Falcheren (Transkription Nr. 1655)

Schulort Falcheren
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 293-294
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hasliberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Schattenhalb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Falcheren (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist. Falcheren.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

mit Lugem, und Jsetwald eine Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch Gemeind, Haßlen im Wyßland,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Oberhaßlen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

im Bezirk einer Viertelstund Ligen 12. Haüßer
der zweiten 5. Haüßer
der driten 3. Haüßer
der Vierten 3. Haüßer

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

im bezirk einer Viertelstund. ist
Falcheren, und Komen Von daßelbst. 20 Kinder
ab Lugen. ein Halbe stund 8 Kinder
ab Jsetwald 3/4 Stund 0. Kinder
aus der Seyli 1. Stund 5 kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Willigen 1/2 Stund
Geißholz 1/2 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

sind in 3. Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] anfängern, anleitung im Buchstabieren im Läßen, und auswendig Lehrung des Heydelbergischen Catechißmus, und Pfarrer Gantings Unterweysungs-Buch. Zum Singen, Lobwaßers Psallmen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter Von Martini, bis Ostern.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neütestament.
Hübners Kinder bibel.
Heydelbergesche Catechißmus
Pfr. Gantings Unterweisungs-Buch. Lobwaßers Psallmen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 4. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bestelt. hat selbigen. der Pfarrer, und ehmahlige Oberkeitliche Ampts Man,

III.11.bWie heißt er?

Hans Rath

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

ist 70 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ein weib, und 3. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] ist 4. Jahr Schul lehrer geweßen.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

weiters nichts als Land arbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

besuchen im Winter die Schule
Knaben 19
Mädchen 16.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Christian Tiller Vergabet kr. 100. übrigs aus dem Schulsekel

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

ein altes Baufälliges gebäue, welches im Waßer gus Anno 1797. ist Stark mit grien besezt worden.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 8. kr. 15. bz.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus dem Schulsekel 3 kr. 15. bz.
Von der Peürt. as aus bemelter Schulstiftung 5. kr.
Summa 8. kr. 15. bz.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: