Goldswil (Transkription Nr. 1651)

Schulort: Goldswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 275-276v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Brienz
Agentschaft 1799: Ringgenberg
Kirchgemeinde 1799: Ringgenberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ringgenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Goldswil (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

Beantwortungen der Fragen über die Schul zu Goltswyl!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Goltswyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Kirchgemeind Ringgenberg

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der gleichen Agentschaft

I.1.d In welchem Distrikt?

in dem Districkt Brientz

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das entferntneste Hauß ist kum 5. Minuten ist alles ein kleinnes Dorff

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a Ringgenberg ein viertel stund
b Armüli im Districkt Jnterlaken ein Halbe stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

in der Schul wird gelehr Buchstabieren Lesen auswendiglehrnen Schreiben und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die {Schul} wärt von Martini bis zum 25.ten Mertz und im Sommer in jeder Wochen ein Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sint eingeführt das Nahmenbuch der Heidelberger das Wägwyß büchli und die Psalmen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Dise besorgt der Schulmeister

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul Dauret Täglich 6. Stund ausgenohmen am Samstag wo nur vormit Tag Schul ist

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder Theillen sich in 2. Claßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Wurde diser bestelt von dem Pfarrer u: vorgesezten und bestätiget von dem ober amtsman

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Frautiger

III.11.c Wo ist er her?

von Goltswyl

III.11.d Wie alt?

alt 44. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Sein Fammilien bestet aus einer Ehefrau u: 4. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

er Steht der Schule seit 16. Jahren vor

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Wohre vorhär und ist noch jezt ein Landman

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sint ein allem 24.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 13.
Mägtli 11.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer Knaben 4.
Meitli 4.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der Schulseckel zu Ringenberg

IV.13.b Wie stark ist er?

Wie Starck ist mier nicht bekant

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünfte fließen aus zinsbahren Capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist Weder mit dem Kirchen noch mit dem armenSekel vereiniget

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt, ist mier ganz Unbekant

IV.15 Schulhaus.

Schulhauß ist keins wil die Gemeind Arm ist, #Sonder## der Schul Lehrer muß in seinen eigenen Hauß Schulhalten ohne Haußzins

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhauß ist keins wil die Gemeind Arm ist, #Sonder## der Schul Lehrer muß in seinen eigenen Hauß Schulhalten ohne Haußzins

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Ganz in gelt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

a. vom Schulseckel zu Ringgenberg kr. 5. [bz.] 12. 2. xr.
b vom Spänsekel zu Ringgenberg kr. 3. [bz.] 15.
c vom Kirchenseckel zu Ringgenberg [bz.] 15.
D ein Järliches aus dem Spänsekel fließetes Trinckgelt [bz.] 20.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint zu Goltswyl den 20.ten Hornung 1799. Johanneß Frautiger

Zitierempfehlung: