Gadmen (Transkription Nr. 1670)

Schulort Gadmen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 301-302v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Innertkirchen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gadmen (Niedere Schule, reformiert)
02.03.1799

Antwort Über den zustand der Schuhle {im} Tahl-Gadmen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Gesamt

Das Ohrte wo die Schuhle ist heißt Gadem.
a. Es bestehet in Vier Dörfflein.
b. Es ist eine eigene Gemeind.
c. Jn der Kirch gemeind im Grund. gehörig
d. Districte Oberhaßli.
e. Canton Ober-Land.
Nahmen der zum schul bezircke gehorigen dörfflein
a. Obermath eine Viertelstunde von dem schuhlohrt Kinder 16.
b. Biell eine halbe Viertel stunde kinder 18.
c. Egg eine halbe Viertelstunde kinder 14.
d. Fuhren eine starcke Viertelstunde kinder 9.
DEN SCHULMEISTER. hat bißher der Pfahrer und die Vorsteher der Gemeinde bestelt.
a. der Schuhlmeister heißt Melchior Moos.
b. Er ist aus der Gleichen Gemeinde. alt 36. Jahr.
c. Verheyrath hat drey Kinder.
d. Schuhlmeister geweßen Vier Jahr.
Überhaubt besuchen die Schuhle 57. Kinder.
a. Jm Winter 34. Knaaben und 23. Mädhen.
b. die Schuhl wird im Winter gehalten Vier Monnat.
c. des Tags 7 Stund. und im Sommer alle wuchen ein Tag.
d. der Schuhlmeister hate für sein Lohn 12. kr. da zaht ihme die Land-Schafft 7 kr. und Von denen Haus Vättren wird zusamen geschoßen 5. kr. ||[Seite 2] DAS SCHUHLHAUSS ist ein altes baufelliges gebäüde eine Stuben und ein kleines Nebenkämerlein mit kuche und käller ist es nicht Versehen. das jemand darein Wohnen könte.
Weillen die Gemeind weder Allmend noch Kirchen guth noch Gemeinds kaßen noch Stifftungen hat so wird die Kirche und das Schuhl-Hauß durch anlagen und Gemeind Wercke bestriten und in bauwlichmen stande erhalten,
SCHUHL Bücher und was in der Schuhle gelehret sind dieße das ist erstlich die Biblia oder ganze Heylige Schrifft altes und Neües Thestaments. welches Neüe Thestament uns und allen wahren Christen die solches mit Gläübigen Herzn annehmen an den gekrizigten Gott und Heyland Jesum Christum, schon vor 1799. Jahren am stammen des Heyligen Crizes auf Gollgata mit seinem Theür Vergoßenen Gottes Bludt Versiglet bezeüget und bestetiget worden Weiter wird das sogenante Stuck-Buch oder Heydelbergische Chatechisemus auch gelehrt.
Wie auch die Psalter des Königlichen Propheten Davids alls er in seinen Hunder und ersten ||[Seite 3] Psallmen sagte Jch hab mir fürgesezt Vor allen dingen Von Gnad Barrmherzigkeit und recht zu Singen ein Neües Lied Jch hab gedicht zu Lob und ehr dier Gott mein Herr.
weiter wird daß sogenate Nahmen büchlein auch gelehrt zum Under richt der Jungen kindren.
Weiters bitten wir so hoch alls wir bitten könen daß wir alls Undergebeneste Bürger und frünnde weiter für uns und Unßre nach kömmlinge bey dießem Efangelium und kröfftigen und Reinnen Worthe Gottes, welches uns durch die Chirchen Lehrer und diener Gottes so zierlich Vorgelegt und gebrätig wird. wie auch bey denen zwey Heyligen Sackramenten Nahmlich der Heylig Tauff und das Heylig Abentmahl. jederzeit wohl geschizet und bewahrt zu Verbleiben damit Es Doch jmmer hin iemehr und mehr zum Lobe Gottes in Zeit und Ewigkeit und auch zu unßer Unsterblichen Seellen Heill und Seligkeit gereichen und der gepflanzet werden Möcht. den 2.ten: Mertz 1799.
Weilen der Schuhl Lohn allzu gering wer es Nöthig dem selben zu Verbößren.
weiter biten wir daß die Schuhlen wie Von alters her erhalten werden könten und auch bey unßrer Lehre zu Verbleiben.

Unterschrift

Zitierempfehlung: