Boden (Transkription Nr. 1661)

Schulort: Boden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 298-298v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Guttannen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Boden (Niedere Schule, reformiert)

Antwort der Schul im Boden im Kirchspil Guttannen wo die etwas zu sagen wüßen: etc.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein Dorffschafft oder Peürth für seich selbst.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört. zu dem Distrikt Oberhasli.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Bestehet in 13. Haußern.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

der Heidelbergerisch Cathechismus Psalter Davids und Neu Testament.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Gewondlich auf Martini bis auf Ostren

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der Heidelbergerisch Cathechismus Psalter Davids und Neu Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter gewondlich 6. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 4. Klaßen, in der 1 die Kinder im Buchstaberen 2. die wohl Leßen. 3. welche den Heidelberger außwendig gelehrt. 4 welche Schreiben und Leßen können.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vom Pfarherrn und Vorgesezen, wird der Schulmeister bestelt.

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeister heist Heinrich im dorff.

III.11.c Wo ist er her?

der wont iez hier, hat aber weder Guth noch Eigenthum.

III.11.d Wie alt?

Er ist alt bey 36 Jahren.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 1 Weib und 1 Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst Schulmeister bey 2 Jahren

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vor dießer Pflicht im Dienst Knächt gewäßen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Näben dem Lehrambt hat er keine Preciße Verrichtung zu diesern wan es jemand begert hatte wehr er kum komen Doch wegen geringen Lohn.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder Suma 28.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 16. Töchtren 12. Summa 28.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer wan der H. ins ander Thall zu predigen gehet

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfund und Stifftung konnen wir nicht Namsen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus der Landschafft Schulseckel wird zalt 90. bz.
Von der Landschafft. 40. bz.
Von der Gemeind hier aus ihr Cap 25. bz.
Summa 155. bz.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 2] Jst nicht darmit vereiniget

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst schon angeben im Numero 13.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist alt bey. 20. Jahren ist von der Peürt #gebauen## bestehet aus Kuchen, Stuben Kamer und Lauben etc. Daran hat die Oberkeit geben 40 kr. hernach wegen einem Erlegten Bärr 25. kr.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Peürth sicht zu Tach und Gemach

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Darvon hat man hier nichts

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB Dieße Gemeind oder Peürt ist 1. halb Stund von #Guttane## ligt zwüschen 2. hochen Schnöbergen. dis Ohrt ist unter ser eng Dar durch laufft die Aar. geibt auf beiden Sitten vor und im Winter Absonderlich Schatseiten vor und hinder dem Dorf erschreckliche Schnölawinen das sie offtmahls niemand Erfrächen Darf die Landstras und Weg zu bruchen in ein anders Dorff zu gehen. etc.

Unterschrift

Zitierempfehlung: