Nessental (Transkription Nr. 1673)

Schulort: Nessental
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 303-304v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Boden
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Innertkirchen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nessental (Niedere Schule, reformiert)

02.03.1799

Antwort Über den zustand der Schuhle zu Neßenthll.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift
Fliesstextantworten
Gesamt

Das Ohrte wo die Schuhle ist Heißt Neßenthall. Es bestehet in fünff dörfflein, und noch sunst etwas umligende Häüßer. Es ist eine Eigene Gemeinde. Jn die Kirchen Gemeind Boden im Grund gehörig Districte Oberhaßli. Canton Oberland. Nahmen der zum Schuhlbezircke gehörigen dörfflein. Hopflauwenen eine halbe Stunde von den Schuhlohrt kinder 5. Neßenthall eine halbe Viertel Stunde Kinder 15. Mülestalden daselbst ist das Schuhl-Hauß. kinder 10. Twirge eine starcke Viertel Stunde kinder 6. Schafftelen eine Stunde vom Schuhlohrt kinder 15. umligende Häüser Haberen Ebnet Stalde und Sattel eine Stunde vom Schuhl ohrte etlegen kinder 9. Der Schuhlmeister wir bis dahin von dem Pfahrer und denen vorsteheren der Gemeind bestelt. Der Schuhl-Lehrer heißt Abrahamm Jaggi alt 50. Jahr. Er ist aus dießer Gemeinde Schuhlmeister 6. Jahr. und hat vier Kinder Über haubt besuchen die Schuhle jezund 60. Kinder. Ohne geferthe 30. Knaben und 30. Mädchen. Jm Winter wird die Schuhle drey oder vier Monnat gehalten und des Tags Sechs oder Sieben Stunden und im Sommer alle Wuchen ein Tag. Der Schuhlmeister hat für seinen Lohn zubeziehen vierzehen Cronen solchen Lohn hat bisher die Landschafft und allhießige Gemeind bezaht. ||[Seite 2] Schuhl-Hauß und den zustand. das Schuhl Hauß ist jezund nicht Baufällig Es ist ein Stube und ein kleines Nebenkämmerle ein Kuche und ein käller dar under. die Gemeind mus für die Schuhl wohnung sorgen und selbige im baulichen stande erhalten Schuhl-Bücher sind dieße, erstlich die Biblia oder ganze Heylige Schrifft altes und Neües Testament welches Neüe Testament uns und allen wahren Christen die solches mit Gläübigem Herzen an den Gekritzigten Gott und Heyland Jesum Christum annehmen, schon vor 1799. Jahren Am Staammen des Heyigen Critzes auf Gollgata mit seinem Theür vergoßenen Gottes-Bludt Ver Siglet bezeüget und bestehiget worden.
Weiter wird das so genate Stuckbuch oder der Heydelbergische Catechismus auch gelehret. Und auch die Psalter des Königlichen Propheten Davids alls Er in seinem Hundert und ersten Psalmen sagte, Jch hab mir fürgesötz vor allen dingen von Gnad Baremherzigkeit und recht zu Sinngen. ein Lied ich hab gedicht zu Lob und ehr dir Gott mein Herr.
Weiter wird das so genante Nahmen büchlein auch gelehret zum under richt der Jungen Kinder. ||[Seite 3] Weiter bitten wir so hoch alls wir bitten können. das wir alls Undergebeneste Bürger und früende, weiter für uns und unßre noch kömmlinge bey dießem Efangelium und Kröfftigen und Reinnen Worthe Gottes welches uns durch die Chirchen-Lehrer und dienner Gottes so zierlich vorgeleget und gebrädtiget wird. wie auch bey dem zwey Heyligen Sackramenten Nahmlich der Heylige Tauff und das Heylige Abendtmahl jederzeit geschitzet und bewahret im unßrem Vatter-Land verbleiben könten. damit die Schuhlen und das Bredigamt weiter und zu allen zeiten erhalten werden Möchte. damit es nicht in abgang sondren jemehr und mehr in auf gang komme zum Lob und Preiß Gottes in Zeit und Ewigkeit, und auch zu unßrer Unsterblichen Seelen Heyl und Seligkeit gereichen und vortgepflanzet werden könnte. den 2.ten Merz 1799.
Und das wir bey unserer Lehre und Religion verbleiben könten möchten wir Hächstens gebetten haben.

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