Arboldswil (Transkription Nr. 1705)

Schulort: Arboldswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 186-187v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Waldenburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ziefen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Arboldswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Arboldswil (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

Beantwortung dieser Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Arbotschwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Weiler.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Zyfen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wallenburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sie sind alle in dem Bezirk deß Weilers ein geschlosen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

* Titterten Entfernung. 1/4 Stund.
Reigoltschwyl. Entfernung. 1. Stund.
Zyfen. Entfernung. 1/2. Stund.
Liedertschwyl. Entfernung. 1 Stund. **

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter.
Sommer Schul. von Ostern bis Martinj,
Winter Schul. von Martinj bis Osteren.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Baßler Nachtmahlbüchlein Testament, und Hübners Historie

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Kinder werden in der Schule behalten bis sie fertig lesen und schreiben können.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] 2 Stund. vormitag und 2 Stund. Nachmitag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein, aber in besonderer Ordnung.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Daß deputatenamt auf ein Vorschreiben des Pfarrers.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Rudy.

III.11.c Wo ist er her?

Von Arbotschwyl.

III.11.d Wie alt?

70. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

9. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn seinem Wohnort.
Bandweber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

36. bis 40. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 18.
Mädchen 22.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12.
Mädchen 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jm Winter von einem Kind in der Wochen 1 ß. und im Sommer. von einem Kind, in der Wochen 1/2 ß.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] Jst keines der Schulmeister hat eine Stube in seinem Hause Zur Schule eingerichtet. worfür ihm jährlich 8 Francken HaußZinß von der Gemeind bezalt wird. Vnd muß es selber im Stand erhalten

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Getreide und Wein Nichts Holtz genug Zur erwermung der Schulstube, auß der Natinoal Waldung.
30. Francken welche auß der Staats Casse herflosen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint, Jacob Rudy SchullLehrer in Arbotschwyl. Jm Kanton Basel. den 15ten Hornig. 1799.

Zitierempfehlung: