Hohfluh (Transkription Nr. 1667)

Schulort: Hohfluh
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 299-300v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799: Hohfluh
Kirchgemeinde 1799: Meiringen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Hasliberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hohfluh (Niedere Schule, reformiert)

Die Schul zu Hofluh bestehet

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jn einem dorff genant Hofluh

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehert zu der Gemeind Haßleberg

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchen Gemeind Meyringen Agentschafft Hofluh

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkts Oberhaßle

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sint in diesem dorff 40. Häüser und 62.zig Schul Kinder

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ein dorff genant Unterfluh 10. Häüser ein Viertelstund Von der Schul entfernet die Zahl der Schul Kinder Von diesem dorff sint 18.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Golderen ein halbe stund
Reüti ein Stund
Meyringen ein Stund
und Breünigen ein halbe Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Es wird gelehrnet Buchstabieren läsen und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird im Winter gehalten 5. Monat lang und im Somer jede wochen ein Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sint eingeführt der Heidelbergische Catichismuß das Testament Hübners Kinderbibel, und das Psalmenbuch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul dauret Täglich 5. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sint in 3. klaßen Abgetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullehrer wird bestelt Von dem Pfarher und den Vorgesezten des Landes

III.11.b Wie heißt er?

sein Namen ist Hans Egger

III.11.c Wo ist er her?

ist Von Hofluh

III.11.d Wie alt?

alt 45 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheiratet
keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 8. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher Auf Weyller Als dienst knächt

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt hat er dem Viech zu pflegen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Schul besuchen überhaupt 80.zig Kinder
Knaben 45.zig
Mädchen 35.sig

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jm ganzen districkt Oberhaßle ist ein Gemeinsamer Schulsekel ist mit Kirchen und armen Guth nicht Vereint
seine einkünften flüßen Von Pfennig Zinsen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

hier ist ein Altes Schulhauß das dorff Hofluh und Unterfluh. sol darfür sorgen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von obangezogenem Schulsekel Jährlichen 7. kr. 15. bz. und ursach daß jedes Schul Kind 2. bz. 2. xr. dem Schullehrer häte zahlen sollen zalt die Gemeind Haßleberg 4. kr. Mehr Auß Anstiftung des Pfarherrn zu Verbesrung der Schul zalt obige Gemeind 3. kr. und Auch die hiesige Lantschafft Oberhaßle 3. kr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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