Engelberg (Transkription Nr. 1639)

Schulort: Engelberg
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 21-25v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Stans
Agentschaft 1799: Engelberg
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Engelberg
Kanton 2015: Obwalden
Gemeinde 2015: Engelberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Engelberg (Niedere Schule, katholisch)

17.02.1799

BEANTWORTUNG
Der von der Regierung durch den Distriktstatthalter Zu Stanz der Munizipalitet zu Engelberg vorgelegten Fragen über den Zustand des Schulwesens.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Engelberg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es ist eine eigene Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Stanz.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

von dem Hauptort oder Dorf die erste viertelstunde im umkreise enthält Haüser 102
Jn diesem Bezirk sind:
Knaben vom 7. bis 16 Jahr 93.
Mädchen von gleichem alter 103. ||[Seite 2] Jn der zweiten viertelstunde im aüssern umkreise:
Haüser 50.
Knaben 37.
Mädchen 33.
Auf der einen Seite vom Hauptort bis in die Schwand in circa eine Stunde weit sind zerstreüte Haüser 26
Knaben 14.
Mädchen 5.
Jm Grafenort in circa 2 Stund vom Hauptort sind zerstreüte Haüser 7.
Knaben 4
Mädchen 8.
Summa der Haüser 185.
Summa der Knaben 148.
Summa der Mädchen 149.
Total Summa der Kinder 297.
Abwesend sind 2 Mädchen und 1 knab.
Br. verwalter Kaiser 2 töchtern.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 3] Das Thal wird in 4 sogenannte Üertenen eingetheilt, welche heissen:
Oberberg, Niederberg, Müllibrunnen, Schwand und Nid dem Berg oder Grafenort. Oberberg, Niederberg stossen zunächst an Müllibrunnen oder an das Hauptort; Schwand ist eine Stunde, Nid dem Berg aber 2 Stunden weit entfernt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Kinder sind schon oben angezeigt.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Das nächste Ort oder Dorf ist 3 Stunden von unserm Hauptort entfernt.

I.4.a Ihre Namen.

Wolfenschiessen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Schon Beantwortet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 6] So wie keine ordentliche Schul, noch schullehrer da ist, so wenig existiert in Engelberg ein Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt, sondern bestand in der Willkur eines jeden freywilligen schulmeisters.

IV.15 Schulhaus.

Aus obigen Antworten ist leicht zubegreifen, das hier auch kein Schulhaus errichtet, nicht einmal eine Schulstube dazu bestimmt ist. Jeder freywillige Schulmeister hielt so viel Kinder, als er bekame, oder sein eigenes ||[Seite 7] Stübchen fassen konnte, dahero ward auch niemal Hauszins für ihne bezalt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Aus obigen Antworten ist leicht zubegreifen, das hier auch kein Schulhaus errichtet, nicht einmal eine Schulstube dazu bestimmt ist. Jeder freywillige Schulmeister hielt so viel Kinder, als er bekame, oder sein eigenes ||[Seite 7] Stübchen fassen konnte, dahero ward auch niemal Hauszins für ihne bezalt.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Mangelt alles übrige, mangelt nicht weniger das Einkommen des Schullehrers. Bisdahin zalte jedes Schulkind des Tags ein Gewisses, wie es mit seinem Schulmeister übereins kame.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 8] I. Anmerkung. Die vorgelegte Fragen sind nun hiemit so gut möglich beantwortet. Wenn der dritte Artikel wegen der Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe, und die Entfernung derselben vom Schulorte nicht gehörig bestimmt sein sollte, kann mann uns um so weniger verdenken, da unsre Lokalitet nicht so, wie anderer Orten beschaffen ist. Es giebt ohne das beim Kloster befindliche Dörfchen keine andere Dörfer in unsrer Nachbarschaft, sondern fast auf jedem eigenen Stük Land steht ein Haus, die Zerstreüung mag so gross und entfernt sein, als sie will, und so lässt sich die Erklärung wegen Entfernung und Namen nicht so genau geben. Ungeachtet unsrer sehr schlechten Schulanstalten ist sich dennoch zu verwundern, das nicht mehrere in unsrer Gemeine des Schreibens und Lesens unkundig sind, denn mann kan sagen, das die meiste entweder von einem freywilligen Schulmeister, oder von ihren Eltern selbst darin sind unterrichtet worden. Übrigens aber ist Leitung und Unterricht schwach genug. vor einigen Jahren wurde zwar von Errichtung eines Schulhauses ||[Seite 9] zimmlich laut gesprochen, und es erbotten sich wirklich ein paar Partikularen ein beträchtliches daran zusteüren; die Bedingnussen aber, die sie dabey machten, konnten von unsern Thalbürgern, die doch das mehrere dazu beytragen sollten, nicht wohl angenommen werden. Diese Bedingnußen bestuhnden darin, das sie verlangten, es sollte der Dienst eines Schullehrers beständig auf ihrem Geschlecht ruhen, wenn sich auch bessere Subject in andern Geschlechtern als in ihrem vorgefunden hätten; Auf diese Weise bliebe die gantze Anstalt steken, und unsre Armuth truge darzu bey, das diese Gemeinnüzige vorkehrungen bisdahin nie zustand gebracht werden konnten.
II. Anmerkung. Jn Ermanglung eines Schullehrers hat hiesige Munizipalitet die Beantwortung obiger Fragen übernomen, und selbe nach vorschrift doppelt abgefasst, wovon gegenwärtige unsrem Agent übergeben worden, der sie an Behörde versenden wird.

Unterschrift

Den 17.ten Horung 1799.
Jm Namer der Municipalitet zu Engelberg Kuster Secretaire

Fliesstextantworten
Unterricht

||[Seite 4] Alle diese Fragpunkten können nicht anderst von uns beantwortet werden, als das in Engelberg niemal eine ordentliche Schule eingeführt ware, und das es also jedem Liebhaber freystuhnde zu gewissen beliebigen Zeiten um Willkührlichen Lohn denen sich meldenden Kindern Unterricht in den Anfangsgründen zum schreiben und lesen zu geben, wobey auch keine ordentliche Schulbücher eingeführt, noch die Kinder in Klassen eingetheilt werden konnten.

Personal

||[Seite 5] Aus Mangel einer ordentlichen Schule folgt natürlich, das auch kein ordentlicher Schullehrer sein könne, und hiemit sind alle diese Fragen unsrer seits schon beantwortet.

Zitierempfehlung: