Altdorf (Transkription Nr. 1953)

Schulort: Altdorf
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 207-210v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Altdorf
Agentschaft 1799: Altdorf
Kirchgemeinde 1799: Altdorf
Ort/Herrschaft 1750: Uri
Kanton 2015: Uri
Gemeinde 2015: Altdorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Altdorf (Höhere Schule/Lateinschule, Normalschule, Knabenschule, katholisch)

Antwort
über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule ist zu Altdorf

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

einem Flecken,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

einer eignen Gemeine,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchengemeine Altdorf unter dem Agenten Rechberg.

I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikte Altdorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Kanton Waldstädten gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der äussersten zum Schulbezirke gehörigen Häuser vom Schulhause ist eine Viertelstund. Jn diesem Schulbezirke werden samt Einschluß der dazu gehörigen Häuser N. 288 Häuser gezählet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Häuser bey S. Josephs Capelle, auf dem Schächengrund, in der Vorstadt, bey der Zweyercapelle, auf der Schießhütte, im Nosbade.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

||[Seite 2] Eine Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Eines von der Schießhütte; aber von den andern Orten keines.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die auf eine Stunde im Umkreise entfernten Schulen sind
in den Gemeinen Bürgeln, Schattdorf, Attinghausen, Seedorf, Flielen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entfernung der Schule zu Bürgeln, Schattdorf und Seedorf vom Schulorte Altdorf mag gleich seyn nemlich eine halbe Stunde; Aber zu Attinghausen und Flielen 3/4 Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt Lesen, Schreiben, Rechnen, die Anfangsgründe der lateinischen und deutschen Sprache und der Katechismus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter und Sommer gehalten vom 21ten Weinmonats bis auf den ||[Seite 3] 8ten Herbstmonats.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Namen- und Lesebüchgen nach Anleitung der Normalschule in S. Urban. Anfangsgründe der lateinischen und deutschen Sprachkunst zu Solothurn, und der kleine Katechismus von Pater Nivard Crauer Subprior in S. Urban

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften werden jedem Knaben einzeln gegeben nach den Mustern der Normalschule in S. Urban.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 Stund, das ist, zwo Stund vor Mittag und zwo nach Mittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilet.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeine Altdorf hat bisher den Schulmeister erwählet durch die Mehrheit der Händeaufhebung.

III.11.b Wie heißt er?

Jost, Anton Muheim

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 4] gebürtig aus dem Flecken Altdorf,

III.11.d Wie alt?

ein Mann von 31 Jahren

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ledigen Standes,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer seit dem 29ten Herbstmonats im Jahre 1797

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher in Meyen im Distrikte Ursern Kaplan

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

habe nebst dem Lehramte die Pflicht das Choralgesang in der Pfarrkirche vorzusingen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Zwanzig Kinder besuchen die Schule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter und
im Sommer nur Knaben.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

gl. 216: 31

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus den Kirchen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 5] mit dem Kirchengut vereinigt; Doch nicht mit dem Armengut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt. Jedes Kind bezahlt einen Gulden für jede der zwoen Winterfronfasten und für jede der Sommerfronfasten schilling 20.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist alt und baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn diesem sind drey Schulstuben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Jch erhalte keinen Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für dieses Schulhaus und dessen baulichen Stand sorget die Obrigkeit.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld gl. 50

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

von der Obrigkeit.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

An Zinsposten, wofür 9 für 10 bezahlt wird, von der Pfarrkirche gl. 118: 5.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 6] Von der Kirche, das untere hl. Kirch genannt, gl. 48: 3 26. Sonst nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jost, Anton Muheim Schullehrer im Flecken Altdorf.

Zitierempfehlung: