch weder von Kirchen- oder Armengut, fliessen keines wegs für den Schul-Mr. gar nichts här.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Schulfond, oder Schulstiftungen sind keine vorhanden. auch weder von Kirchen- oder Armengut, fliessen keines wegs für den Schul-Mr. gar nichts här.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

a. hat er alljährlich von der Oberkeit zu Ende Aprill bey dem Land-seckelmeister zu beziehen an Geld Gulden 10:
b. wegen den Oberkeitlichen Manndaten aus zu kinden. Gulden 2: 10:
c. hat er von jedem Schulkind, welches nicht gar zu Arm ist. für ein jeden Schultag Angster 3 zu fodern. der ganze Betrag dieser Schulkinder im vorlezten Sommer war Gulden 14: 12. im Winter vorletzt Gulden 15: 24.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhauß ist keines, auch kein Schulstube.
Das Hauß welches er bewohnt ist also ein Privat Haus, in welchem sich auch eine Schulstube einfindt. und Muß der Schul Mr. alljährlich auf St. Martini tag wegen den darauf hafteten Capitalien hauß Zins bezahlen Gulden 35
An holz. soll ein jedes Schulkind Täglich ein Scheit holz mit bringen
Nota. vorletztes Fruhe Jahre, hat die Gemeind dem Schul-Mr. wegen dem Unterhalt der Schul stube für an hauß Zins an Geld bezalt Gulden 19 Schilling 30. Der ganze betrag für das vorletzte Jahre, für Schulgeld und Unterhalt der Schulstube war in allem zu samen! Gulden 59 Schilling 26.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 6] Anmerkungen über die vor angestellen Antworten.
Erstlich. Die Entfernung des Schullehrers ist Ursache dessen, weillen in gemelter Gemeine kein Hauß für die Schule erbauet ist.
Zweytens. Daß sich in dieser Gemeine Schulkinder befinden (ich will sagen, welche sollten die Schule besuchen) nämmlich vom 7.ten bis jns 12.te Jahr, alte Kinder, zählet man überhaupt wenigstens bis 70. Daß aber von ermelter Summa Kinder, auf einen tag in der Schule sammtlich nicht mehr als 30. 35. oder etwann meistens bis 40. erscheinen — Daß vermöchte ja nur ganz gewiß, die alte und sehr schlechte Regierung, den: da weisst man verschiedene Ursachen einzuwenden Z. B. wann der Schul Mr. sich als pflichtmäßig verhalten will, und die Kinder in die Schule aufrufte? Da heißt es, ich bin ein gefreyter Landmann, oder meine Kinder sind noch zu Jung, und! wann sie aelter sind, so will man gar keine Zeit mehr entpören, für die Kinder etwas zu Lehrnen u.s.w.
Dritens. Die Schulbücher welche ich angeschaft so vor angezeigt, sind von dem Pater Nivard Krauer, dazumal Kapitular in St. Urban, welche ich eben am nüzlichsten befunden und für welche bücher mir der Pfarrer die gütigkeit gehabt, und vieles an die Kosten aus gehalten.
Sollten aber für die Landschulen mehrere und Nützliche Bücher angeschaft werden, in geringem Preiß, so wäre es mir sehr lieb — weilen ich dadurch Hoffnung fassen dürfte! nach meiner Standes pflicht. jmmer mehr gut gesittete Bürger zu Pflanzen. welches itzt sonderlich höchstnöthig wär, besonders bey uns in Waldstätte.
Viertens. Daß ich eben also bevor ich dieses Lehrammte angetretten mich in Millitärischen Diensten befande, daß kann ich noch mit mein erhaltenen Ehren schriften beweisen. solche Jahre wendete ich neben meinen Dienstpflüchten gänzlich an? für Lesen und Schreiben &c. auch für Musik, und buchbünden. (es kann also jeder Jüngling einsehen, daß das Millitärische Leben nicht zum Nachtheil, sondern. daß jeder vielen Nuzen daraus schöpfen kann, wann er nur will) ich kan mit wahrheit bezeugen, daß ich viele nützliche sachen dabey erlernet habe. Daß ich aber auch Kösten und sehr viele Mühe, dazu angewändt, ist ganz Klar, den: das wenige welches mir {von} meinen Aeltern ||[Seite 7] Erbs halben zu kame, verwändete ich gänzlich zum Lernen.
Bishero aber that es mich sehr oft bekränken. das {ich} fühlen müste! daß wegen vor Jahren bis dahin, eine sehr schlechte Regierung Ursache war, daß viele die etwas erlernet, so mit mir elendiglich unter einem böß und harten Joch schmachten müßen, das heisst: wie bey alter Regierung alles so Schädlich verdorben war; oder? muß nicht in vielen Gemeinen eine solche Lehr und Kunstübung. mit einer sehr schlechten Belohung, ja so gar öfters bey solchen unverständigen Leuthen nur zum Gespötte dienen
Jch könnte noch vieles beweisen über über solche alte schlechte Gesetzt-verhaltung, Ja dem Allerhöchsten ist es bewüßt! wie viele gut denkende, für gute Sitten und ächte Bürger zu pflanzen, all jhr Mühe und Arbeit, in seufzer unter einer so Schlechten Regierung müssen sehen mit wenigen Früchten davorbey streichen
Ja ja? ich könnte auch sehr vieles zu verschiedenen Zeiten an die Minister, Gesetzt geber, und Verfasser der Volksblätter (welche ich bis dahin nach möglichstem Fleiß benutzte) melden. Z. B. von unterschiedlichen gesprächen, Klagen, oder Unwillen Jetziger Staats verfassung &c.
Allein, wegen der allzu sehr geringen Belohnung die ich bis häro für meinen Schul dienst und andere Verrichungen empfangen, bin ich genöthigt ja nicht die geringste Zeit zu er spahren; sondern bin gezwungen, fast bey Tag und Nacht für den nothwendigen Unterhalt meiner hauß haltung mich zu bemühen, wann ich meine noch junge Sechs kinder (die anoch unerzogen) will vor dem Bettelstab hüten und ernähren
Doch ist einmal die Zeit herbey wo ich Hoffen därfe, es werde besser werden, ja wenn eine gute Einrichtung der Schulen Vollzogen wird, so därfen die Väter der Gesetze auch versichert sein, daß nicht nur die Religion, sondern auch Sitten guter Bürger und Rechtschaffenheit. sich wiederum werde hervorzeigen. den durch eine Rechtschaffene SchulOrdnung bin ich und viele andere, beglaubt. daß nicht nur bey Jungen sondern auch bey aeltern Leuthen, vieles kan bewürken, Gewiß? es ist ein der sichersten vortheile, ||[Seite 8] für die Helvetische Staatsverfassung, Eine rechtschaffene Einrichtung der Schulen überhaupt; wir därfen nur von grund aus beherzigen, den Eyd welchen wir ins gesammt für Gott und die Gesätze welche er uns darbiethet geschworen haben so wird gewiß jeder Bürger wohl bedacht sein auf die Konstitution und aller guten Ordnung hände dar biethen für den Wohlstand Helvetien

Unterschrift

Gott gebe uns allen sein Segen
Jch empfehle mich unterthänigst mit aller hoch achtung.
Johann jos. Mutter Schul-Mr. in der Gemeind Erstfeld.

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