Schöfflisdorf (Transkription Nr. 190)

Schulort: Schöfflisdorf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 128-130v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöfflisdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Schöfflisdorf
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schöflistorf.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Er ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Er macht eine eigene Bürger Gemeine aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Schöflistorfer.

I.1.d In welchem Distrikt?

Bülach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Haüser liegen alle innerhalb des Umkreises von 3, 4, Minuten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 2] Schöflistorf allein.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Oberweningen; Dachslern; Niederweningen; Regensperg; Dielstorf; Sünikon; Niedersteinmauer; Obersteinmauer; Neerach; Stadel, Bachs; Waldhausen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Oberweningen 1/8. Stunde; Dachslern; 3/8, Niederweningen 3/4. Regensperg; 1/2. Dielstorf; 3/4. Sünikon 3/8. Niedersteinmauer 1/2. Obersteinmauer; 3/4. Neerach 1. Stadel, 1. Bachs, 1. Waldhausen, 1.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, auch werden die Kinder zum auswendig lernen einicher Gebeter, Lieder, Psalmen, Sprüchen des Catechismus, des Fragstükli angehalten; auch singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] Jm Winter wird sie 20, Wochen lang alle Werktage gehalten. Jm Sommer 2, Tage in der Woche.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli; Lehrmeister; Zeügnuß, Psalmbuch; Testament; das waserische Schulbüchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Ehedeße schriebe der Schulmeister den Anfängern in ihrer Schrift vor, nachher machte er ihnen eine Vorschrift in einem eignen Format. Jzt sind die Schreibenden ihnen selbst überlaßen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3, Stunden vor und 3, Stunden Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1. Jn die der Lesenden im Testament; 2. Jn der Zeügnuß. 3. der Buchstabierenden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 4] Das Examinator-Collegium in Zürich, nach vorher gegangner Prüfung der Pretendenten

III.11.b Wie heißt er?

Rudolf Meyer.

III.11.c Wo ist er her?

von Schöflistorf.

III.11.d Wie alt?

48, Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau und 5, Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

sint dem May des vorigen Jahres.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er kam nie von Haus, hat ein wenig Feld, das er mit einem andern baut.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er baut sein Feld, und ist Vorsinger.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 5] 39.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 18.
Magdchen? 21.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Von beyden nur wenig; mehr oder weniger, je nach der Witterung.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für jedes Kind werden für die Winterschul wöchentlich 2. ß. bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube. Jm Pfarrhause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Kirchengut.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 6] An Geld, so viel die Anzahl der Kinder zu 2 ß. abwirft.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

fl. 55, 20. ß. in Allem.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Die Wochen Groschen von 39 Kinder in 20, Wochen fl. 39.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

27 lb. für die Haltung der Sommerschul 6 lb. wegen der Sommerrepetierschul.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Hier muß die Bemerkung gemacht werden, daß der irrige Wahn, alles Alte müße abgeschaft werden, ohne Rüksicht ob man etwa beßers dafür aufzustellen wüßte hier einen Schulmeister gebahr, der wenigstens einmal nicht schreiben kann, weßwegen der Agent die Fragen mir zur Beantwortung brachte.

Unterschrift

Pfarer Fehr.

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