Gimmelwald (Transkription Nr. 1609)

Schulort: Gimmelwald
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 262-263v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Interlaken
Agentschaft 1799: Lauterbrunnen
Kirchgemeinde 1799: Lauterbrunnen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lauterbrunnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gimmelwald (Niedere Schule, reformiert)

22.02.1799

Auf die Fragen, über den Zustand der Schulen, dienet hier

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gimmelwald.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeine und Agentschafft Lauterbrunnen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wilterswyl. Districkt

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Oberland. Canton.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernetesten Häuser sind ongefehr ein Viertelstund weit, der mehrere Theil aber kaum ein halbviertelstund weit; dieser Bezirck begreifft 32. Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

A. und B. 0. und nichts

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

im umkreise einer Stund ist nur eine Schule.

I.4.a Ihre Namen.

Mirren.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Da Gimmelwald Von dem Boden des Thals, mehr als ein halbstund Berghinauf ligt, so ligt Mirren noch ein halbstund hoher Berghinauf,
NB. biß ohngefehr vor 10. Jahren sind diese zwey ort eine Schul gewesen, da haben die Schulkinder; Zeit abwechslend, von einem Ort an das Andere müsen gehen Diesen; wegen offt vielem Schnee ||[Seite 2] beschwerlichen und gefährlichen Weg zu vermeiden, haben die Hausväter begert an beyden Orten besondere Schulen zu haben, mit anerbieten: den Schulmeistern den halben theil Belohnung, von ihren Mitlen zubezahlen, damit ihre Kinder nicht auch (wie schon geschehen) müsten mit Schauflen aus dem Schnee gesucht, und geretet werden. Diese Schul ist 2. Stund weit von der Kirche zu Lauterbrunnen entfehrnet.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt; der Heydelbergische Catechismus die Psalmen. und aus dem Alten- und neuen-Testament und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird nur im Winter gehalten. Achtzehen Wochen lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret von 9. biß 12. Uhr und von 1. Uhr biß 4 Uhr, hiemit täglich Sechs Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer haben bestelt; A der Wohlehrwürdige Herr Pfarrer und Eh: vorgesetzten oder Gerichts-Männer in Lauterbrunnen, mit Genehmigung seiner selbst und der Haus-Vätern auf Gimmelwald.

III.11.b Wie heißt er?

Er heist Christen Von Allmen.

III.11.c Wo ist er her?

und ist gebürtig Wonhafft auf Gimmelwald

III.11.d Wie alt?

sein Alter ist 57. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 3] Er hat ein Frau mit 7. sage sieben Kindern von welchen zwey verehelichet sind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist zehen Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist von jugend auf daselbst auf Gimmelwald; als ein Baurs-Mann, mit Viehzucht beschäfftiget.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jn der Kirchen zu Lauterbrunnen ist Er Vorsinger, und daselbst zum dritten Theil Vorleser, und ist Vogt; einicher Jhme anvertrauten Vögtlingen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ohngefehr 20. Kinder besuchen überhapt die Schule.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es sind in der Kirchgemeind Lauterbrunnen etwelche Capitalie, so denen Schulen daselbst zugehören, darüber ist jehweilen ein Seckelmeister oder Schul-Vogt bestelt, welcher jährlich die Zinse darvon einzeücht, und darzu die Wenigkeit der Freywilligen Steüren, so Alle 4. Comunion-Feste darz erlegt werden, nimt; und darüber an der Schulexamen, sein Rechnung ablegt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es sind in der Kirchgemeind Lauterbrunnen etwelche Capitalie, so denen Schulen daselbst zugehören, darüber ist jehweilen ein Seckelmeister oder Schul-Vogt bestelt, welcher jährlich die Zinse darvon einzeücht, und darzu die Wenigkeit der Freywilligen Steüren, so Alle 4. Comunion-Feste darz erlegt werden, nimt; und darüber an der Schulexamen, sein Rechnung ablegt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist hier keines, der Schulmeister bedienet sich seines eigenden Hauses, welches alt, und der Söller oder Boden der Stube, durch die Schulkinder zimlich verböseret worden ist, der Schulmeister nimt dieses freywillig an, und bekomt kein Hauszins
NB: Es ist vorzeiten geschehen; daß jemand anders hat übrigen Platz gehabt, und hat dem Schulmeister zu gefallen, und um des Holtzes zu geniessen, wo die Schulkinder Scheiter mitgebracht haben, um den ofen zu wärmen; Jhre Stuben zum Schuldienst dargeschlagen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Das Einkomen des Schulmeisters ist jährlich 12. Kronen an dieses wird bezahlt von dem Schulvogt in Lauterbrunnen, Sechs Kronen. und von der Gemeind und Hausvätern von Gimmelwald zusamengelegten Geltern, werden auch Sechs Kronen bezahlt. ist also überhaupt 12. kr. und sonst nichts. ohne dass Es üblich ist; jedes Schulkind zum Tag einmal ein Scheit Holtz mitzubringen, um den Stuben-ofen zu wärmen,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 22.ten Hornung 1799
Beantwortung Deß Schulmeisters auf Gimelwald in Lauterbrunnen von der Schule.

Zitierempfehlung: