Geissholz (Transkription Nr. 1654)

Schulort Geissholz
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 291-292v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Oberhasli
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hasliberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Schattenhalb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Geissholz (Niedere Schule, reformiert)
28.02.1799

Beantwortung.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Geißholz.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene gemeine; oder Päürt.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Haßli im Wyßland.

I.1.dIn welchem Distrikt?

distrikt Oberhaßli

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

jnnerthalb einer Viertel stund, ganze zum Schulbezirk gehörigen Häußer. und sind 27 Häußer

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

weiters nichts, als Geißholz. und komen 28. Kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

weiters nichts, als Geißholz. und komen 28. Kinder

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Willigen 1/2 Stund
Meyringen 3/4 Stund
Falcheren 3/4 Stund
Grund 1/2 Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

sind in drey Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

anleitung, im Buchstabieren. und Lesen, Auswendig Lehrung des Heydelbergeschen Catechismus, und Pfr: Gantings Unterweisungs Buchs. Singen, die Psallmen. Unterweisung, in der Christlichen Religion.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Ostern. den Sommer Wöchentlich ein Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Neue Testament. Hübners Kinderbibel. der Heydelbergische Catechismus. Gantings Unterweisungs Buch Psallmen Buch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

gegenwertig, hat noh Niemand Vorschriften Verlangt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich — 5. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Pfarrer. und der ehmahlige Amptsman, welche bestellung Vor der ehmahligen Erbarkeit, Vor sich gegangen ist.

III.11.bWie heißt er?

Hans Kohler

III.11.cWo ist er her?

Von Geißholz

III.11.dWie alt?

ist 33. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ein Weib. und 2. ohnerzogen kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

seit Anno 1790. hiemit 9. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Landarbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

weiters nichts, als Landarbeit.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 12. Knaben
16 Mächten.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja: ein gewißer Peter Maar und Melcher {Maar.} Vergabete der Shule 220. kr.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] ein altes Baufälliges Gebäue, bestehet im einer Shulstuben, und einem Kämerli

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Gemeind Geißholz sorget für die erhaltung deßelben

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 12 kr. 12 bz. 2. xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Von dem Schulfand. 9. kr.
Schulsekel 1 kr. 12. bz. 2. xr.
Landschaftlichen Värmögen 2. kr. ietzt zwei Johr
12 kr. 12. bz. 2 xr.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bezeugt den 28ten Horung 1799. Hanß Kohler Schulmeister auf Geißholz Johaneß Kohler schulmeister auf Geißholz

Zitierempfehlung: