Seedorf (Transkription Nr. 1872)

Schulort: Seedorf
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 185-186v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Altdorf
Agentschaft 1799: Seedorf
Kirchgemeinde 1799: Seedorf
Ort/Herrschaft 1750: Uri
Kanton 2015: Uri
Gemeinde 2015: Seedorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Seedorf (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Beantwortung der Fragen den Zustand der Schulen betrefend.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Seedorf.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

der Kirchengemeinde und Agentschaft daselbst.

I.1.d In welchem Distrikt?

des Districkts Waldstädten Altorf

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

des Kantons Waldstädten

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die zu dem Schulbezirke gehörigen Haüßer, welche in dem Umkreise einer Viertel Stunde vom Schulhauße entfernet sind, sind an der Zahl 27: in dem Umkreise einer halben Stunde 3: und einer Stunde 3.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

zum Schulbezirke gehört Oberdorf- oder -Dörfchen, unterdorf oder -Dörfchen, und Bolzbach ein Weiler.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Oberdorf ist vom Schulhauße entfernet beynahe 1 Viertel Stündchen, Unterdorf nächst beym Schulhauße, und Bolzbach 1/2 Stündchen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schulkinder sind von 16 bis 22. und {23}

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Altorf, Ättighausen, und Flielen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Altorf 1/2 Stund, Ättighaußen und Flielen 3 Viertel Stündchen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] in der Schule wird deütsch schreiben und lesen gelehrt so wohl getrucktes als geschriebenes.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird von St Martini bis Ostern gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

jn der Schule werden gebraucht die Nahmen- und Lesebüchlein nach der Anleitung der Normal Schule in St. Urban

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

jedem Kinde wird wird eine besondere Vorschrift gegeben und {am Ende} nach der Schule eines jeden Schrift gepriffet: bis weilen werden auch auf einer Tafel mit der Kreide Buchstaben gemacht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret vormittag ungefehr drey Stunde

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Diesen Winter hat man angefangen die Kinder in Klassen abzutheillen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach alter Gewohnheit ist die Schullehre mit der Seelsorge verbunden. Die Erwählung des einten zieht die Beschwerde des andern nach sich.

III.11.b Wie heißt er?

Kasper Jmhof

III.11.c Wo ist er her?

von Bürglen

III.11.d Wie alt?

das 31 Jahr angetretten

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

als chatolischer Priester ohne Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

bald 14 Monate Schul lehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] vorher Kaplan zu Bürglen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schule noch die Beschwerden der Pfarrey.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

überhaubt kommen 18 bis 20 Kinder in die Schule: mägdchen 8 bis 9 — Knaben 9 bis 11.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfonds sind keinen Heller. dieses ist genug auch zur Beantwortung der 3 andern Fragen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nichts als Vertruß

IV.15 Schulhaus.

Schulhauß der Pfarrhof

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Dessen Zustand ist anständig: es ist aber nicht als Schulhauß eingerichtet; die Schule muß man in der Wohnstube halten

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Besorgung desselben steht unter der Gemeind; doch nicht als Schulhauß; sondern als Pfarrhauß.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

der Schul lehrer hat {als Schullehrer} nicht das geringste Einkommen; kaum einen leeren Dank; als was er jährlich oberkeitlich empfieng nemlich so viel mir bewust, einen kleinen Thaller.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung.

Zitierempfehlung: