Mühlberg (Transkription Nr. 168)

Schulort: Mühlberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 25-27
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Embrach
Kirchgemeinde 1799: Embrach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Oberembrach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Antwort, der Fragen Über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Diese vorgelegte Fragen, habe ich so gut als möglich, und es mir meine Einfalt zugelaßen Kürzlich beantwortet. und es were mir sehr angelegen, wenn mann die, wo Saumselige Elteren haben. ihre Kinder, zur bestimten Zeit. Winter. und Sommer. fleisiger zur Schule schiken wurde, oder müßte, weil mann wann sie auf gewachsen. vast allemahl, wann jhnen an der Lehre. noch eint und anders fehlt, dem Schulmstr. die Schuld davon gibt.

Unterschrift

Mülliberg Den 12. Febr. 1799 Eüer Gngt:r Jacob Boßhart Schulmstr.

Fliesstextantworten
Lokal

Mülliberg hat eine Schule, ist ein Weylerhof, Kirchgnösisch, und Agäntschaft. zu Embrach, des Distriks Basserstorff, Canton Zürich. innerthalb des Umkreises von einer halben Stunde, liegen 25. Haüser, mit den umligenden Höfen, dahin, gehört der Hoff Rothenfluh; von einer halb Viertel Stund. von hier Kommen 4. Kinder, Hoff Türstental, eine halb Viertel Stund von hier, Kommen 1. Kind, UnderMetmenstetten, eine Viertel Stund von hier, Kommen keine Kind, Obermetmenstetten, eine 1/2. Stund von hier, Kommen 2. Kinder, Steygenhoff, eine 1/2. Stund von hier, Kommen 3. Kind, Schnegenbüehl, eine 1/2. Stund von hier, Kommen keine Kind, Oberwagenburg, ein halb Viertel Stund von hier, Kommen 1. Kind, Underwagenburg, auch eine halb Viertel Stund von hier, Kommen 2 Kind, Afholderscheür, auch eine halb Vrtl. Stund von hier, Kommen keine Kind, Madliken, auch eine halb Viertel Stund von hier, Kommen 2. Kind, Büehlhoff, 1/2. Stund von hier, Kommen keine Kind, Stürziken, auch eine 1/2. Stund von hier, Kommen 5. Kinder. ||[Seite 2] Die benachbarten Schulen um uns her sind, Oberweyl. 1/2. Stund von hier, Schul Ober Embrach, 1. 1/2. Stund von hier, Schul Brütten, 3/4. Stund von hier

Unterricht

Jn meiner Schule wird glehrt: Schreiben, Lesen, Rechnen, Singen: die Schulen werden bey uns nur im Winter 17. oder bis 18. Wochen gehalten noch dem die Witterung sich gegen dem Ende der Winter Schule sich gezeiget hat, Schulbücher, sind eingeführt: Nammenbüchli: LehrMstr: Zeügnus, Psalmenbuch, Testamennt, Wasserbüchli: Zeitungen. und andere mehr geschriebne Sachen: — Die Vorschriften, mache ich den Lehrjüngeren was für formlen sie nöthig haben. — Meine Schule tauret im Winter Täglich, von Morgen 8. Uhr, bis 11. Uhr Nachmittag. von 1. bis 4. Uhr, Die Kinder theile ich in Klassen ein so viel mir möglich ist.

Personal

||[Seite 3] Zum Schullehrer, wurde ich von dem vormahligen Ehrsamen Stilstand. in der Kirchen zu Embrach, einhelig bestimmt. und noch abgelegtem Exxamen, bey Obristen Pfr: Antistes in Zürich von dem Exxaminatorconvent zum Schulmstr: für unsere semtlichen Höf Einhelig Erwehlt worden, Mein Nammen ist Jacob Boßhart zu Mülliberg, 37. Jahr. und 2 Monat Alt. habe 2. Döchteren und 1. Söhnlein beym Leben, — 8. Jahr bin ich nun Schulmstr, vorher habe ich 8. Jahr Gedienet, Jch habe auch jetzt neben dem Lehr Amte keine andere Verrichtungen, als Sommers zeit. meine Gütter Arbeit.
30. Schulkinder überhaupt besuchen die Schule, im Winter 18. Knaben, und 12. Mädchen, — im Sommer ist es sehr ungleich, Es werden im Sommer 2. mahl Catichismus übungen gehalten Namlich, Samstag und Sontag.

Oekonomie

||[Seite 4] Schulstiftung, ist an unserm Ort nichts vorhanden Aus dem Kirchen oder Armen gut von Embrach. habe ich Jährlich 3. lb: vor Sommer Schullohn, und 2 lb: 10. ß: vor Liechter oder Kerzen Gelt. in die Nachtschul bekommen — Von dem Zehenden, wurde mir aus dem Amt Embrach. Jehrlich entrichtet. 2. Müth an Kernen, an Wein. 1. Saum. — Und von Zürich wurde mir an Gelt. aus dem Friesischen Legat, zu 3 Jahren um, 5. fl. gegeben.
An Gelt von den Hausväteren wird mir vor die wochen 1. 1/2 ß. bezahlt. so viel wochen als ein Kind die Schul besucht, mag sich etwan, wann der Winter nicht zu strenge ist. und wan die Schüler fleißig die Schule besuchen, oder besuchen konnen. auf 12. oder 14 fl. belauffen: ||[Seite 5] Das Schulhaus betrefend, so ist selbiges einem jewilligen Schulmstr. sein eigenes wohnhaus gewesen, und ist niemand kein Sinn daran gekommen, das mann uns etwas an die underhaltung des Hauses gebe

Zitierempfehlung: