Dätwil (Transkription Nr. 161)

Schulort: Dätwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 47-48v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Andelfingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Adlikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dätwil (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Beantwortung: Dätwyl den 16.ten Hornung. 1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] Gruß und Gewüssenhafftigkeit.

Fliesstextantworten
Gesamt

Dätwyl, ist ein dorff, Eine eigne Gmeind Gehört in die Kirch Gmeind Andelfingen, Zu dem Distrikt Andelfingen.
Zum Kanton Zürich. Teüffenau, Eine Viertelstund von hie, nur ein Hauß, auch ein Kind, Jn der Schulle wird Gelehrt, Rechnen Schreiben und gschriben Lesen, und Singen. Die Schulle wird Winter, von Martini biß auß gang deß Mertzen gehalten, Schulbücher sind eingführt, die Alphebeth, Lehrmeister Testament und noch andere Bücher, Vorschrifften auß dem Neüen Testament,. Die Schulle Dauret Täglich. 5. Stund, Der Schullmeister bestellt, von den Examinathoren von Zürich. Nammens Leonhard Gachnang von Dätwyl, Allters. 28. Jahr, 4. Kinder. Schullmeister. 9. Jahr Täglich in der Schull. 20. Kinder. 12. Knaben. 8. Töchtern, im Sommer in der Wochen. 1. halben Tag Die Grossen und Kleinen. 3. Stund
||[Seite 2] Schuller Lohn zu beziehen. Ein Mütt Kernen beziehen, auß dem Amt Winterthur, vor daß Jahr. 1798. noch nicht bezogen, 5. Vierling Kernen von den burgern, die im Feld fahren zu beziehen vor daß Jahr. 98. noch nicht bezogen. von jedem Thauner ein Batzen bezogen: Schullfond, von dem Chorherr Tobler von Zürich. 5 fl. bezogen. Von jedem Kind 1 ß. inder Wochen. und ein Scheidt Die Gmeind besorget nichts weder Tisch und Stühl. Die Schull ist ins Schullmeisters hauß, Hauß Zins keinne. Was noch besorgen ist, muß der Schullmeister besorgen:

Zitierempfehlung: