Dachsleren (Transkription Nr. 169)

Schulort: Dachsleren
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 120-121
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Dachsleren
Kirchgemeinde 1799: Niederweningen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Schleinikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

Beantwortung der Fragen Über den Zustand der Schuhl dachsleren Von Heinrich Jegli Schuhllehrer

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dachsleren ist der Namme des Orts der Schule, ein dorf Welches mit Schleiniken und waßen eine eigne Gemeind aus macht, hat eine eigne Agentschaft, gehört Zur Kirchgemeind Niderwenigen, in dem district Bülach Cantons Zürich

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des umkreißes einer halben Viertel Stund ligen alle Zum Schuhl bezirk gehörigen Häüßer

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dem dorf dachsleren, woher 30 Kinder die Schuhle besuchen gehört das dorf Schleiniken Pfarrey nach Schoflistorf; Daher komen 36 Kinder Zur Schuhle, und endlich 9 Kinder ab dem Waßen Pfarrangehörige von Niderwenigen, welche beide örter eine halbe Viertel Stund von der Schuhl entfernt sind

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jst von Niderwenigen als der Kirchen gemeind ein kleine 1/2 Stund von Oberwenigen der Pfarr Schöflistorf 1/4 Stund von Schöflistorf, 1/2 Stund von Süniken, 3/4 Stund das Zu der Pfarrey Steinmaur gehört und von Steinmaur ein Stund Entfernt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren leßen schreiben rechnen und singen & auswendig der Catechißmus, Einege Psalmen, gebätter, lieder, werden darin gelehrt & gelehrnt

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schuhle wird nicht nur im Winter von Martiny bis osteren, sonder auch im Sommer, am dinstag und Samstag Vor und nach Mitag gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die Schuhlbücher sind nammenbüchli; lehrmeister, Psalter, das Zeügnuß buch, Waßers Schuhlbüchli, und Herrn Weißen Bätt buch, und das Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschrifften macht der lehrer selbst und wechselt Solche unter den Schreibenden ab

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8 uhr bis 11. und nachmittag von 1 bis 4 uhr wird die Schuhle gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 4 Claßen ein getheilt, die anfänger die buchstabierende, leßer, und schreiber und rechner

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bey Einem Vacanten Schuhl dienst meldeten sich die pretendenten bey dem Pfr und Stillstand, diese verpflichtet ein gewüßenhaftes Zeügniß von jedem derselben an das Examinator Collegium in Zürich einzugeben, und dann mit denselben ein besonder Examen Vorgenohmen und der Tauglichst erfundene, Zu einem Schuhllehrer erwehlt worden

III.11.b Wie heißt er?

dieser ist Heinrich Jegli von dachsleren, gebohren den 18 Heümonat 1766 ist Verheürahtet; hat 5 Kinder, Ward an seines seligen Vaters Stelle 1789 erwehlt; hat auch Land güter, daß die Haußhaltung sich unterhalten kan, nebend dem; an dem sontag den Vorsinger und Sigerist dienst in der Kirch in Baden Zu versehen, 5/4 Stund von dachsleren entfehrnt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

75 Kinder besuchen dermahlen fleißig die Schuhle

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35 Mägdchen 40

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20 Mägdchen 20 bis 24

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Gemeind hat keinen Schuhl fund

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuhl gelt ist für jedes Kind welches die Schuhle besucht, wochendlich 3 xr. bestimt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat kein Schuhl hauß sonder der lehrer hält die Schuhl in seinem hauß

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

dafür empfangt er aus dem Kirchen guth Niderwenigen 3 lb. und aus dem Kirchen guth Schöflistorf 3 lb. als hauß Zins

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

das Ein komen des Schuhl lehrers besteht wochendlich in 3 xr. den Winter durch von jedem Schuhl Kind ||[Seite 3] Werden gemeiniglich 20 Wochen Schuhl gehalten der größere Theil wird aus dem Kirchspil guth für die armen bezaht, der übrige theil die baursame Sommer Schuhller lohn 12 fl. aus dem Kirchspilguth
ferner 4 fl. aus dem Armen guth Niderwenigen an holz; von der gemeind 2 fuder sonst gar nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
I Bey dem anwachß meiner eignen haußhaltung und der anscheinenden Vermehrung der Schühleren siehe ich mich gedrungen, auf die Erweiterung der Schuhlstuben, die ich Zwar auch schon in meinen Eignen Kösten übernohmen, Zu denken, oder den meinigen ein eigenes Stübchen Zu machen, worin sie während der schuhlzeit, damit die schühler nicht gestöhrt werden. sich aufhalten Können, aber wie schwehr muß {mir dis} bey der sonst geringen Besoldung, und des eben so geringen Hauß Zinßes, der erst sint 2 Jahren auf 6 lb. gesezt worden da es vorher nur 3 lb. ware, diß gib ich doch Zu bedenken
II Näbend der Tag schuhl widme ich auch, nach dem Nachteßen einige stunden, nach dem mit den Größeren, die der Schuhle schonn lang entlaßen sind, im rechnen & singen

Unterschrift

dachsleren den 20 Hornung 1799

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