Meiringen (Transkription Nr. 1610)
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- Meiringen (Niedere Schule, reformiert)
28.02.1799
MEIN Des Unterschriebenen, BEANTWORTUNG. über den Zustand dieser Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Meyringen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
macht mit denen übrigen dörfren, die unten, dem Schul bezirk, vermeldet werden, eine Gemeine, oder Päürt aus. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehört zu der Kirchgemeind Haßli im Weyßland. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Oberhaßli |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
jnnerthalb des Umkreises der nechsten Viertelstund Liegen 100. Häüßer |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 2] Die Namen der zum Schulbezirk geherigen Dörfer, sind, |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Entfernung der benachbarten Schulen ||[Seite 3] Willigen. ein Halbe stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Denen Anfängeren, anleitung im Buchstabieren, — im Lesen; und aus wendig-Lehrnung des Heydelbergischen Catechißmus. — Pfarrer Gantings Unterweisungs-Buch, in der Christlichen Religion. Zum Singen die Coral-Musig aus Lobwaßers Psallmen, so von Sulzberger sind. Tranzponiert worden. Unterweisungen in denen anfangsgründen der Christlichen Religion; nach anleitung des Heydelbergischen Catechißmus, und Hübners Kinderbibel. für das Schreiben und Rechnen, habe Wochentlich den Samstag bestimt, wo denen so Lust darzu haben, anleitung gegeben wird. die Woche durch sie dan zu Hause, nach denen gemachten Vorschriften Lehrnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 4] Die Schulen werden im Winter gehalten. Vom Martini biß Ostern. — doch den Sommer hindurch Wöchentlich ein Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Neü Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
wegen denen Vorschriften, ist in den 5ten Saz berichet. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich 4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
sind in drey Klaßen eingetheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Pfarrer, oder Religions Lehrer und der ehmahlige Oberkeitliche Amptsman, welche Bestellung Vor der ehmahligen Erbarkeit Vor sich gegangen ist. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 5] Jakob Oth. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Steim. |
III.11.d | Wie alt? |
ist 35. Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ein weib, und 3. ohnerzogene Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
seit Anno 1786. hiemit 13. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Stein. — dem Vater in der Hutmacher Profeßion behilflich. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
die Land Arbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Überhaupt, im Winter, |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Somer nur wehnige. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
weiß von keinen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
aus dem Schulgut (heist Schulsekel) bestehet in Fruchtbaren Capitalien wovon der Jährliche Zins etwan 110. kr. beträgt. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
ist weder mit dem Kirchen- noch Armengut vereinigt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
denen Kindern wird Jährlich an der Schul- EXAMEN, aus dem Kirchengut, ein kleines geltli entrichet |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 6] ist Anno 1722. erbauen, Zwaar nur mit Laden Wänden aufgefeührt. bestehet in einer Schul stuben, und einem Kämerli daran. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Hauszinß Mus ich bezahlen. wegen bewohnung des Schulhaußes, und einem Bizli Garten, Jährlich 2. kr. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Peurt Meyringen. sorget für die Schulwohnung. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld. — 30. Cronen 15. bz. die Cronen zu 25 bazen gerechnet. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus dem Schulsekel 16 kr. 15. bz. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint den 28ten Hornung Anno 1799. Jakob Oth. |