Reigoldswil (Transkription Nr. 1668)

Schulort: Reigoldswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 182-183v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Waldenburg
Agentschaft 1799: Reigoldswil
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Reigoldswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Reigoldswil (Niedere Schule, reformiert)

Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Regoldswil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat ihren eigenen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum Districkt Waldenburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde ligen 102. Haüser Jnnerhalb der 2ten. 12. nemlich Die Höfe, die zum Schulbezircke gehören:
Marchmaten 1/4 Stunde.
Jm Grien 1/4 Stunde.
Jn Seileren 1/4 Stunde.
Auf der Holden eine kleine 1/2 Stunde.
Diese höfe haben entweder keine oder schon erwachsene kinder.
Auf Zapfholderen 1/2 Stunde.
Auf Bärstbärg 1/2 Stunde.
Jn der Eich 1/4 Stunde.
Jn Ürstelen 1/4 Stunde.
Jn Gorisen 1/4 Stunde. Jn Bütschen 1/2 Stunde
Auf hinderhucken 1/4 Stunde. 1 Kind.
Ziegelhüten 1/4 Stunde. 2 Kinder.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schuhlen sind entfernet:
Arbotschwil 1. Stunde.
Titterten 3/4 Stunde.
Lauwil. 1/2 Stunde.
Bretzwil. 1. Stunde.
Zifen. 1. Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren. Lesen. Schreiben. Singen, und der Katechismus sambt Liederen und gebeten aus wendig gelehrnet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es wird Winter- und Sommer schuhle gehalten. Die Winterschuhle fängt an, so Bald die herbstweide zu Ende ist (denn die Kinder werden zum viehhüten gebraucht) und währet ungefehr 1/2 Jahr, Bis die Feldarbeiten angehen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingefürt
Das. A B C buch,
Der Katechismus,
Das neüe Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schuhlmeister schreibet den Kinderen vor, oder sie Schreiben etwas ab.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich von Morgen 8 bis 11. gemeiniglich biß. 12 Uhr Nach mittag der anzahl der Der Schuhl{kinder} Nach Mitag von. 1. biß 3. Uhr auch länger.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in verschiedene Klassen eingeteilt in solche, die das. A. B. C. lernen. die buchstabieren Die anfangen zu Lesen, und die, welche fertig lesen, außwendig lehrnen und schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißher hat der B. Pfarrer wegenn einem Schuldienst Der ledig war, die so sich darumb Meldeten, Examiniert; den so er für den tüchtigsten gehalten Dem Lo. Depputaten amte vor geschlagen, welches jhn als dann Mehrenteils angenommen hat.

III.11.b Wie heißt er?

Der Schulmeister zu Reigetschwil Heißt Johanns Bürgy.

III.11.c Wo ist er her?

Jst aus diesem Ort.

III.11.d Wie alt?

Alt 71 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat. 3. Söhne und 3. Töchtern, welche alle verheirahtet sind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] Jst seit 1752 Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorhär ein Baur.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ausser der Schulen mit Welcher auch das Sigeristen ampt vereiniget ist, Hat er keine andere Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt besuchen zwischen. 80. bis. 95. Kinder Die Schule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 40-50.
Mädchen. 35-45.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kaum die halben.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit dem Armengute ist kein Schulfond vereinigt, wohl aber, wann man das, was der Schulmeister aus dem Kirchengute empfängt, für einen Schulfond rechnen wollte.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist eins eingeführt, nemlich für die sommerschuhle. 2. Rapen, und für die Winterschule 6. Rappen, wochentlich von jedem Kinde.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß ist alt und nicht im besten stande.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hat eine Schulstube, die aber für die anzahl der Kinder nicht gereümig genug ist:

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Da das schulgebeüde der gemeind gehört, so muß Sie für die Underhaltung desselben Sorgen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkommen des Schulmeisters bestund in Gelt. 11 lb. jährlich.
Schullohn nach Anzahl der Kinder.
3. Vrzeln Korn
Holz. 2. Klafteren und 200 Wellen, so ihm die Gemein unentgeltlich lifert:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 4] Die 3 Vierzel Korn von der dem Kirchengut. Zugehörigen Bodenzinsen.

IV.16.B.b Schulgeldern?

An Schulgelteren nach Anzahl der Schulkinder

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus Dem Kirchen gute, wie angemerkt, 3. Vierzel Korn: in Gelt 11 lb. — und was aus dem KirchenGute für arme Schulkinder bezahlt wird, Welches sich, da Fronfastenlich. 5. ß., allso Jährlich. 1 lb. — für Jedes arme Schulkind bezahlt wird: 10 Jahre durch ein ander gerechnet Jährlich auf 31 lb. 10 ß. belauft.
Von den nicht armen Schulkinderen mag er jährlich beziehen zwischen. 35. biß 40. lb.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Vom SchullLehrer in Reigetschwil
Bescheine ich Johanes Bürgy Schullehrer in Reigoldswil

Zitierempfehlung: