Goldswil (Transkription Nr. 1651)

Schulort Goldswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 275-276v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Brienz
Agentschaft 1799: Ringgenberg
Kirchgemeinde 1799: Ringgenberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ringgenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Goldswil (Niedere Schule, reformiert)
20.02.1799

Beantwortungen der Fragen über die Schul zu Goltswyl!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Goltswyl

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Kirchgemeind Ringgenberg

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der gleichen Agentschaft

I.1.dIn welchem Distrikt?

in dem Districkt Brientz

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton oberland

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das entferntneste Hauß ist kum 5. Minuten ist alles ein kleinnes Dorff

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

a Ringgenberg ein viertel stund
b Armüli im Districkt Jnterlaken ein Halbe stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder Theillen sich in 2. Claßen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

in der Schul wird gelehr Buchstabieren Lesen auswendiglehrnen Schreiben und Singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die {Schul} wärt von Martini bis zum 25.ten Mertz und im Sommer in jeder Wochen ein Tag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sint eingeführt das Nahmenbuch der Heidelberger das Wägwyß büchli und die Psalmen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Dise besorgt der Schulmeister

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul Dauret Täglich 6. Stund ausgenohmen am Samstag wo nur vormit Tag Schul ist

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Wurde diser bestelt von dem Pfarrer u: vorgesezten und bestätiget von dem ober amtsman

III.11.bWie heißt er?

Johannes Frautiger

III.11.cWo ist er her?

von Goltswyl

III.11.dWie alt?

alt 44. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Sein Fammilien bestet aus einer Ehefrau u: 4. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

er Steht der Schule seit 16. Jahren vor

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Wohre vorhär und ist noch jezt ein Landman

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sint ein allem 24.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 13.
Mägtli 11.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer Knaben 4.
Meitli 4.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

der Schulseckel zu Ringenberg

IV.13.bWie stark ist er?

Wie Starck ist mier nicht bekant

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünfte fließen aus zinsbahren Capitalien

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist Weder mit dem Kirchen noch mit dem armenSekel vereiniget

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt, ist mier ganz Unbekant

IV.15Schulhaus.

Schulhauß ist keins wil die Gemeind Arm ist, #Sonder## der Schul Lehrer muß in seinen eigenen Hauß Schulhalten ohne Haußzins

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhauß ist keins wil die Gemeind Arm ist, #Sonder## der Schul Lehrer muß in seinen eigenen Hauß Schulhalten ohne Haußzins

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Ganz in gelt

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

a. vom Schulseckel zu Ringgenberg kr. 5. [bz.] 12. 2. xr.
b vom Spänsekel zu Ringgenberg kr. 3. [bz.] 15.
c vom Kirchenseckel zu Ringgenberg [bz.] 15.
D ein Järliches aus dem Spänsekel fließetes Trinckgelt [bz.] 20.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint zu Goltswyl den 20.ten Hornung 1799. Johanneß Frautiger

Zitierempfehlung: