Waldenburg (Transkription Nr. 1757)

Schulort: Waldenburg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 158-159v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Waldenburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Waldenburg
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Waldenburg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Waldenburg (Niedere Schule, reformiert)

ANTWORTEN
über den Zustand der Schule in Waldenburg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Waldenburg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Stättlein.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeine zu welcher nichts gehört als etwa einige Höfe.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchgemeine Wallenburg.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Wallenburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Und zu dem Canton Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Und Gehört nichts mehr zu dieser Gemeine.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Entfernung der benachbarten Schulen auf Eine Stunde im Umkreise sind folgende.

I.4.a Ihre Namen.

Bennweil, Langenbrug, Reygotschweil, Titterten, Arbotschweil, Lampenberg, und Hölstein. Die Schule in Oberdorf ist nur eine Viertel-Stunde von Wallenburg

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheit einer jeden Schule ist. a. gegen Morgen ligt Bennweil. b. gegen Mittag liegt Langenbrug. c. gegen Abend liegt Reygotschweil und Titterten. d. gegen Mitternacht liegen Arbotschweil, Lampenberg, Hölstein, und Oberdorf.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt:
a. Erstlich das A. B. C.
b. Buchstabiert.
c. Gelesen.
d. Auswendig gelehrt.
e. Gesungen.
f. Geschrieben.
g. Geschriebenes Lesen.
h. Ein wenig Gerechnet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt: Daß Namenbüchlein, daß Nachtmahlbüchlein daß Testament, daß Psalmen Buch, und das Gesangbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jn der Schule wird geschrieben: daß a. b. c. darnach: am. bm. cm, etc. und Wörter

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wirt Taglich: 5. a. 6. Stunde gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine Klassen eingetheilt. Jch möchte aber wünschen daß solches in Zukunft geschehen möchte.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

a. Bisher hat die Gemeine nebst dem B. Pfarrer den Schulmeister bestellt:
b. Durch das Loos. Und ist von E: Löblichen Deputaten-amt bestätiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Johannes Bowe.

III.11.c Wo ist er her?

Von Waldenburg.

III.11.d Wie alt?

Jst alt 47. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau, und ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 15. Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er nirgend gewesen. Er war ein Beck. {Hat aber die Profession noch niemal getrieben.}

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte hat er noch das Siegrist-Amt, und bey dem Wöchentlichen Gottes dienste Vorzusingen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt besuchen die Schule: 30. a. 55. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter bis 30. Knaben, und 25. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 18. Knaben, bis 15. Mädchen. Die wenigsten unter ihnen erreichen blos das 10. a. 11.te Jahr. dann wann sie ein wenig lesen und Schreiben können so schikt man sie nicht mehr in die Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

a. Vor Ohngefehr 70. Jahren war der Gemeine Waldenburgt zu Stiftung einer Schule Von einer Gutdenkenden FAMILE in Basel:
b. Ein LEGAT von 1000. lb. Geld zugestellt worden.
c. Wovon die Gemeine Jährlich 40. lb. Abgaben dem Schulmeister zustellt.
d. Von dem Kirchen-Gut Empfängt er Jährlich für die Armen Kinder 24. a. 26. lb.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Daß Schulgeld ist Fronfastentlich pr. 3. bz. für ein jedes KIND.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Daß Schulhaus ist von der Gemeine Neu gebauen worden:

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Bis dato aber nur die Schul-Stube brauchbar. Jn welchem noch vieles Ermangelt Ehe ein Schulmeister darinnen Wohnen könnte.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Daher der Schulmeister in seinem Eignen Haus Wohnen thut.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

DIE Gemeine muß für das Schulhaus sorgen, und selbiges im baulichen Stande erhalten. Auch für die Schulstube daß nöthige Brenn Holz anschafen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jn Geld, ohne von den Schulkindern 47. lb. 10. ß. Korn 6. Säck. Wein, Nichts für das Holtz mus ich selbst sorgen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

* Von Kabedalien 40. lb.
Von dem Vorsingen 5. lb.
Von dem Kirchengut 2. lb. 10. ß.
a. 47. lb. 10. ß.
Korn von dem Kirchengut 4. Säck.
Korn ab dem Schloß Wallenburg 2. Säck.
a. 6. Säck.
Und alle Quartal ein Leib Brod ab dem Schloß, welches ich aber seit 1 1/2 Jahren nicht Empfangen habe. **

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Drey Bazen für ein jedes Kind.

IV.16.B.c Stiftungen?

Anders Nichts als wie oben gemeldt.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Für das Vorsingen in der Schule 5. lb.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts anders als wie oben gemeldt.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

NICHTS.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Der sogenannte ZEIT-RAIN so etwa Jährlich für 10. ß. Futter giebt.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Anders nichts als wie oben schon gemeldt.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

T: JOHANNES BOWE SCHULMEISTER
in Waldenburg

Zitierempfehlung: