Kägiswil (Transkription Nr. 1936)

Schulort: Kägiswil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 156-157v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Sarnen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Sarnen
Ort/Herrschaft 1750: Obwalden
Kanton 2015: Obwalden
Gemeinde 2015: Sarnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kägiswil (Niedere Schule, katholisch)

Kurze Anmerkungen über den Zustand der Schule zu Kägiswyhl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Joseph Jgnaz Wirz Kaplan zu Kägiswyhl in dem Distrikte Sarnen und Kanton Waldstätte.

Fliesstextantworten
Gesamt

Jn dem Dorfe Kägiswyhl, welches in dem Kantone Waldstätten, in dem Distrikte Sarnen liegt, und den seihten Theil von der Pfarrgemeinde alldort ausmachet, in diesem Dorfe hat man weder eine Stiftung zum Schulhalten, noch einen bestellten Schullehrer; und die Gemeinde allda ist auch wirklich außer Stand gesetzt, etwas an eine Schul zu stiften, oder dem Schullehrer eine anständige Besoldung zu geben.
Jch unterschriebener habe zwar in diesem Orte, nämlich zu Kägiswyhl, schon zwölf Winter Schul gehalten; aber ganz freywillig, ohne Pflicht, ohne daß ich von Jemanden dazu bestellet worden bin, auch ohne gewisse Einkünfte ziehen zu können, einzig zum Nutzen der lieben Jugend und nur in soweit es mir meine Berufsgeschäfte ||[Seite 2] zuliessen.
3 Die Ursache, warum ich nur zur Winterszeit Schule hielt, ist, weil die Kinder an diesem Orte im Frühjahre, Sommer und Herbste zum Arbeiten auf dem Lande angestrenget werden.
4 Für mein Schulhalten habe ich durchaus von Einigen aus den vermöglichern Kindern 20 Schilling, von den Aermern Garnichts und von allen zusammen kaum 5 oder 6 Gulden Lohn erhalten
5 Weil man mir gemeiniglich zimmlich junge Kinder, und auch nur eine kurze Zeit in die Schul schickte, so konnte ich mit Jhnen wenig oder nichts anders vornehmen als Schreiben, lesen, und Sie in dem Kristenthume unterrichten.
6 Sehe man mich also nicht mehr als einen öffentlichen Schullehrer {an}; denn ich Thue ja in diesem Fache nichts anderes, als beym Abgang eines öffentlichen Schullehres Privatschul halten. Zeige man mir, daß ich zu Mehrerem ja auch nur diesem verpflichtet sey.
Gesetzt noch, man bestellte hier einen öffentlichen Schullehrer und gäbe Jhm ||[Seite 3] eine anständige Besoldung, welches in gegenwärtigen mislichen Zeiten und Umständen ohne grosse Beschwernuß der Gemeinde, oder der Einwohner des Ortes nicht geschechen könnte, so wurde Er doch einen kaum einen größern Nutzen schaffen, als hier bisdahin durch das Schulhalten geschaffet worden ist.

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